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02. April 2008

  • Rauchmelderpflicht in Thüringen
  • Prüfzeugnis für "Rigidur"-Trennwände
  • Brandschutzbeschichtungen von Hensel


Rauchmelderpflicht in Thüringen

Eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung vom 05.02.2008 begründet.

Dem § 46 der Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) In Wohnräumen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
Eine Nachrüstverpflichtung für Altbauten ist nicht vorgesehen.

 

 http://www.thueringen.de/de/tmbv/sw/content.html

 

Die Landesbauordnungen können Sie » hier kostenlos herunterladen

 




Prüfzeugnis für „Rigidur“-Trennwände



Das neue AbP für „Rigidur“-Trennwände von Rigips bestätigt, dass auch Montagewände mit nur 10 mm starken Platten beplankt die Feuerwiderstandsklasse F 30 erreichen

Rigips hat für die „Rigidur“-Gipfaserplatte ein neues Allgemeines bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) für Trennwände erhalten. Das AbP  bestätigt, dass bereits schlanke Montagewände, die mit nur einer Lage 10 mm „Rigidur“-Gipsfaserplatte pro Wandseite beplankt wurden, der Feuerwiderstandsklasse F 30 entsprechen.

 

Schon sehr schlanke Montagewände mit gerade 7 cm Wandstärke erfüllen nach neuem AbP die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F 30. Je nach Wandkonstruktion werden mit einer doppelten Beplankung mit 12,5 mm „Rigidur“-Platten die Feuerwiderstandsklassen F 90 ebenfalls erreicht.
Auch Aufbauten mit der statisch wirksamen „Rigidur H“ sowie Varianten mit den Platten „Rigidur AK“ und „Rigidur H AK“, die mit ihrer abgeflachten Kante das Verspachteln erleichtern sollen, wurden geprüft.

 

Das neue Rigips AbP zu „Rigidur“-Trennwänden mit den Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 90 ist auf Anfrage über das Kundenservicezentrum von Rigips unter Telefon 01805 / 345670 oder auf der Homepage des Unternehmens erhältlich.

 

Saint-Gobain Rigips GmbH
 www.rigips.de

 




Brandschutzbeschichtungen von Hensel

Brandschutz"farben" für Stahl sind Systeme aus einer korrosionsschützenden Grundierung, der eigentlichen Brandschutzbeschichtung und einem Oberflächen-Finish, dass die Möglichkeit der farblichen Gestaltung gibt.

 

Stahl gerät zwar nicht in Brand, verliert aber bei Kerntemperaturen ab 500 °C seine konstruktive Tragfestigkeit. Die profilfolgende Anwendung von Brandschutzbeschichtungen gewährleistet für einen definierten Zeitraum die thermische Isolierung und damit den statischen Funktionserhalt der offenen und geschlossenen Stahlbauteile.

 

Die  HENSOTHERM 4 KS-Brandschutzbeschichtung der Rudolf Hensel GmbH ist nun auch im System mit der Grundierung HENSOGRUND AQ und dem Überzugslack HENSOTOP 84 AQ vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin zugelassen worden. Damit steht von diesem Unternehmen ein komplettes System auf Wasserbasis für den Brandschutz von Stahlkonstruktionen zur Verfügung. Offene und geschlossene Profile mit U/A-Werten bis 300 m –1 können mit diesem System nach  den Anforderungen der Feuerwiderstandsklassen F30 und F60 nach DIN 4102 aufgerüstet werden.

 

Neben der Dispersion HENSOTHERM 4 KS bietet das Unternehmen außerdem die lösemittelhaltigen Produkte HENSOTHERM 3 KS HF und HENSOTHERM 3 KS Außen für den Einsatz im Innen- und im Außenbereich an. HENSOTHERM 3 KS F90 schützt Stahlkonstruktionen 90 Minuten lang vor dem Verlust ihrer Tragfähigkeit.

 

Rudolf Hensel GmbH
 www.rudolf-hensel.de

 


  
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