Ein Entwurf der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist mit Ausgabedatum Februar 2023 erschienen. Er enthält verschiedene Änderungen gegenüber der gültigen DIN VDE 0833-4:2014-10.
Das Dokument gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA), oder durch manuelle Auslösung oder beidem erfolgen. Der Norm-Entwurf gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.
Gegenüber DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4):2014-10 wurden verschiedene Aktualisierungen und Änderungen vorgenommen: eine Übersicht gibt es hier. Zuständig für die Überarbeitung ist der DKE Arbeitskreis 713.0.17.
Eine Stellungnahme zum Norm-Entwurf ist über das DIN VDE Entwurfsportal bis zum 13. Mai 2023 möglich.