
Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Auch Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus sollten daher unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden. Die Informations zeigt auf, welche Sicherheitshinweise hierbei zu beachten sind.
Aus dem Inhalt:
- Gefährdungsbeurteilung – STOP-Prinzip
- Brandverhalten und mögliche Gefährdungen
- Persönliche Schutzausrüstung – Eigengefährdung beachten
- Aufenthalt im Gefährdungsbereich
- Feuerlöscheinrichtungen und Brandbekämpfung
Das Informationsblatt wurde durch den bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) erstellt.
Alle Merkblätter können kostenlos auf der Webseite des bvfa im Bereich Publikationen / Merkblätter, Positionspapiere, Informationen heruntergeladen werden.
Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
www.bvfa.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
www.dguv.de
Letzte Aktualisierung: 17.07.2020