
Blinde und stark sehbeeinträchtigte Personen oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Schwierigkeiten bei der Orientierung befinden sich im Brandfall in einer besonders bedrohlichen Situation. Sie zählen zu den Personengruppen, die als eingeschränkt selbstrettungsfähig gelten.
Mit den langnachleuchtenden taktilen Leitsystemen der inclusion AG können die Betreiber öffentlicher Gebäude sowie Unternehmen die Vorgaben der DIN 67510 (2017) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.3) erfüllen. DIN 67510 legt die Kennzeichnung und Markierung von Rettungs- und Verkehrswegen, Gefahrenstellen sowie in sicherheits- und brandschutztechnischen Einrichtungen durch langnachleuchtende Produkte in einem Sicherheitsleitsystem fest. Laut ASR 2.3 ist ein Sicherheitsleitsystem vorgeschrieben, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt, z.B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Da sich Rauch und weitere Brandgase in Deckennähe sammeln, bieten Elemente auf dem Boden auch Personen ohne Seheinschränkungen sichere Orientierung. Zudem bleiben Rettungswege in der Dunkelheit erkennbar, z.B. wenn die Elektrizität ausfällt.
inclusion AG
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Letzte Aktualisierung: 22.02.2021