Der Brand eines dienstlich genutzten Elektroautos kann Unternehmen teuer zu stehen kommen: Menschen können gefährdet werden, Gebäude schweren Schaden nehmen. Umso besser, wenn in einer Organisation das Wissen vorhanden ist, wie Brände von Elektroautos und Ladeinfrastruktur vermieden werden können.
Meterweite gefährliche Flammen zu allen Seiten und toxische (Rauch-)Gase: Dieses spektakuläre Szenario eines Elektroautobrands sollte lieber den Regisseuren eines Actionfilms überlassen werden. In der Realität bedeutet ein solcher Brand vor allem die Gefährdung von Menschen sowie einen überproportional großen Aufwand bei der Löschung und der Bergung des Fahrzeugs. Für Unternehmen kann ein Brand eines Elektroautos und dessen Infrastruktur im schlimmsten Fall große gesundheitliche sowie wirtschaftliche Folgen haben.
Aber mit welchen präventiven Maßnahmen können Unternehmen einem Brand von Elektroautos in ihrem Unternehmen vorbeugen? Welche mögliche Brandlast geht von Elektroautos aus, und welche baurechtlichen sowie brandschutztechnischen Aspekte sollten Verantwortliche bei einer E-Ladeinfrastruktur a) im Freien, b) in offenen sowie c) in geschlossenen Garagen beachten?
Der Beitrag fasst Tipps zusammen, wie Firmen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten im Alltag mit Elektroautos bestmöglich gewährleisten können.
Checkliste: Vor Auswahl und Erwerb einer Ladeeinrichtung
Jedes Unternehmen sollte folgende Fragen aufgrund verschiedenster Rahmenbedingungen individuell prüfen:
- Was ist durch das Brandschutzkonzept vorgegeben?
- Was schreibt die Bauaufsichtsbehörde vor?
- Welche Anforderungen stellt der Sachversicherer?
- Welche Anforderungen stellt die zuständige Brandschutzbehörde?
Brandgefahr von Elektroautos und Verbrennern
Elektroautos weisen nicht per se eine größere Brandgefahr als Verbrenner auf. Grundsätzlich gilt: Unabhängig von der Antriebsart kann sich jedes defekte Fahrzeug entzünden. Je größer Akkuleistung und Reichweite, desto größer ist die Brandleistung. Eine differenziertere Betrachtung beider Fahrzeugtypen zeigt: Während bei „Verbrennern“ Brände aufgrund von Kurzschlüssen im Kabelbaum oder von ausgelaufenen Betriebsflüssigkeiten (z. B. Benzin oder Öl entzünden sich selbst an heißen Fahrzeugteilen) entstehen können, erhöhen defekte oder beschädigte Akkus, ein gestörter Ladeprozess oder eine fehlerhafte Ladeinfrastruktur bei E-Autos das Brandrisiko.
Jedoch ist die Brandbekämpfung bei Elektroautos, deren Batterie in Brand geraten ist, recht aufwendig. Der Grund: Die entstandene enorme Wärme ist schwer zu kühlen, die Gefahr einer Wiederentzündung ist sehr groß. Es besteht die Gefahr von korrosiven Brandgasen und enormer Rauchentwicklung. Auch aus diesem Grund sind jährliche Inspektionen von Elektrofahrzeugen wichtig, um die Ladeeinrichtung sowie den Akku auf Verunreinigungen, Korrosion und mögliche Defekte zu überprüfen.
Bei einem Brand sollten sich Fahrer*innen an die übliche Rettungskette halten: Motor ausstellen, Warnweste anziehen und − sofern noch Zeit ist − das Warndreieck aus dem Kofferraum holen, Passanten fernhalten und schnellstmöglich die Feuerwehr verständigen. Um den Brand schneller und effizienter löschen zu können, benötigt die Feuerwehr am Telefon konkrete Angaben zum Fahrzeug: Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug? Welches Modell?
Weiterhin zu beachten: Durch die entstehenden Gase könnte ein in der Nähe befindliches Unternehmensgebäude schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. So können durchaus Gebäudeteile oder die Statik in ihren Funktionen beeinträchtigt werden.
Mobile oder feste Ladestationen
Bei der Planung eines Ladeplatzes sollten Unternehmen in dessen Umfeld Brandlasten (z. B. mit Polystyrol gedämmte Fassaden) vermeiden, denn auch Ladestationen und deren Zubehör können ein Brandrisiko darstellen. Diese sollten mindestens alle vier Jahre von einer zur Prüfung befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Grundsätzlich dürfen an einem Ladeplatz – im Freien und auch in geschlossenen/offenen Garagen – keine brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien gelagert werden. Zusätzlich sollten dauerhafte Markierungen oder Beschilderungen darauf hinweisen, dass es sich um einen Ladeplatz handelt. Baurechtlich sind Ladestellen (z. B. Ladesäulen als bauliche Anlage) im öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum sowie auf Privatgrundstücken i. d. R. genehmigungsfrei und werden nach öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften sowie sonstigen Vorschriften installiert. Es wird zwischen fest installierten (z. B. Wallboxen und Ladesäulen) und mobilen Ladeeinrichtungen (Betrieb per Steckdose) unterschieden. Der Autor empfiehlt, aus Sicherheitsgründen fest installierte Ladeeinrichtungen zu bevorzugen.

