Zulassungen / Nachweise
DIBt: Ergänzende Gutachten zu abZ, aBG und abP sind unzulässig
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) weist in einer Mitteilung vom 24.08.2018 darauf hin, dass sogenannte "ergänzende Gutachten" von hierfür bauaufsichtlich nicht autorisierten Stellen zu allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) im Bereich des baulichen Brandschutzes, die auf dem Markt kursieren, nicht zulässig sind.