Kamin mit Kaminfeuer in einer Raumecke, davor steht Kaminbesteck
Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) enthält Regelungen zur Aufstellung und Betrieb von Feuerungsanlagen. (Quelle: Kyle Mackie / Unsplash)

Recht 9. August 2023 Änderung der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV)

Die Fachkommission Bauaufsicht hat in ihrer 333. Sitzung am 19./20. Juli 2023 den Entwurf einer Änderung der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) beschlossen. Beteiligte Kreise können bis Ende September eine Stellungnahme einreichen.

Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) enthält Regelungen zur Aufstellung und Betrieb von Feuerungsanlagen. Dazu gehören Feuerstätten, Blockheizkraftwerke in Gebäuden und Wärmepumpen, wenn sie der Beheizung von Gebäuden oder der Warmwasserbereitung dienen. Die Verordnung gilt außerdem für Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase und Brennstoffversorgungsanlagen in Gebäuden.

Die aktuelle MFeuV gilt mit Stand September 2007, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 28.01.2016 und 27.09.2017.

Im Entwurf ist neben weiteren Änderungen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung vorgesehen, um der zunehmenden Verwendung von Wasserstofftechnologien in der technischen Gebäudeausrüstung Rechnung zu tragen.

Eine Synopse mit allen Änderungen der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und ein Anschreiben des Vorsitzenden der Fachkommission Bauaufsicht finden sich unter www.bauministerkonferenz.de. Stellungnahmen können mit einem Formblatt bis zum 29. September 2023 an die Mailadresse FK-Bauaufsicht@stmb.bayern.de geschickt werden.

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zuletzt editiert am 11.08.2023