Brandschutz – Quo Vadis?

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|  Ein hochkarätiges Auditorium tauschte sich über die Entwicklungen im Brandschutzingenieurwesen aus. Auf dem Podium: Georg Spangardt, Knut Czepuck, Karsten Foth, Paul Schmitz, Dr. Jürgen Wiese, Prof. Dr. Dietmar Hosser (v.l.n.r.)
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Ein kürzlich abgeschlossenes Forschungsvorhaben zum Brandschutzingenieurwesen war Anlass für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Brandschutzexperten Deutschlands zum Austausch in den Flughafen Köln-Bonn einzuladen. Im Rahmen der Forschungsreihe "Zukunft Bau" war eine Auftragsforschung mit dem Thema "Leistungsorientierte Branschutzvorschriften", die sich mit den Auswirkungen bei der eventuellen Einführung der Eurocodes auf den Brandschutz befasste, der Anlass für die Brandschutz-Fachtagung.
Am 24. November 2009 trafen sich 60 Brandschützer zum Dialog über die Entwicklung leistungsorientierter Brandschutzkonzepte. Unter der Moderation von Paul Schmitz vom BBSR eröffnete Dr.-Ing. Jürgen Wiese von Halfkann+Kirchner mit seinem Referat über die Entwicklung des Brandschutzingenieurwesens im internationalen Vergleich das Symposium. Prof. Dr. Dietmar Hosser stellte das Forschungsvorhaben vor. Am Beispiel der Staatsbibliothek Berlin stellte Dipl.-Ing. Karsten Foth von hhp Berlin die Vorteile von Ingenieurmethoden im Brandschutz vor. Georg Spangart von der Berufsfeuerwehr Köln referierte über Brandschutzingenieurwesen aus Sicht der Feuerwehr. Mit einem kritischen Beitrag von Knut Czepuck, Ministerialrat im Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, über die Position der Obersten Bauaufsicht endete das Symposium.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sowohl die Referenten der Podiumsdiskussion als auch die Teilnehmer sich grundsätzlich darüber einig waren, dass einige grundsätzliche Regelungen hinsichtlich des Brandschutzingenieurwesens über europäische Vorschriften auch in Deutschland umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus könne das deutsche Regelwerk, wie Bauproduktenrichtlinie, Landesbauordnungen, Durchführungsverordnungen usw. beibehalten werden, wenn der Weg der Harmonisierung, der bereits mit der Musterbauordnung 2002 eingeschlagen wurde, künftig konsequent fortgesetzt wird. 
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