Fachkoordinator*innen Evakuierung (FKE) entwickeln Evakuierungskonzepte für unterschiedliche Gefahrenarten, Gebäude und Betriebsprozesse und sorgen so dafür, dass sich die betroffenen Personen rechtzeitig selbst in Sicherheit bringen bzw. gebracht werden können. Der Beitrag stellt die Einführung sowie Aufgaben des/der Fachkoordinatorin Evakuierung vor und erläutert zudem inner- und außerbetriebliche Schnittstellen.
Im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr kann eine Evakuierung der Gebäudenutzer im Gefahrenfall als letztes Mittel zum Schutz von Personen erforderlich werden.
Die Gründe für eine Evakuierung können dabei höchst unterschiedlich sein. Neben einem Brandereignis können auch Naturereignisse (Sturm, Hochwasser, Erdbeben etc.), Unfälle mit Gefahrstoffen bis hin zu Bedrohungslagen die Räumung eines Gebäudes erfordern.
Neben dem auslösenden Ereignis ist es auch von wesentlicher Bedeutung, welche Art von Gebäude einer Evakuierung unterzogen werden muss. Unbestritten dürfte die Räumung eines Bürogebäudes deutlich weniger komplex, als dies bei einem Krankenhaus, einer großen Versammlungsstätte, einem Laboratorium mit Gefahrstoffen oder Gebäuden der kritischen Infrastrukturen (z.B. Leitstellen von Polizei und Feuerwehr) der Fall ist.
Deshalb sind die anzusetzenden Kriterien und die daraus resultierenden Maßnahmen je nach Gefahrensituation vielfältig und unterscheiden sich teils erheblich. Anforderungen an die Evakuierungsplanung ergeben sich insbesondere aus dem betrieblichen Brandschutz und dem Arbeitsschutz.
Einführung des Fachkoordinators Evakuierung durch die VDI-Richtlinie 4062
Mit dem Ziel, die Schnittstelle zwischen betrieblichem Brandschutz und Arbeitsschutz hinsichtlich einer sicheren Räumung und in Abhängigkeit vom jeweils relevanten Szenario zu besetzen, wurde in der VDI-Richtlinie 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“ [1] erstmals die Funktion des sog. Fachkoordinators Evakuierung (FKE) vorgestellt.
Der Autor verwendet in diesem Artikel, entsprechend der Begriffsdefinition in der VDI-Richtlinie 4062, den Begriff der „Evakuierung“ synonym zum Begriff der „Räumung“.
Die VDI-Richtlinie 4062 unterscheidet zwischen einer kurzzeitigen Evakuierung (dies entspricht im üblichen fachlichen Sprachgebrauch der „Räumung“) und einer langzeitigen Evakuierung (entspricht der „Evakuierung“ im eigentlichen Sinne).
Kernaufgaben des Fachkoordinators Evakuierung
Eine sichere Evakuierung im Gefahrenfall bedarf einer sorgfältigen Planung und Validierung sowie der regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter.
Daher definiert die VDI 4062 die Funktion des/der Fachkoordinator*in Evakuierung wie folgt: Es ist die … „Person, die im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehrkonzeption das Unternehmen auf Schadensereignisse vorbereitet, bei denen eine Evakuierung der Belegschaft und anderer im Unternehmen befindlicher Personen notwendig werden kann. Anmerkung: Dabei nutzt ein FKE alle betrieblichen Ressourcen: bauliche, anlagentechnische, organisatorische und personelle. Er sorgt für deren optimale Einsatzfähigkeit durch Wartung, Instandhaltung, Anpassung an den neuesten Stand der Technik, Schulung, Unterweisung und jährliche Notfallübung.“ [1]
Die VDI 4062 schnürt für den/die Fachkoordinator*in Evakuierung somit ein umfassendes Aufgabenpaket, ohne besonders konkret zu werden. Als Kernaufgabe lassen sich die Definition der Voraussetzungen im Hinblick auf bauliche und technische Gegebenheiten sowie die Planung der erforderlichen Maßnahmen einer sicheren Evakuierung im Gefahrenfall ableiten.
