Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept bildet das Fundament einer effizienten und abgestimmten Fachplanung und Projektierung sowie der Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung einer Gefahrenmeldeanlage. Der Beitrag gibt u.a. praktische Tipps für die Erstellung und Umsetzung eines solchen Konzeptes.
Von Frank Möller. Dem anlagentechnischen Brandschutz und insbesondere der Brandmeldeanlage (BMA) werden eine immer größere Bedeutung zugesprochen. So können moderne Gebäude mit aufwendiger Architektur, komplexer Infrastruktur und Nutzung den heutigen Anforderungen des Brandschutzes sowie der Sicherheit gerecht werden.
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, Brände möglichst in der Entstehungsphase zu detektieren, um eine zeitnahe Alarmierung mit verbundener Evakuierung zu erzielen. Eine weitere entscheidende Aufgabe ist es, als führende Größe die zentrale Funktion der Steuerungen anderer sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen im Brandfall zu übernehmen.
Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine detaillierte Abstimmung zwischen allen Beteiligten, die Koordination der Schnittstellen und die entsprechende Dokumentation des Ganzen von großer Bedeutung. Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert u.a. die Schutzziele des Betreibers sowie mögliche baurechtliche Forderungen, die sich z.B. aus einer Sonderbauverordnung, Baugenehmigung oder einem Brandschutzkonzept ergeben können. Es beschreibt die notwendigen Anforderungen und bringt diese mit den normativen Vorgaben und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) in Einklang. Es trägt somit zu einer sicheren Planung, Ausführung und dem anschließenden Betrieb der Anlagen bei.
Mit den folgenden Fragestellungen werden dem Leser die Notwendigkeit, aber auch die Vorteile und möglichen Fehlerquellen bei der Konzepterstellung nähergebracht.

Forderung nach einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept
Bei Brandmelde- und Sprachalarmanlagen handelt es sich um sogenannte Gefahrenmeldeanlagen. Entsprechend muss als Norm die DIN VDE 0833 [1] für Gefahrenmeldeanlagen herangezogen werden.
DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
- Teil 1: Allgemeine Festlegungen
- Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen
- Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall.
Brandmeldeanlagen (BMA)
In der DIN VDE 0833-2 [2] wird bei den Regeln für das Planen und Errichten von BMA im Abschnitt 6.1.2 für die Alarmorganisation folgender Sachverhalt beschrieben: "Die Festlegungen der Alarmorganisation mit den erforderlichen Maßnahmen hat grundsätzlich in einem Sicherungskonzept zu erfolgen. Darin ist auch festzulegen, inwieweit Brandschutzeinrichtungen oder sonstige technische Einrichtungen von der Brandmeldeanlage ganz oder teilweise gesteuert werden sollen und welche Einrichtungen manuell bedient werden müssen."

Sprachalarmanlagen (SAA)
Gemäß dem Abschnitt 6 "Konzept" der DIN VDE 0833-4 [3] wird gefordert, dass die folgenden Mindestanforderungen nach Absprachen zwischen dem Auftraggeber/Betreiber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden:
- Schutzziele
- Anforderungen
- Alarmorganisation (Räumungsanweisungen, Nutzung, Alarmarten usw.)
- Ausfallsicherheit (Sicherheitsstufen)
- Beschallungsumfang (Kategorien, Ausnahmen).
Die Ergebnisse der Absprachen für das Konzept der SAA sind in geeigneter und nachvollziehbarer Weise schriftlich zu dokumentieren. I.d.R. ergibt sich jedoch die Anforderung an die Konzepterstellung bereits aus der DIN 14675 "Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb" [4], deren Anwendung in den meisten Brandschutzkonzepten gefordert wird. Sobald sie dort oder in der Baugenehmigung als umzusetzende Norm aufgeführt ist, muss sie auch zwingend von allen Beteiligten angewendet werden. Die DIN 14675 gilt grundsätzlich in Verbindung mit DIN EN 54 (Produktnormen), DIN VDE 0833-1 [5], DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4.
Im Abschnitt 5 "Konzept für BMA" der DIN 14675 wird die Erstellung eines Sicherungskonzeptes mit folgenden Mindestanforderungen verlangt:
- Schutzziele
- Anforderungen
- Schutzumfang der Überwachung
- Alarmierung
- Alarmorganisation.
Auch hier gilt, dass die Ergebnisse zu den Mindestanforderungen für das Konzept der BMA in geeigneter Weise dokumentiert werden müssen. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die weitere Planung. Neben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben, z.B. dem Brandschutzkonzept, ergibt sich auch durch die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Feuerwehren die Notwendigkeit, die DIN 14675 einzuhalten: Diese Norm wird bei Aufschaltung von BMA auf die Leitstelle der zuständigen Feuerwehr immer gefordert. Des Weiteren hat sich in der Vergangenheit häufiger gezeigt, dass die Prüfsachverständigen im Rahmen ihrer Abnahmen ein Brandmelde- und/oder Alarmierungskonzept als zwingend erforderliche Prüfungsgrundlage verlangen.
Verantwortlichkeit für das Konzept

