Im April ist der Entwurf der DIN EN 17966 "Brandschutzeinrichtungen - Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen für den Einsatz in Gebäuden - Planung und Einbau (ISO 6183:2022, modifiziert)" erschienen. Die Frist zur Stellungnahme endet im Juni.
Das Dokument legt Anforderungen fest und enthält Empfehlungen für die Auslegung, Installation, Prüfung, Instandhaltung und Sicherheit von ortsfesten CO2-Brandbekämpfungsanlagen in Gebäuden, Produktionsanlagen oder anderen Bauwerken. Es ist nicht anwendbar für Löschanlagen auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen oder auf mobilen Feuerlöschgeräten oder für unterirdische Anlagen im Bergbau und gilt ebenfalls nicht für Kohlenstoffdioxid-Vorinertisierungsanlagen.
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 031-03-04 AA "Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln und deren Bauteile - SpA zu CEN/TC 191/WG 6" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW).
Die Einspruchsfrist endet am 28. Juni 2023, bis dahin besteht auch die Möglichkeit zur Einsicht in den Normentwurf.