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08. Januar 2008

  • Auswertung der Nutzer-Befragung September 2007
  • Revision im Kölner Feuerleiter-Prozess


Auswertung der Nutzer-Befragung September 2007

Mit der letzten Ergänzungslieferung haben wir einen Fragebogen verschickt, der Aufschluss über die Nutzung des Brandschutzatlas geben sollte. Alle Kunden hatten die Möglichkeit, den Brandschutzatlas zu bewerten und Lob sowie Kritik zu äußern.

 

Wir haben bis heute ca. 400 Antworten bekommen und die bis Dezember eingetroffenen Fragebögen ausgewertet, ausgewertet wurden 353 Fragebögen. Das - sehr positiv ausgefallene - Ergebnis möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

 

Die Auswertung erfolgt in Prozent. Die angegebenen Antworten können sich in der Gesamtzahl unterscheiden, da bei manchen Fragen mehrere Antworten möglich waren bzw. keine Antwort gegeben wurde.

 


Wie oft nutzen Sie den Brandschutzatlas?



Die Mehrzahl der Kunden nutzt den Brandschutzatlas mehrmals im Monat (55,14 %). Mehrmals in der Woche wird der Brandschutzatlas von 24,86 % gebraucht, 17,14 % nehmen ihn nur gelegentlich in die Hand. Nur 2,57 % nutzen ihn täglich für ihre Arbeit.

 

 


Seit wann beziehen Sie den Brandschutzatlas?



Die Hälfte der Befragten nutzt den Brandschutzatlas bereits seit über 5 Jahren (50 %), ein Drittel seit 2 bis 5 Jahren (33,71 %). 8,57 % sind seit 1 bis 2 Jahren Bezieher, 7,71 % besitzen den Brandschutzatlas erst seit weniger als 1 Jahr.

 


Wie beurteilen Sie den Brandschutzatlas?



Die überwiegende Mehrheit der Befragten beurteilt den Brandschutzatlas mit "gut" (53,14%) oder "sehr gut" (42 %). Lediglich 2,57 % geben ein befriedigend, je 0,29 % ein "ausrecihend" oder "mangelhaft". "Ungenügend" wurde nicht vergeben.

 


Unter den Befragten befanden sich größtenteils Fachplaner und Sachverständige Baulicher Brandschutz sowie Architekten und Ingenieure. Weitere genannte Branchen waren Brandschutzbeauftragte, Angestellte von Ämtern, Bauaufsichtsbehörden, Brandschutzdienstellen und Feuerwehren u.a.

 

Alle Befragte hatten am Ende die Möglichkeit, Lob und/oder Kritik zu äußern. Dabei waren viele Anregungen zu Themen, die sich die befragten im Brandschutzatlas wünschen und wir versuchen, zumindest einige Wünsche zum Inhalt zu erfüllen.

 

Die Antworten zu letzten Frage ("Wie würden Sie einem befreundeten Kollegen das ganz besondere am Brandschutzatlas mit einem Satz erklären?") waren ebenfalls durchweg positive Empfehlungen, darunter z.B. "Standardwerk zum Brandschutz", "übersichtlich, kompakt, kompetent", "Bibel der Brandschützer".

 

Wir bedanken uns bei allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben!

 




Revision im Kölner Feuerleiter-Prozess

Das Oberlandesgericht Köln hob die Schuldsprüche gegen den Eigentümer des Hauses und seinen Architekten auf und verweist das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Am 15. Januar beginnt das neue Verfahren. Feuertrutz Brandaktuell informiert Sie über das weitere Geschehen.

 

Zum Hintergrund: Im Juli 2001 kam es in Köln bei dem Absturz einer Feuerleiter zu einem schweren Unglück mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten. Bei einer Party hatten vier junge Männer die Plattform der Feuerleiter „für ein kleines Schwätzchen“ genutzt.

 

Im Zuge der Ermittlungen wurden schwer wiegende Versäumnisse festgestellt. Nachdem der Eigentümer das Angebot einer Fachfirma zur Installation einer Notleiter mit Ausstiegspodesten aus Kostengründen ablehnte, ließ er die Feuerleitern selbst anbringen. Mit seinem Architekten und einigen Arbeitern montierte er die angelieferte Feuerleiter mit eigenem Befestigungsmaterial. Dabei wurden statt der notwendigen Spezialdübel und Gewindestangen nur Kunststoffdübel und herkömmliche Schrauben verwendet.

 

„Der eine oder andere Vertreter der Stadt hätte mit auf der Anklagebank sitzen müssen“ so der Richter im ersten Urteil. Die Bauaufsicht habe „großzügig auf fachgerechte Kontrolle verzichtet“, nachdem sie die Anbringung der Notleiter angeordnet habe. Nach dem Unglück wurden in Köln sämtliche Notleitern an Bestandsgebäuden überprüft.

 

Im ersten Prozess stellte das Gericht fest, dass die Kunststoffdübel nicht zur Befestigung geeignet waren und dies den Angeklagten hätte bekannt sein müssen. Sowohl Amts- als auch Landgericht verurteilten den Eigentümer des Hauses und den Architekten wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Baugefährdung zu mehrjährigen Haftstrafen. Bei der Revision muss nun vom Gericht erneut geprüft werden, ob den Beschuldigten wirklich bekannt war, dass die Notleiter falsch angebaut wurde. Sollte die erneute Beweisaufnahme nicht mehr von einer „bewussten Fahrlässigkeit, die fast an bedingten Vorsatz grenzt“ ausgehen, werden vermutlich Bewährungsstrafen verhängt.


  
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