Ein nächtlicher Einsatz der Feuerwehr bei einem Großbrand in einem Gebäude. Flammen schlagen aus dem Dach, während Feuerwehrleute mit einem Löschfahrzeug und einer Drehleiter das Feuer bekämpfen.
Abb. 1: Werden bei einem Brand mehrere betriebswichtige Bereiche geschädigt, kann dies zum Totalausfall der Betriebstätigkeit führen. (Quelle: Hermann Kollinger / Pixabay)

Planung | Ausführung 2026-01-05T09:37:21.472Z Risikoreduzierung und Resilienz durch Komplextrennung

Die wachsende Komplexität moderner Industrie- und Gewerbebauten stellt den vorbeugenden Brandschutz vor zunehmend anspruchsvolle Aufgaben. Besonders in Produktionsanlagen, Logistikzentren und großflächigen Betriebsstrukturen rücken eine systematische Risikoreduzierung sowie die Stärkung der betrieblichen Resilienz gegenüber Brandereignissen immer stärker in den Fokus. Ein wirksamer baulicher Ansatz zur Reduzierung dieser Risiken ist die Trennung betrieblicher Funktionseinheiten durch sogenannte Komplexwände nach den VdS-Richtlinien. Diese speziell ausgeführten Brandwände ermöglichen eine strukturierte Komplexbildung innerhalb eines Gebäudes, indem sie kritische Betriebsbereiche räumlich klar voneinander abgrenzen. Auf diese Weise verhindern sie im Ernstfall zuverlässig die Ausbreitung von Feuer und Rauch und tragen damit entscheidend zur Schadensbegrenzung und zur Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe bei.

Brände bergen für Unternehmen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, das weit über die unmittelbaren Schäden an Gebäuden und Anlagen hinausgeht. Wesentliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind die Aufteilung von Gebäuden in Brandabschnitte durch Brandwände, die Einhaltung von Abstandsflächen sowie die taktische Riegelstellung der Feuerwehr, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und Personenrettung sowie Löschmaßnahmen zu erleichtern.

Kurz zusammengefasst: Brandwände

Die zentrale technische Norm zur Beschreibung von Brandwänden ist die DIN 4102-3 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Brandwände“. Sie legt die grundlegenden Anforderungen an Aufbau, Material, Feuerwiderstandsdauer und Standsicherheit von Brandwänden fest:

  • Feuerwiderstandsklasse mindestens REI 90 (F90 nach alter Bezeichnung)
  • Ausführung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A)
  • Standsicherheit auch bei vollständigem Brand auf einer Seite
  • keine Öffnungen in außenliegenden Brandwänden
  • Öffnungen und Durchdringungen in innenliegenden Brandwänden (z. B. Leitungen) nur mit geeigneten Abschlüssen (z. B. Schottungen oder Feuerschutzabschlüsse mit selbstschließender Funktion)
  • Brandwände müssen nach VdS 2234 unversetzt durch alle Geschosse führen

Die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) konkretisiert die Anforderungen des Baurechts für Gebäude mit besonderen Risiken, insbesondere für große Industrie- und Gewerbebauten. Durch die Einhaltung definierter Maximalflächen wird sichergestellt, dass ein Brand in einem überschaubaren Bereich eingedämmt werden kann, ohne auf angrenzende Nutzungsbereiche überzugreifen. Sie regelt u. a. die maximal zulässige Größe von Brandabschnitten in Abhängigkeit von der Nutzung und den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen.

Komplextrennung

Mithilfe von Komplextrennwänden können, ähnlich wie bei Brandwänden, Gebäude und Gebäudegruppen gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie zur Verminderung der Auswirkungen von Explosionen wirksam unterteilt werden. Ein Gebäudekomplex umfasst räumlich nahe beieinander gelegene Produktionsstätten, Lagerhäuser oder Bürogebäude eines Unternehmens, die zusammen eine spezifische Funktion oder Nutzung erfüllen. Dazu zählen z. B. alle Gebäude und baulichen Anlagen, die zur Nutzung oder zum Betrieb eines Unternehmens gehören, sowie alle wesentlichen Teile, die zur Funktion des gesamten Komplexes erforderlich sind.

Räumliche Komplextrennung

Eine räumliche Komplextrennung liegt vor, wenn

  • der Mindestabstand zwischen Gebäuden mit einer Gebäudehöhe von 5 m bis 20 m mindestens der Höhe des höheren Gebäudes entspricht,
  • zu Lagern brennbarer Stoffe im Freien ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten wird bzw. zwischen sonstigen Gebäuden und/oder Lagern mindestens 5 m,
  • bei besonderen Risikoverhältnissen (z. B. Hochregalanlagen, Explosionsgefahr, Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 20 m) größere Mindestabstände eingehalten werden, die im Einzelfall gesondert festzulegen sind.
Eine industrielle Fertigungsanlage mit einem gelben Roboterarm im Hintergrund, der für die Automatisierung von Produktionsprozessen eingesetzt wird.
Abb. 2: Eine Komplextrennung verschiedener Produkt- und Fertigungslinien trägt zur Risikostreuung bei und erhöht die Resilienz des Unternehmens. (Quelle: Dmitriy from Pixabay)

Komplextrennwände

Komplextrennwände unterteilen Gebäude oder Gebäudeabschnitte in Komplexe. Diese Trennung dient vorrangig dem Schutz von Sachwerten, indem sie die Aufrechterhaltung der betrieblichen Funktionsfähigkeit sicherstellt, da durch die gezielte Abgrenzung kritischer Bereiche das Risiko umfangreicher Betriebsunterbrechungen deutlich verringert wird.

Komplextrennwände müssen höhere Anforderungen als Brandwände erfüllen:

  • Feuerwiderstandsklasse mindestens REI 180 (F180-A nach alter Bezeichnung)
  • Ausführung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A)
  • Stoßbeanspruchung von 4.000 Nm bei dreimaliger Belastung
  • Öffnungen sind je Geschoss nur mit einer begrenzten Zahl und Gesamtfläche zulässig.
  • Feuerschutzabschlüsse müssen mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen ausgerüstet sein.
  • Komplextrennwände müssen mindestens 50 cm über das Dach oder die Shedspitze des höheren Gebäudes geführt werden (empfehlenswert 80 cm).
  • Dachöffnungen müssen von Komplextrennwänden mindestens 7 m entfernt sein.
  • Sicherheitsschleusen zu Räumen mit Explosionsgefahr oder schneller Brandausbreitung erforderlich [...]

Weiterlesen? Der vollständige Artikel (erschienen in  Ausgabe 5.2025 des FeuerTrutz Magazins ) ist als kostenloser Download verfügbar. Der komplette Artikel erläutert die mögliche Risikobegrenzung des Gesamtschadens im Brandfall und geht auf die Risikobewertung durch den Feuerversicherer ein.

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