Shop | Media | Kontakt | Newsletter | Impressum
Suche
HomeBrandschutzMedienMagazinKongressForumservice
Newsarchiv...vor OrtTermineAdressenKontaktImpressum/DL-InfoV
03. September 2008

  • Neue Normen für den Brandschutz im Juli/August 2008
  • Forderung zur Entrauchung von Treppenhäusern
  • Messeneuheit zur SECURITY: Türzentrale


Neue Normen für den Brandschutz im Juli/August 2008

Im Juli und August sind diese Normen und Normentwürfe vom DIN und vom VdS für den baulichen Brandschutz veröffentlicht worden:

 

DIN VDE 0132 (8-2008)
Brandbekämpfung und Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen

 

DIN V 18232-8 (7-2008)
Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 8: Öffneraggregate für Gebäudeabdeckungen zur Entlüftung oder Rauchableitung

 

DIN EN 1366-9 (8-2008)
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen - Teil 9: Entrauchungsleitungen für einen Einzelabschnitt; Deutsche Fassung EN 1366-9:2008

 
Entwürfe

 

E ISO/DIS 29473 (8-2008)
Brandprüfungen - Unsicherheiten in den Messergebnissen von Brandprüfungen

 
VdS-Richtlinien
(Quelle: VdS Schadenverhütung GmbH)

 

VdS 2135 (6-2008)
Grafische Symbole für Gefahrenmeldeanlagen

 

» Zur Übersicht der geänderten Normen im Brandschutz

 


Forderung zur Entrauchung von Treppenhäusern



Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. fordert die Ausstattung von außen liegenden Treppenhäusern mit Rauchabzugsvorrichtungen für Wohngebäude ab drei Vollgeschossen. Die Vorgaben der Landesbauordnungen schreiben eine Entrauchung der Treppenhäuser meist erst ab fünf Vollgeschossen vor.

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) fordert, dass bereits für Wohngebäude ab drei Vollgeschossen die Ausstattung von außen liegenden Treppenhäusern mit Rauchabzugsvorrichtungen gesetzlich vorgeschrieben wird. Der FVLR widerspricht damit den Landesbauordnungen der Bundesländer, die eine Entrauchung der Treppenhäuser meist erst ab fünf Vollgeschossen vorsehen. Laut Angaben des Verbands bieten Treppenhäuser in mehrgeschossigen Wohngebäuden den Bewohnern bei einem Wohnungsbrand eine wichtige Möglichkeit, sich vor Feuer und Rauch in Sicherheit zu bringen. Wäre dieser Fluchtweg durch Brandrauch ebenfalls versperrt, bliebe nur die Evakuierung durch Außenfenster. Die schnelle Rettung von Eingeschlossenen sei jedoch aus Fenstern in größerer Höhe nicht möglich.

 

Feuerwehrleute unterstützen die Forderung des FVLR. „Aus Sicht der Feuerwehr ist sie nur allzu berechtigt“, sagt Günther Bock, Leiter der Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen. „Wenn starke Rauchentwicklung im Treppenhaus das Auffinden und Retten von Personen und den Innenangriff unmöglich macht, bleibt nur die zeitaufwändigere Rettung über die Fenster und der Außenangriff.“ Wie Bock weiter ausführt, haben Feuerwehrleitern jedoch nur eine Länge von maximal acht Metern und beim Einsatz von Drehleitern und Rettungskörben könne nur jeweils eine Person pro Minute gerettet werden. Er ist deshalb überzeugt, dass die Ausstattung der Treppenhäuser von Wohngebäuden ab drei Stockwerken mit Entrauchungseinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eine lebensrettende Maßnahme ist. Das größte Hindernis für eine Umsetzung der Forderung des FVLR sieht er im Bestandsschutz für bestehende Gebäude.

 

Den Anlass zur Forderung des FVLR gab eine Serie von schweren Wohnhausbränden in den ersten Monaten dieses Jahres mit vielen Todesopfern und Verletzten. So kamen allein bei dem Brand eines älteren, dreistöckigen Wohnhauses in Ludwigshafen am 3. Februar 2008 neun Menschen ums Leben, die meisten starben an Rauchvergiftung. Obwohl die Feuerwehr bereits wenige Minuten nach Ausbruch des Brands am Brandort war, musste sie sich wegen der starken Rauchentwicklung im Treppenhaus und der einstürzenden Holztreppe schnell wieder aus dem Gebäude zurückziehen. 47 Eingeschlossene konnten aus dem dritten Obergeschoss gerettet werden – es war mit Feuerwehrleitern gerade noch erreichbar.

 

Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR)
 www.fvlr.de


Messeneuheit zur SECURITY: Türzentrale



Die Zwei-Dosenlösung der Türzentrale, bestehend aus der Kombination Nottaste/Steuerung und dem Schlüsselschalter, soll den Planungs- und Installationsaufwand vereinfachen und verringern.

GEZE, Hersteller im Bereich Sicherheitstechnik, präsentiert auf der Messe Security Neuheiten aus seinem Produktangebot an Systemlösungen.

 

Die neue Türzentrale GEZE TZ 320 bietet laut Unternehmen Sicherheit für Flucht- und Rettungswege. Sie soll Befugten das Begehen einer Tür ermöglichen und im Notfall Flucht- und Rettungswege freigeben. Die Türzentrale ist konzipiert für mittlere bis große Gebäude, Firmen mit mehreren Gebäuden auf einem Areal, vernetzte Gebäude, ebenso wie Gebäude mit speziellen Anforderungen, wie sie beispielsweise in Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten oder Hotels zu finden sind.

Die GEZE TZ 320 soll sich durch Design, individuelle Farbgebung und geringe Maßen elegant in die Gebäudearchitektur einfügen und lässt sich in die verschiedenen Schalterprogramme integrieren. Die flächig bedienbare Schlaghaube ist benutzerfreundlich und entriegelt schnell und sicher. Das sofortige Auslösen eines Alarms bei Entfernen oder Manipulieren der Schlaghaube macht die TZ 320 sicher.

 

Die Zwei-Dosenlösung, bestehend aus der Kombination Nottaste/Steuerung und dem Schlüsselschalter, soll den Planungs- und Installationsaufwand vereinfachen und verringern. Zusätzliche Planungssicherheit sollen zwei Ausgänge und drei Eingänge schaffen, da die überwiegende Zahl aller Anwendungsfälle durch die Steuerungstechnik mit dieser neuen Türzentrale ohne weitere Komponenten abgedeckt wird. Die Montage mit Hilfe einer vormontierten Montageplatte, auf die das Gehäuse steckerfertig aufrastet, machen die TZ 320 einfach installierbar.

 

GEZE GmbH
 www.geze.com


  
    Home » Newsarchiv » 03. September 2008
    Drucken | Impressum/DL-InfoV| Datenschutz | AGB | Sitemap
Feuertrutz