
Oktober 2017 / Von Gerd Geburtig. Architektonische Gestaltungsabsichten und die Erhaltung bisher unbekleideter Stahlbauteile im Bestand bilden zumeist die Grundlage für die Anwendung von Brandschutzbeschichtungen, wenn ein Feuerwiderstand gemäß der Brandschutzplanung gefordert wird.
Gegenwärtig gibt es für diverse Bauteile aus Stahl, Gusseisen, Beton und Holz dünnschichtige reaktive Brandschutzbeschichtungen (dämmschichtbildende Brandschutz-Beschichtungssysteme), die auch unter dem Begriff Dämmschichtbildner bekannt sind. Diese ermöglichen auf der einen Seite die Einstufung von Holz und Holzwerkstoffen (nunmehr auch im Außenbereich) in die Baustoffklasse B1. Auf der anderen Seite erhöhen sie den Feuerwiderstand von Stahlbauteilen (s. Abbildung 1) und von Anschlussfugen bei Beton- oder Mauerwerkskonstruktionen – je nach Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweises – bis zur Brandschutzklassifikation R 120.
Besonders wichtig beim Einsatz derartiger Beschichtungssysteme ist es,
- das Umfang/Querschnitts(U/A)-Verhältnis der stählernen Konstruktion zu ermitteln und
- die mögliche Wirkdauer des jeweiligen Systems zu beachten.

Bei bestehenden Bauteilen sind zudem ggf. vorhandene Altbeschichtungen auf ihre Haftung und die Verträglichkeit mit dem gewählten Beschichtungssystem zu überprüfen. Außerdem müssen der Korrosionsschutz und eventuelle Beschädigungen der Bauteile im Bestand überprüft werden. Alle entsprechenden Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen sind schriftlich zu protokollieren. Nachdem eine reaktive Brandschutzbeschichtung angebracht wurde, ist zudem eine Kennzeichnung am Bauteil zwingend notwendig (s. Abbildung 2).
Bestimmung der Lebensdauer – praktisch unmöglich?
Gemäß Abschnitt 2.3 ETAG 18/02 [1] liegt die Lebensdauer reaktiver Brandschutzbeschichtungen lediglich bei zehn Jahren. Eine geschätzte Lebensdauer von 25 Jahren, die von verschiedenen Herstellern, z.B. in Veröffentlichungen zu den Produkten, freiwillig angegeben wird, ist leider durch die existierenden Verwendbarkeitsnachweise (abZ/ETA) nicht abgedeckt: Hierfür müsste der Antragsteller der entsprechenden Zulassungsstelle (z.B. dem DIBt) ausreichend dokumentierte Nachweise zur Überprüfung vorlegen, nach denen die Verwendung des reaktiven Beschichtungssystems für einen Zeitraum von 25 Jahren unter den geforderten Umgebungsbedingungen möglich ist. In den vergangenen Jahren ist dies im Sinne der jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise jedoch nicht erfolgt.
Seine Ursache hat dieser Umstand offensichtlich darin, dass die Rezepturen der Beschichtungen in den vergangenen Jahren durch die Hersteller permanent weiterentwickelt und deswegen keine nachträglichen Brandprüfungen nach zehn oder mehr Jahren an bestehenden beschichteten Bauteilen vorgenommen wurden. Das Ergebnis dieses Versäumnisses ist nun, dass eine entsprechende Beschichtung im Bestand formal keine Wirkung mehr hat.
Auch wenn man im Einzelfall anhand der Erfahrungen der Hersteller davon ausgehen mag, dass noch eine bestimmungsgemäße Reaktion bei einem Brandfall anzunehmen wäre und die Schutzwirkung bestünde: Welcher Brandschutzplaner oder Ausführende möchte abseits eines Verwendbarkeitsnachweises dafür "seine Hand ins Feuer legen"?
Das Akzeptieren solcher Beschichtung im Bestand stellt aus Sicht des Autors einen Mangel dar, da es sich bei dieser Annahme um eine wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis handelt. Vor allem beim Bauen im Bestand entsteht so eine Diskrepanz, die nur schwer zu lösen ist. […]
Weiterlesen? Der vollständige Artikel, u.a. mit Informationen zu Prüfung und Nachweis der Lebensdauer sowie zum Einhalten der Verwendbarkeitsnachweise, ist in Ausgabe 5.2017 des FeuerTRUTZ Magazins (September 2017) erschienen.
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weitere Informationen zum FeuerTRUTZ Magazin Ausgabe 5.2017
Autor
Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig: Inhaber der Planungsgruppe Geburtig; Fachautor und Dozent; Vorsitzender der regionalen Gruppe der WTA in Deutschland; Mitglied im Normungsausschuss Brandschutzingenieurverfahren beim DIN; Prüfingenieur für Brandschutz
Literatur
[1] ETAG 018-2:2011-11 "Brandschutzprodukte – Teil 2: Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen", Leitlinie für die europäische technische Zulassung
BRANDSCHUTZ Pocket: Beschichtungen