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03. Juni 2009

  • Kostenlose Broschüre zu Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen
  • Lebensrettende Warnhinweise


Kostenlose Broschüre zu Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen



Durch die Aufwertung der Flure zu Kommunikationsbereichen ging die ursprüngliche Funktion als Rettungswege in modernen Alten- und Pflegeheimen verloren. (Foto: um+t Umweltmanagement und -technik GmbH)

Sind unsere Alten- und Pflegeheime sicher, wenn es brennt?

 

Die Schlagzeilen über verheerende Brände in Alten- und Pflegeheimen häufen sich. Das im Februar 2008 abgebrannte St. Vinzenzheim in Egg in Vorarlberg ist nur ein Beispiel – zwölf tote Bewohner waren die traurige Bilanz der Katastrophe. Durchschnittlich 50 mal im Jahr brennt es allein in einem Alten- oder Pflegeheim in Deutschland. Im Fall Egg gibt zu denken, dass das Heim als sicher galt. Alle Verantwortlichen und Sachverständigen bestätigten, dass sämtliche vom Gesetzgeber vorgeschriebenen technischen Einrichtungen und organisatorischen Maßnahmen erfüllt waren. Österreich und explizit Vorarlberg haben dazu eine der besten Gesetzesgrundlagen, was das europäische Brand- und Feuerwesen betrifft.

 

Architekt Thomas Hartmann ist langjähriger Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz, Lehrbeauftragter an der Hochschule Neu-Ulm und Geschäftsführender Gesellschafter der um+t Umweltmanagement und -technik GmbH. Er sieht die Gründe für die Zunahme der Brände bei den geänderten Rahmenbedingungen seit den 1950er Jahren. Das betrifft sowohl das gültige Baurecht als auch die Konstitution der Bewohner – Stichwort Demenz – und die oftmals angespannte Personal- und Finanzlage der Einrichtungen. „Man sollte überdenken, ob die vorhandenen Maßnahmen bei den neuen Herausforderungen eine ausreichende Sicherheit bieten“, argumentiert Hartmann aus jahrelanger Erfahrung.

 

Von der Alten-Verwahrung zur Seniorenresidenz

 

„Mit ein Grund für das erhöhte Brandrisiko ist, dass sich die bauliche Situation in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat“, so der Brandschutz-Experte. Dominierten in den 50er und 60er Jahren noch karge Mehrbettzimmer entlang von dunklen Mittelfluren und gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen, folgten in den 1970er Jahren Zwei- oder Dreibettzimmer mit eigener Sanitärzelle – ebenfalls an langen Fluren angeordnet. Umdenken brachten die 80er Jahre. Hier verlagerte sich der Schwerpunkt von der reinen Pflege auf das betreute Wohnen. Individuelle Aufenthalts- und Schlafräume, ergänzt um kleine Gemeinschaftsbereiche, trugen den Wünschen der Bewohner nach mehr Lebensqualität Rechnung. „Problematisch für den Brandschutz ist die zusätzliche Nutzung der Flure“. Durch die Aufwertung zu Kommunikationsbereichen mit Sitzecken ging die ursprüngliche Funktion als reine Erschließungs- und Rettungswege verloren. Möbel, Bilder und andere leicht entflammbare Gegenstände erhöhen das Brandrisiko und behindern die Flucht. Hinzu kommt, dass individuelle Wohn- und Schlafräume als „gefangene Räume“ oft nicht mehr an Flure angebunden sind. Notwendige Flure im bauordnungsrechtlichem Sinne gibt es nicht mehr.

 

Erschwerte Personenrettung – alte Menschen flüchten in Zeitlupe

 

„Eine weitere Ursache ist die zunehmend schlechte Gesundheit der Bewohner“, so Hartmann. Das immer höhere Alter der Patienten im Zuge des demografischen Wandels geht einher mit eingeschränkter Mobilität und Demenz. Die Pflegestufe 3 (schwerstpflegebedürftig) nimmt in den Heimen überproportional zu und eine Selbstrettung ist faktisch unmöglich. Die Folge ist, dass immer mehr Verantwortung auf den Schultern des Pflegepersonals lastet. Zwar ist die ständige Anwesenheit mindestens einer Fachkraft in der Einrichtung vorgeschrieben, jedoch ist eine durchgängige Betreuung der Bewohner aufgrund der wirtschaftlichen Zwänge in den meisten Heimen tagsüber kaum und noch weniger in den Nachtstunden möglich.

