Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz gliedert sich in:
- baulichen Brandschutz
- gebäudetechnischen Brandschutz
- organisatorischen Brandschutz
Die Teilbereiche werden von vielen verschiedenen Vorschriften und Richtlinien geregelt. Ein umfassendes Brandschutzkonzept beinhaltet alle Bereiche.
 Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen, die einen Brand verhindern oder verzögern sollen sowie Flucht- und Rettungsmöglichkeiten schaffen. Darunter fallen Bauteile und Baustoffe, z.B. Wände, Türen/Tore, Fenster, Decken sowie die Einrichtung bestimmter baulicher Maßnahmen wie z.B. die Anordnung von Rettungswegen oder die Aufteilung eines Gebäudes in Brandabschnitte.
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (§ 14 MBO)
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 Gebäudetechnischer Brandschutz

Der gebäudetechnische (anlagentechnische) Brandschutz ergänzt die baulichen Maßnahmen. Ziel ist meist eine möglichst frühe Branderkennung, um einen Brand zu verhindern, zu verzögern und die Flucht bzw. Rettung zu ermöglichen. Zur Gebäudetechnik zählen u.a. Alarmierungseinrichtungen, Löschanlagen sowie Systeme zur Rauchfreihaltung.
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 Organisatorischer Brandschutz

Der bauliche und anlagentechnische Brandschutz wird durch organisatorische Maßnahmen ergänzt. Der organisatorische Brandschutz regelt alle betrieblichen Belange. Darunter fallen z.B. die Brandschutzordnung nach DIN 14096, die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, die Tätigkeit der Brandschutzbeauftragten und die Unterweisung der Mitarbeiter für den Ernstfall.
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 Vorschriften

In dieser Rubrik finden Sie alle Bauordnungen der Länder zum kostenlosen Download, eine aktuelle Liste aller DIN-Normen und Richtlinien für den baulichen Brandschutz sowie Hinweise für weitere Musterverordnungen der ARGEBAU.
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