Die i.d.R. szenarienbasierte Herleitung und Dokumentation dieser Planung erfolgt im Rahmen eines Räumungs- bzw. Evakuierungskonzepts. Dabei ist der/die Fachkoordinator*in Evakuierung für die Umsetzung der definierten Maßnahmen nicht allein verantwortlich. Vielmehr ist die Koordination – entsprechend seiner Funktionsbezeichnung – zur Umsetzung dieser Maßnahmen seine Aufgabe. Dies umfasst z.B. die Erstellung der erforderlichen Dokumente, die Organisation von Mitarbeiterschulungen, die Beratung bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel bis hin zur Einbettung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und insbesondere der Räumungsplanung als selbstverständlicher Bestandteil in die Unternehmenskultur. Die Wirksamkeit der Planung in der Praxis ist des Weiteren kontinuierlich zu validieren. Dazu begleitet der/die Fachkoordinator*in Evakuierung gezielte Übungen und wertet diese aus bzw. unterstützt bei der Auswertung.
Räumungs- bzw. Evakuierungskonzept
Das Evakuierungskonzept bildet das Kerndokument des/der Fachkoordinator*in Evakuierung. Dabei ist zunächst klar zu unterscheiden zwischen einer Entfluchtungsanalyse, einem Entfluchtungskonzept und der Beschreibung der Rettungswege im Brandschutzkonzept auf der einen Seite und dem Evakuierungskonzept als Dokument der betrieblichen Gefahrenabwehr auf der anderen Seite.
Bei Ersteren handelt es sich um Bauvorlagen bzw. im Genehmigungsverfahren relevante Dokumente. Diese fallen nicht in den originären Tätigkeitsbereich des/der Fachkoordinator*in Evakuierung, sondern dienen ihm/ihr vielmehr als Bezugs- und Erkenntnisquelle zur Erstellung des betrieblichen Evakuierungskonzepts.
Formale Anforderungen sowie die konkreten Inhalte eines Räumungs- bzw. Evakuierungskonzepts werden bis dato durch den Gesetzgeber allerdings nicht definiert. Er lässt, auch mangels konkreter normativer Vorgaben, Freiheiten bei der Gestaltung der entsprechenden Konzepte.
Bei der Erstellung eines Evakuierungskonzepts kann sich der/die Planer*in daher diverser Quellen bedienen. Dabei empfiehlt es sich, auf „etablierte“ Handlungsempfehlungen und Richtlinien zurückzugreifen. Diese bieten Struktur und eine gewisse Rechtssicherheit. Sie sind jedoch je nach Bedarf um zusätzliche relevante Themenfelder zu ergänzen und/oder soweit möglich zu kürzen. Neben den VDI-Richtlinien 4062 Blatt 1 und 2 [2] sei auch auf die DGUV Information 205-033 – Alarmierung und Evakuierung [3] und den „Leitfaden Evakuierungsplanung“ der Schweizerische Vereinigung unabhängiger Sicherheitsingenieure und -berater [4] als Erkenntnisquelle hingewiesen.
Inner- und außerbetriebliche Schnittstellen
Um den vorgenannten Anforderungen der interdisziplinären Evakuierungsplanung gerecht zu werden, soll der/die Fachkoordinator*in als Schnittstelle zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutzausschuss sowie dem/der Brandschutzbeauftragten und dem zugehörigen Brandschutzmanagement ins Unternehmensgefüge integriert werden.
Wird diese Funktion durch eine innerbetriebliche Kraft besetzt, wird das Aufgabenfeld des/der Brandschutzbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit um die Funktion des/der Fachkoordinator*in Evakuierung erweitert. Bei Besetzung durch unternehmensfremde Personen ist eine enge Abstimmung zwischen den beschriebenen Stellen und dem/der Fachkoordinator*in Evakuierung zwingend erforderlich, um das Potenzial dieser neuen Funktion voll ausschöpfen zu können.

Durch die mögliche Doppelbesetzung dieses Schwerpunktthemas durch den/die Fachkoordinator*in Evakuierung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den/die Brandschutzbeauftrage*n kann es, sofern die Funktionen nicht in Personalunion wahrgenommen werden, zu fachlichen Diskrepanzen und „Kompetenzgerangel“ kommen. Bei der Zusammenarbeit ist daher eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen unerlässlich.
Die Bekanntmachung von Verhaltensregeln, die im Evakuierungsfall durch die Mitarbeiter des Unternehmens umzusetzen sind, muss geschlossen und durchweg kongruent erfolgen. Keinesfalls dürfen durch unterschiedliche Stellen widersprüchliche Regelungen in Umlauf gebracht werden. Dies gefährdet im Gefahrenfall die Wirkung aller festgelegten Maßnahmen.
Neben unternehmensinternen Schnittstellen kann auch die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie den Gefahrenabwehrbehörden, insbesondere Feuerwehr und Polizei, sowie ggf. den Ordnungs- und Genehmigungsbehörden erforderlich sein. So ist beispielsweise die Planung der Maßnahmen bei Erwartung einer lebensbedrohlichen Gewalttat (gemäß VDI 4062 Blatt 2) zwingend mit der Polizei abzustimmen.
