2015-12 BHE Hausalarmanlagen BHE-Richtlinien für spezielle Einsatzgebiete
Die BHE-Hausalarm-Richtlinie wurde komplett überarbeitet und in zwei neue getrennte Richtlinien differenziert. (Bild: BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V.)

Recht 2015-12-11T00:00:00Z BHE-Richtlinien für Hausalarmanlagen

Die BHE-Hausalarm-Richtlinie wurde komplett überarbeitet und eine Differenzierung in zwei getrennte Richtlinien vorgenommen. Die bisherige BHE-Richtlinie HAA wurde inhaltlich aktualisiert und in den Typ A (HAA-A) überführt. Speziell für den Einsatz in Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten (bis 60 Betten) sowie besonderen gemeinsamen Wohnformen für Senioren und Behinderte wurde die BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B) erarbeitet.

Dezember 2015. Die BHE-Hausalarm-Richtlinie hat sich im Markt fest etabliert und wird von vielen Planern und Bauämtern als Ausschreibungsgrundlage genutzt, erklärt der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik. Die unterschiedlichen Anforderungen an Hausalarmanlagen (HAA) in den verschiedenen Anwendungsbereichen machten allerdings eine vollständige Umstrukturierung der Richtlinie notwendig.

Im Rahmen dieser Komplett-Überarbeitung wurde deshalb eine Differenzierung in zwei getrennte Richtlinien vorgenommen.
Die bisherige BHE-Richtlinie HAA wurde inhaltlich aktualisiert und in den neuen Typ A (HAA-A) überführt. Einsatzgebiete sind insbesondere Bauten mit besonderem Personenrisiko, z.B. Hochhäuser, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen und Sportstätten, sofern keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzgl. einer Brandmeldeanlage (BMA) bestehen.
Speziell für den Einsatz in Kindertagesstätten, Heimen, Beherbergungsstätten (bis 60 Betten) sowie besonderen gemeinsamen Wohnformen für Senioren und Behinderte wurde die neue BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B) erarbeitet. In dieser Richtlinie Typ B wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten EN 54-Komponenten beschrieben. Die einzelnen Komponenten weisen die Leistungsdetails auf, die für das Schutzziel relevant sind:
1) Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen und/oder geschulten Evakuierungshelfern vor Brandrauch und Bränden, sodass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können.
2) Eine Meldung wird mit klar verständlichen Informationen an einer oder mehreren hausinternen Stellen (z.B. Pförtner, Schwesternzimmer) angezeigt. Hier können automatisch oder mit einfacher Bedienung die nächsten Aktionen (Alarmierung, Evakuierung) eingeleitet werden.
3) Eine externe Weiterleitung zu einer ständig besetzten, hilfeleistenden Stelle ist nicht zwingend erforderlich, aber optional möglich.

HAA-B sind ein bauaufsichtlich und bauproduktenrechtlich rechtskonformer Ersatz für "vernetzte Rauchwarnmelder", soweit solche bauaufsichtlich gefordert werden. Eine bauaufsichtliche Forderung nach dem Einsatz vernetzter Rauchwarnmelder macht rechtlich den Nachweis der dauerhaften Betriebszuverlässigkeit der Vernetzung erforderlich.
Dieser kann nicht geführt werden, da die Norm DIN EN 14604 dafür keine Grundlage bietet. Damit stellt eine solche bauaufsichtliche Forderung laut BHE eine tatsächlich und rechtlich unerfüllbare Auflage dar. Die dauerhafte Betriebssicherheit einer Funkübertragung kann nur durch die Verwendung und Einhaltung der EN 54-25 gewährleistet werden. Eine dauerhafte Betriebssicherheit einer verkabelten Übertragung ist durch Verwendung von Komponenten nach der Normenreihe EN 54 ohne weiteres gewährleistet.

Anhand einer Tabelle können sich Anwender auf einen Blick über die unterschiedlichen Einsatzbereiche, Aufgaben usw. von Rauchwarnmeldern (RWM), Hausalarmanlagen (Typ A bzw. Typ B) und Brandmeldeanlagen (BMA) informieren.
Die notwendigen Qualifikationen der Fachkräfte bzw. Fachfirmen werden in beiden Richtlinien konkret beschrieben. Für beide HAA-Richtlinien ist ein Prüfungszertifikat durch eine neutrale Stelle (z.B. BHE) erforderlich, die Prüfungsordnung ist in einem Anhang ersichtlich. Fachkräfte, die über eine DIN-14675 Zertifizierung zur hauptverantwortlichen Fachkraft BMA verfügen, erfüllen bereits die personengebundenen Voraussetzungen.

Beide Richtlinien stehen als pdf-Datei unter www.bhe.de/Richtlinien-Hausalarm zur Verfügung und können in der BHE-Geschäftsstelle in gedruckter Form angefordert werden.

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V.
www.bhe.de

zuletzt editiert am 27. April 2021