Im Freien: Sichere Installation einer Ladeeinrichtung
Unternehmen sollten berücksichtigen, dass eine Ladestation im Freien nach oben hin offen ist sowie ein seitlicher Mindestabstand von fünf Metern zu Gebäuden, Fahrzeugen oder brennbaren Gegenständen gewährleistet ist. Ladeeinrichtungen müssen wetterbeständig und für den Außenbereich ausgelegt sein. Zusätzlich sollten sie vor mechanischen Einwirkungen geschützt sein, etwa mit Anfahrschutzsystemen. Die Vorteile: Sie sind für Dauerbelastungen ausgelegt, bieten eine größere Betriebs- sowie Brandsicherheit und verschleißen weniger.
In geschlossenen Garagen
Für die sichere Installation einer Ladestation in geschlossenen Garagen ab 100 m2 Nutzfläche sollte beachtet werden:
- Vor der Installation sollte eine Elektrofachkraft die elektrische Anschlussleistung des Gebäudes bemessen, um die Zahl der Ladestationen bzw. deren potenzielle elektrische Leistung planen zu können.
- Dem Netzbetreiber sollte die Installation gemeldet werden.
- Ab einer Ladeleistung über 11 kW ist die Installation der Ladesäule genehmigungspflichtig.
- Zusätzliche Sicherheit verleiht ein automatisch ausgelöster Feueralarm in der Garage, der ein Abschalten aller Ladeeinrichtungen bewirkt.
- Sind Feueralarm und Ladeeinrichtung nicht miteinander gekoppelt, sollte die Feuerwehr vor der Brandbekämpfung alle Ladeeinrichtungen im betreffenden Bereich abschalten können. Andernfalls droht den Feuerwehrleuten eine erhöhte Gefahr eines elektrischen Schlags.
- Sind in einem Betrieb dauerhaft besetzte Stellen vorhanden, z. B. eine Pforte, ein Empfang oder Leitstand, können auch dort Störmeldungen von Ladeeinrichtungen eingehen.
Elektrische Mindestanforderungen an die Installation der Ladestation sind:
- Nur ein Elektrofachbetrieb darf die Ladeeinrichtung installieren.
- Vorhandensein eines Überspannungsschutzes
- Montage der Ladeeinrichtung auf nichtbrennbarem Untergrund
- Zuleitung zur Ladestation muss von einer (Niederspannungshaupt-)Verteilung erfolgen; Absicherung jedes Ladepunktes mit einer Überstromschutzeinrichtung sowie einem Fehlerstromschutzschalter.
Wichtig: Vor Inbetriebnahme hat eine Erstprüfung gemäß VDE 0100-600 durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen. Die Erstprüfung muss dokumentiert, die Dokumentation muss aufbewahrt werden.
Brandschutztechnische Empfehlungen für das Laden in geschlossenen Garagen
Die folgenden brandschutztechnischen Anforderungen und Empfehlungen beziehen sich auf das Normalladen mit bis zu 22 kW Leistung.
Baulicher Brandschutz
In den Garagenverordnungen der einzelnen Länder sind die jeweiligen spezifischen Anforderungen des baulichen Brandschutzes aufgeführt. Trotzdem sollte grundsätzlich eine bauliche brandschutztechnische Trennung das Ziel sein. Sollen neben Elektroautos auch E-Bikes oder E-Scooter aufgeladen werden? Dann sind spezielle Sicherheitsschränke zu empfehlen. Diese können die Gefahr einer Brand- sowie Rauchausbreitung unterbinden.
Anlagentechnischer Brandschutz
Die Garage kann mit einer (automatischen) Brandmeldeanlage, einer automatischen Feuerlöschanlage, Wandhydranten oder Rauchabführungen ausgestattet werden. Dies ist im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde und dem Sachversicherer abzuklären. Eine automatische Brandmeldeanlage stellt sicher, dass ein Brand unverzüglich erkannt wird. Brandmeldeanlagen für Garagen können mit Rauchmeldern oder auch mit Wärmemeldern ausgestattet sein. Wärmemelder bieten sich an, wenn die Garage auch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor genutzt wird. So können durch Abgase ausgelöste Falschalarme vermieden werden.
Sprinkleranlagen helfen darüber hinaus dabei, die Ausbreitung eines Entstehungsbrands zu begrenzen. Zusätzlich wird die Bausubstanz vor zu hohen Temperaturen geschützt, und Rauch bzw. Verbrennungsprodukte breiten sich weniger aus. Dies wirkt sich positiv auf potenzielle Folgeschäden an Fahrzeugen sowie Gebäudeabschnitten aus. Angesichts der in den vergangenen Jahren gestiegenen Brandlasten von Fahrzeugen (unabhängig von ihrer Antriebsart) kann dies insgesamt eine sinnvolle Investition auch aus Sicht des Sachwertschutzes sein.
