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03. Mai 2007

  • DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen


DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

Im Mai hat das DIN die Neufassung der DIN 14095 im Weißdruck herausgegeben. Gegenüber der alten Fassung August 1998 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

  • im Anwendungsbereich der Norm wurde der Zusammenhang zum Einsatzplan der Feuerwehr  präzisiert;
  • Gliederung und Inhalt für übersichtlicher geordnet sowie normentechnisch und redaktionell überarbeitet;
  • die Begriffe „Feuerwehrplan“, „Einsatzplan“, „Objektplan“ und „Sachkundige Person“ wurden aufgenommen;
  • die Bestandteile eines Feuerwehrplanes wurden benannt;
  • die Ausführung der Pläne wurde vollständig überarbeitet, präzisiert und erweitert;
  • das Beispiel für einen Feuerwehrplan wurde überarbeitet und mit einer allgemeinen Objektinformation sowie zusätzlichen textlichen Erläuterungen erweitert;
  • grüne Farbtöne für Fluchtwege und rote Farbe für Brandwände wurden ergänzt.

 

Neu: Prüfpflicht in 2-jährigem Rhythmus


Der Betreiber einer baulichen Anlage muss zukünftig den Feuerwehrplan alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen. Eine sachkundige Person legt die Norm fest, muss aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten, die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkenn und beurteilen können. Nähere Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation fehlen in der Norm.

 

Bestandteile eines Feuerwehrplans präzisiert


Ein Feuerwehrplan muss detaillierte Angaben zu den allgemeinen Objektinformationen enthalten sowie einen Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne und zusätzliche textliche Erläuterungen. Im Abschnitt 5 der Normen werden diese Anforderungen präzisiert.

 

Ausführung der Pläne vereinheitlich


Feuerwehrpläne müssen zukünftig auf weißen Grund im Format DIN A4 hoch oder DIN A3 quer dargestellt werden. Bei größeren Bauten darf die Breite maximal 84cm betragen. Maßstab und Entfernungsraster wurden ebenfalls präzisiert.

 

Die Symbole müssen nach DIN 14034-6 und GUV-V A8 dargestellt werden. Folgende Farben wurden festgelegt:

  • Brandwände, Räume und Flächen mit besonderen Gefahren, Gefahrstoffe: Signalrot (RAL 30019)
  • Tragende und raumabschließende Bauteile: Vollflächig schwarz (RAL 9004)
  • Horizontale Rettungswege (Flure oder Rettungstunnel): Weißgrün (RAL 6019)
  • Vertikale Rettungswege (Treppenräume): Verkehrsgrün (RAL6024)
  • Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen): Signalblau (RAL 5005)
  • Nicht befahrbare Flächen: Signalgelb (RAL 1003)
  • Befahrbare Flächen nach DIN 14090: Signalgrau (RAL 7004)


Die Neue Normen gibt auch an, dass der Verlauf der Brandwände durch eine rote Volllinie deutlich hervorzuheben ist und mit dem Symbol nach DIN 14034-6 zu kennzeichnen ist.

 

Die DIN 14095 kann bezogen werden bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

 www.beuth.de

 


  
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