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11. Juli 2007

  • Neue Broschüre "Baulicher Brandschutz" von Rigips
  • AbZ für Kabelvollbandage von Brandchemie
  • Neue DIN-Normen im Juli 2007



Neue Broschüre "Baulicher Brandschutz" von Rigips



Die neue Broschüre „Baulicher Brandschutz“ von Rigips enthält umfangreiche Informationen zu Brandschutzlösungen, die in Trockenbauweise zu erstellen sind.

Die Firma Rigips hat in diesem Jahr ihre Broschüre „Baulicher Brandschutz“ komplett überarbeitet und aktualisiert. 

 
In insgesamt sieben Kategorien finden Planer und Verarbeiter in der neuen Broschüre „Baulicher Brandschutz“ Systeminformationen und Verarbeitungshinweise. Zahlreiche Hinweise zur Errichtung von Brandwänden, Brandschutzdecken und -dächern sowie Spezialsystemen wie Kabel- und Rohrabschottungen helfen bei der Planung und Ausführung. Auch die europäische Normung wird in der Broschüre ausführlich behandelt.

Die Broschüre kann bei den regionalen Verkaufsbüros oder über das Rigips-Kundenservicezentrum unter der Rufnummer (0 18 05) 34 56 70 angefordert werden und steht auf der Rigips-Homepage unter  http://www.rigips.de/downloads_informationsmaterial.asp zum Download bereit.

 

Rigips GmbH
 www.rigips.de
 




AbZ für Kabelvollbandage von Brandchemie

Die Firma BC Brandchemie hat für ihr System BC-Brandschutz-Kabelvollbandage im Juni 2007 eine neue Zulassung erhalten. Die Zulassung Z-19.22-1835 ermöglicht einen neuen Anwendungsbereich mit einer Schutzzeit über mindestens 90 Minuten zwischen raumabschließenden Bauteilen.
Das schwerentflammbare Brandschutzgewebe (Baustoffklasse DIN 4102-B1) mit der neuen Produktbezeichnung BC-Brandschutz-Bandage KVB (seit 6/07) ist in der Anwendung im System "BC-Brandschutz-Kabelvollbandage" eine Vorkehrung zur Behinderung der Brandentstehung und Verhinderung der Brandweiterleitung durch elektrische Leitungen (Kabeln) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen).

Die Kabelvollbandagen verhindern, insbesondere auf Grund der Wirkungsweise des dämmschichtbildenden Baustoffes, im Falle der Selbstentzündung von elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) durch Kurzschluss oder Überhitzung die Brandausbreitung über die mit der Brandschutzumhüllung versehenen elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) über mindestens 90 Minuten.
Im Brandfalle bildet die Kabelvollbandage eine mikroporöse wärmedämmende zweiseitige Schaumschicht, die auch im Inneren der Kabelvollbandage eine Brandausbreitung verhindert.

Die Größe der Kabel oder Kabelbündel bzw. deren Gesamtleiterquerschnitt sowie die Größe der Kabeltragekonstruktionen sind dabei nicht beschränkt (Zulassung Z-19.22-1835).  Kabelvollbandagen werden z. B. auch bei Neubauten häufig in Verbindung mit zugelassenen Abschottungssystemen (Schott S 90 / UNO) durch eine Zustimmung im Einzelfall zur Brandlastkapselung als vergleichbare Lösung zu I-Kanälen eingesetzt, wenn die örtlichen Randbedingungen brandschutztechnisch nicht umsetzbar sind. Die zusätzlichen Abschottungen verhindern die mögliche Ausbreitung von Feuer und Rauch in andere benachbarte Brandabschnitte (Gutachtliche Stellungnahme IBMB-3938/9389). Gemäß der Gutachtlichen Stellungnahme IBMB-3331/1071 stellen die Kabelvollbandagen unter der Voraussetzung, dass die nach der MLAR vorgeschriebenen Maßnahmen aufgrund vorhandener Installationen nicht möglich sind, ein Schutzsystem dar, das annähernd gleiche Schutzziele, wie sie in der MBO in Verbindung mit der MLAR vorgegeben sind, erfüllt. Die umfangreichen Eignungsnachweise sind durch Zulassungen, Technische Informationen, Montageanleitungen, Untersuchungsberichte, Gutachtliche Stellungnahmen etc. dokumentiert.


Brandchemie GmbH
 www.brandchemie.de

 




Neue DIN-Normen für den Brandschutz

Normen des baulichen Brandschutzes unterliegen einem stetigen Wandel. Auf www.feuertrutz.de finden Sie immer einen aktuellen Überblick über die letzten Änderungen.
 
Neu im Mai 2007:

 

Entwürfe


E- DIN EN 15650 (2007-06)
Lüftung von Gebäuden -  Brandschutzklappen in  Luftleitungen;

Dieser Norm-Entwurf gilt für  Brandschutzklappen, die zur Aufrechterhaltung von  Brandabschnitten in Verbindung mit Trennwänden  zu verwenden sind. Dazu gehören Klappen, die in  Systemen mit wie auch ohne Luftführung enthalten  sind. Der Entwurf legt Anforderungen fest  und verweist auf die Prüfverfahren für  Brandschutzklappen, die zum Einbau in  allgemeinen Heizungs- und Lüftungsleitungen (HLK  Leitungen) in Gebäuden vorgesehen sind.
Einspruchsfrist bis 31.7.2007

 

» Eine Übersicht über aktualisierte Normen finden Sie hier.

 

Nähere Informationen zu den Normen erhalten Sie unter  www.beuth.de
 




  
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