 

Gesetzliche Grundlage und Risikofaktor Mensch

 

Durch die modernen Raumaufteilungen und die gesundheitliche Verfassung der Bewohner sind vor allem moderne Wohngruppen mit mehr als zehn Personen gefährdet. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Im Mai 2004 verabschiedete die Arbeitsgemeinschaft der Bauministerkonferenz ihren Entwurf „Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen“. Ergänzend zu den Bauvorlagen fordert das Gesetz ein Brandschutzkonzept für jedes Heim mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog. Einige Bundesländer besitzen noch weiterreichende Richtlinien. In Baden-Württemberg sind dies beispielsweise die „Hinweise des Innenministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung“ aus dem Jahr 2007. 

 

Aufgrund der gesetzlichen Lage kann man davon ausgehen, dass alle Alten- und Pflegeheime den rechtlichen Anforderungen genügen – zumindest zum Zeitpunkt ihrer Errichtung, da die Baugenehmigung erteilt wurde. „Die meisten Mängel ergeben sich erst durch den Betrieb eines Gebäudes“, erläutert Hartmann. Oft werden Gebäude nachträglich baulich verändert. Zwar schreibt der Gesetzgeber in der Regel alle fünf Jahre sogenannte Brandverhütungsschauen vor, hier werden durch Experten die Heime hinsichtlich des Brandschutzes kontrolliert. Jedoch können diese Fristen kaum oder nur sehr eingeschränkt aus personeller Unterbesetzung oder mangelnder Finanzkraft eingehalten werden.

 

So sieht auch der Brandschutzexperte Thomas Hartmann als Hauptursache keine Lücke im Gesetz, sondern in erster Linie den Mensch als Risikofaktor: „Aus Betriebsblindheit werden Mängel nicht erkannt und damit nicht behoben. Brandschutztechnische Auflagen werden aus Unwissenheit als unnötig erachtet. Oder die Bequemlichkeit siegt – beispielsweise werden Brandschutztüren mit einem Keil offen gehalten, da man dreißig mal am Tag hindurch muss.“ Hier weist er den Beteiligten deutlich mehr Verantwortung zu: „Ein Brandschutzsachverständiger kann bei allen vorbeugenden, technischen und organisatorischen Maßnahmen hilfreich zur Seite stehen und Heimleitung sowie Personal aufklären – und nicht nur alle fünf Jahre, denn dieses Intervall ist definitiv zu kurz“.

 

Was beim Brandschutz in Alten- und Pflegeheime zu beachten ist, um eine Katastrophe wie in Egg zu vermeiden, hat Thomas Hartmann in der Broschüre „Sind unsere Alten- und Pflegeheime sicher, wenn es brennt?“ zusammengefasst. Diese ist kostenlos erhältlich bei um+t Umweltmanagement und -technik GmbH, Science Park II, Lise-Meitner-Straße 15, 89081 Ulm oder steht in Kürze zum Download unter  www.umt-ulm.de bereit.

 

um+t Umweltmanagement und -technik GmbH

 www.umt-ulm.de

 




Lebensrettende Warnhinweise

Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für die einwandfreie Funktion von installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu sorgen. Dazu ist sicherzustellen, dass die RWA-Auslösestationen und die Zuluftöffnungen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden.

 

Mit den neuen Schildern und Aufklebern des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. können RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18 232 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet werden, um so auch einer Verstellung und Blockade vorzubeugen. Als Zuluftöffnungen gelten eigenständige Vorrichtungen wie Klappen oder Jalousien sowie Tore, Türen oder Fenster, die sich von außen zerstörungsfrei öffnen lassen. Im Brandfall ersetzen sie das oben durch die geöffneten RWA abströmende Rauchvolumen durch nachströmende Frischluft. Nur so entsteht eine raucharme Schicht, in der Menschen sich vor den tödlichen Brand- und Rauchgasen in Sicherheit bringen können.

 

Die Schilder bestehen aus Aluminium, die Aufkleber aus selbstklebendem Kunststoff. Sie sind nach DIN 4066 ausgeführt und tragen die Schriftzüge „Rauchabzug“ beziehungsweise „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“. Die Abmessungen betragen jeweils 297 mm x 105 mm. Außerdem bietet der FVLR einen einheitlichen und langlebigen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Absturzgefahr – Lichtkuppeln sind nicht begehbar" an. Er warnt insbesondere vor der Gefahr eines Durchsturzes durch die transparenten Teile von Lichtkuppeln und Lichtbändern, falls diese betreten werden. Der 10,2 cm x 4,3 cm große Aufkleber kann als deutlicher Warnhinweis auf allen nicht begehbaren Lichtkuppeln und Lichtbändern angebracht werden.

 

Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) e.V.
 www.fvlr.de


  
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