Ein Auto parkt in einem Parkhaus
Quelle: Emiliano Vittoriosi auf Unsplash

Recht

9. March 2023 | Teilen auf:

Entwurf VDI 2053 Blatt 2 zu Entrauchung von Garagen erschienen

Im März ist die VDI 2053 Blatt 2 „Raumlufttechnik - Garagen – Entrauchung“ als Entwurf erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 31. August 2023.

Die Richtlinie VDI 2053 Blatt 2 gilt für natürliche Rauchabzüge und maschinelle Rauchabzugsanlagen in geschlossenen Garagen, automatische Garagen werden nicht behandelt. Als Garagen im Sinne der Richtlinie sind Gebäude oder Gebäudeteile definiert, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Die Richtlinie beschränkt sich dabei ausschließlich auf Garagen für Personenkraftwagen, Nebenbereiche (z.B. Abstellräume) werden nicht behandelt.

Die Richtlinie geht auf die verschiedenen Aspekte der Aufgaben einer Entrauchungsanlage ein und benennt Grenzwerte, Zeitspannen und Schutzanforderungen für die jeweiligen Aufgaben (Selbstrettung, Fremdrettung, Unterstützung der Feuerwehr, Sachschutz). Sie gibt einen umfassenden Überblick über die Rahmenbedingungen, die sich aus den Anforderungen der Bauordnung ergeben und stellt diese übersichtlich zusammen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Mustergaragenordnung eingegangen.

Die Richtlinie VDI 2053 Blatt 2 behandelt unterschiedliche Brandszenarien, wobei der Schwerpunkt auf hochenergetischen Bränden liegt. Sie gibt Hinweise zu Rauchgasvolumenstrom, Rauchgastemperatur und Brandverlauf und setzt diese in Verhältnis zur Entrauchungsanlage. Tabellen – zum Beispiel mit Richtwerten für bauteilbezogene Reaktions- und Stellzeiten und Beispielzeiten von Brandentstehung bis Brandmeldung – und Diagramme zu möglichen Brandverläufen, Entrauchungsvolumenstrom und mehr bieten Übersichtlichkeit.

Die Richtlinie wendet sich an Bauherren, Fachplaner*innen, Anlagenerrichter*innen, Betreiber*innen, Hersteller*innen, Sachverständige, Genehmigungsbehörden, Feuerwehren, Arbeitssicherheit, Versicherungen.

Die Frist mit der Möglichkeit zu Stellungnahme zum Entwurf der VDI 2053 Blatt 2:2023-03 endet am 31. August 2023. Weitere Informationen gibt es hier.

www.vdi.de

zuletzt editiert am 08.03.2023