Wandhydranten für die Feuerwehr (Typ F) und trockene Löschwasserleitungen erleichtern und beschleunigen den Feuerwehreinsatz, da weniger Schläuche verlegt werden müssen. Jedoch müssen auch sie regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit geprüft werden.
Eine Rauchabführung dient einerseits dem Sachwertschutz, andererseits erleichtert sie der Feuerwehr die Brandbekämpfung. Gerade in geschlossenen und mehrgeschossigen Garagen besitzt sie einen Mehrwert. Dafür können Rauch- und Wärmeabzugsanlagen installiert oder − wenn möglich − auch Öffnungen zur Rauchableitung ins Freie geschaffen werden.
Kurztipps für Unternehmen
Neun wertvolle Impulse, die mit den örtlichen Behörden und Versicherern abzustimmen sind:
- Verwenden Sie ausschließlich vom Hersteller freigegebenes Zubehör.
- Stellen Sie keine defekten oder verunfallten Elektroautos in Garagen ab.
- Prüfen Sie regelmäßig Ladeeinrichtungen und Ladekabel.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeitenden mindestens jährlich in der Benutzung von Elektroautos.
- Installieren Sie Ladeeinrichtungen zugunsten einer zügigen und zielgerichteten Brandbekämpfung generell im Außen- oder im oberirdischen Ein- bzw. Ausfahrtbereich.
- Montieren Sie Ladeeinrichtungen bestenfalls in offenen Garagen mit automatischen Brandmeldern.
- Stellen Sie eine ausreichende Löschwasserversorgung sicher.
- Installieren Sie in geschlossenen Garagen Sprinkleranlagen sowie einen wirksamen Rauch- und Wärmeabzug mit Funktionserhalt im Brandfall.
- Passen Sie das vorhandene Brandschutzkonzept an.
Laden von Elektroautos im Berufsalltag
Vor dem Ladestart sollte jeder/jede Nutzer*in eine Sichtprüfung vornehmen: Ist das Kabel in Ordnung? Sind Defekte erkennbar, ist die Isolierung kaputt? Ist vielleicht vorher schon jemand mit einem Auto über das Kabel gerollt und hat es beschädigt? Fand Vandalismus an der Wallbox oder an der Ladesäule statt? Achtung: Es droht beim Laden mit einem defekten Kabel ein elektrischer Schlag. I. d. R. erscheint jedoch eine Fehlermeldung, und die Ladestation ist nicht nutzbar.
Fahren von Elektroautos im Berufsalltag
Ein Unternehmensfahrzeug ist für die Beschäftigten immer ein Arbeitsmittel. Daher benötigt jede Person vor der ersten Fahrt eine Einweisung, in der auf die Bedienung und die potenziellen Gefährdungen eingegangen wird. Mindestens einmal jährlich ist die Unterweisung für alle Nutzer*innen Pflicht.
Denn das Fahren mit einem Elektroauto ist ein anderes. Motorgeräusche gibt es beim Elektroauto nicht. Daher müssen Fahrzeugführende noch vorsichtiger sein, da ihre Umgebung sie ggf. nicht wahrgenommen hat. Manche Kfz besitzen auch einen Eco-Modus. Diesen Modus sollten nur geübte Anwender*innen einschalten: Es droht, z. B. in Momenten der Unachtsamkeit, schnell ein Auffahrunfall. Denn im Eco-Modus wird zwar Energie gespart, das Auto bremst jedoch automatisch ab und die Bremslichter leuchten dabei nicht auf. Umso wichtiger ist es, Sicherheitsabstände stets einzuhalten. Dies gilt natürlich auch bei der Deaktivierung des Eco-Modus.
Fazit: Brandschutz frühzeitig berücksichtigen
Insgesamt ist das Brandrisiko von Elektroautos im Vergleich zu Verbrennerautos nicht als größer einzuschätzen. Die Folgeschäden im Brandfall sind jedoch größer, weshalb es sich lohnt, frühzeitig die brandschutztechnischen Aspekte zu betrachten. Insbesondere bei der Installation von Ladeeinrichtungen in Garagen empfiehlt es sich, sich mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. So kann bereits früh im Planungsprozess auf Gefährdungen eingegangen und es können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden.
[1] VdS 3471: 2021-02 [02] Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge
[2] VdS 3885: 2020-12 [01] Elektrofahrzeuge in geschlossenenGaragen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft
[3] Gesamtverband der Versicherer: E-Autos in Tiefgaragen:Keine erhöhte Brandgefahr feststellbar: https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/e-autos-in-tiefgaragen-keine-erhoehte-brandgefahr-feststellbar-66230, 11.05.2022
[4] Gesamtverband der Versicherer: Versicherer warnen: E-Autos nur in Ausnahmefällen an normalen Steckdosenladen; https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/versicherer-warnen-e-autos-nur-in-ausnahmefaellen-an-normalensteckdosen-laden--65238, 11.05.2
Der Beitrag ist in Ausgabe 3.2023 des FeuerTrutz Magazins erschienen. Den kompletten Beitrag stellen wir Ihnen hier zusätzlich als pdf zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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