Darüber hinaus ist es zielführend, die Evakuierungsplanung im Vorfeld insbesondere der Feuerwehr vorzustellen, um die Schnittstellen im Einsatzfall zu definieren (Ansprechpartner, Sammelstellen, Personalerfassung etc.) und die grundsätzliche Evakuierungskonzeption auf Kompatibilität zur Einsatztaktik der Feuerwehr zu überprüfen. Dabei ist u.a. auch die Lenkung größerer Personenströme einschließlich der Definition sicherer Bereiche außerhalb des zu erwartenden Arbeitsumfelds (in Abhängigkeit von den im Konzept gewählten Szenarien) der Feuerwehreinsatzkräfte zu besprechen.
Erforderliche Kompetenzen/Voraussetzungen
Grundsätzlich sind die erforderlichen Kompetenzen zur Wahrnehmung der Funktion des/der Fachkoordinator*in nicht geregelt. Auch die VDI 4062 definiert kein Anforderungsprofil.
Um eine fundierte Räumungsplanung zu ermöglichen, muss der/die Fachkoordinator*in Evakuierung jedoch über ein Grundverständnis der in Bezug auf die Evakuierungsplanung relevanten Anforderungen aus den Bereichen Brandschutz und Arbeitsschutz verfügen.
Auch mit relevanten Dokumenten wie Brandschutzkonzepten, Gefährdungsbeurteilungen, Flucht- und Rettungs- sowie Feuerwehrplänen sollte der/die Fachkoordinator*in Evakuierung umgehen können, um die für die Evakuierungsplanung erforderlichen Informationen entnehmen und darüber hinaus mit den weiteren Fachplanern auf Augenhöhe kommunizieren zu können.
Möchte sich der/die Fachkoordinator*in Evakuierung für eine detailliertere Betrachtung der Rettungswegsituation eines Objekts über pauschale Bewertungsansätze hinausgehend auch makroskopischer oder mikroskopischer Entfluchtungsanalysen (Räumungssimulation) bedienen, ist die Kenntnis der wesentlichen Parameter unabdingbar.
Aufgrund der Bandbreite an Anforderungen, die an den/die Fachkoordinator*in Evakuierung aus unterschiedlichen Fachdisziplinen gestellt werden, empfiehlt es sich daher, diese Funktion als Zusatzqualifikation und nicht als eigenständige Qualifikation zu betrachten. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass aus den rechtlichen und normativen Vorgaben derzeit keine verbindliche Forderung zur Bestellung eines/r Fachkoordinators*in Evakuierung, wie es bei Brandschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit der Fall ist, abzuleiten ist.
Fazit
Der/die Fachkoordinator*in Evakuierung ist eine noch weitestgehend unbekannte Funktion der betrieblichen Gefahrenabwehr. Ihm/ihr obliegt die anspruchsvolle Aufgabe der Erstellung und Umsetzung des betrieblichen Evakuierungskonzepts. Dabei arbeitet er interdisziplinär und eng mit den innerbetrieblichen Schnittstellen im Brand- und Arbeitsschutz sowie unternehmensfremden Stellen zusammen.
Sowohl hinsichtlich des auslösenden Ereignisses als auch hinsichtlich der Nutzung des zu räumenden Gebäudes bestehen signifikante Unterschiede, die eine einzelfallbezogene und detaillierte Planung notwendig machen. Mit zunehmender Relevanz, die der Evakuierungsplanung beigemessen wird, wird künftig auch der Bedarf an ausgewiesener Fachkompetenz in diesem Nischenthema steigen. Der Autor ist daher zuversichtlich, dass sich der/die Fachkoordinator*in Evakuierung als Qualifikation in der betrieblichen Gefahrenabwehr weiter etablieren wird.
Der Artikel ist in Ausgabe 2.2022 des FeuerTrutz Magazins (März 2022) erschienen.
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Quellen
[1] VDI-Richtlinie 4062 "Evakuierung von Personen im Gefahrenfall", April 2016
[2] VDI-Richtlinie 4062 Blatt 2 "Evakuierung von Personen im Gefahrenfall – Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten", Januar 2021
[3] DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“, Oktober 2019
[4] "Leitfaden Evakuierungsplanung" der Schweizerischen Vereinigung unabhängiger Sicherheitsingenieure und -berater, Oktober 2017