Gemäß der DIN 14675 liegt grundsätzlich die Verantwortlichkeit für das Konzept der BMA und der SAA sowie die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation beim Auftraggeber der Anlage. Dieser kann für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen. Dieser Auftraggeber und/oder die Fachfirma muss ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse für die Erarbeitung besitzen. Nähere Anforderungen werden diesbezüglich in der Norm nicht beschrieben. Lediglich in der Tabelle E. 1 im Anhang E wird als Beispiel unter dem Punkt "Leistung und Verantwortung" bei der Konzepterstellung der Begriff Berater für Sicherheit verwendet. Ab der Phase, die mit dem Abschnitt 6.1 der DIN in Kraft tritt, werden alle notwendigen Anforderungen der Fachfirma und die Qualifikation der verantwortlichen Personen im Einzelnen beschrieben.
Ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse können nur vorausgesetzt werden, wenn der Ersteller über ein umfangreiches Fachwissen in den Bereichen baulicher und anlagentechnischer Brandschutz verfügt. Detaillierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Anlagentechnik – insbesondere der Schnittstellen sowie der technischen Regelwerke – sind grundlegend für eine schutzzielorientierte Umsetzung der Anforderungen.
Die Mindestanforderungen und Schutzziele, die im Konzept beschrieben werden, müssen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden. Je nach Art und Umfang können dies u.a. folgende Institutionen sein:
- Bauaufsichtsbehörde bei bauordnungsrechtlichen Auflagen
- Brandschutzdienststelle bei feuerwehrspezifischen Bestimmungen
- Versicherer bei feuerversicherungstechnischen Klauseln
- Denkmalschutz bei historischen Gebäuden
- Polizei bei schutzbedürftigen Objekten.
Insbesondere bei Bestandsobjekten oder wenn die BMA im Brandfall unterschiedlichste Anlagen steuern soll, sind unbedingt die entsprechenden Fachplaner und ausführenden Firmen so früh wie möglich in die Erstellung und Fortschreibung des Konzeptes einzubeziehen. […]
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Zusammenfassung
Die Beschreibung der Mindestanforderungen, die eine Brandmelde- und/oder Sprachalarmanlage zur Erreichung der geforderten Schutzziele erfüllen muss, ist eine normative Pflichtaufgabe. Die Kür besteht jedoch darin, nicht nur die Mindestanforderungen zu dokumentieren, sondern darüber hinausgehend ein im Detail abgestimmtes und dem jeweiligen Baufortschritt entsprechendes Sicherungskonzept zu erstellen. Hierzu zählt, dass alle Beteiligten frühzeitig und konsequent in die notwendigen Abstimmungsprozesse einbezogen werden. Je genauer die Anforderungen, der technische Aufbau, die Schnittstellen, die Pflichten der Beteiligten und die Gesamtfunktionalität in einem Dokument beschrieben werden, umso effektiver werden eine zielgerichtete Planung und deren Umsetzung möglich. Neben der Vermeidung von Unklarheiten, unnötigen Problemen und Kosten, die sich im Rahmen der Fachplanung und Errichtung ergeben können, dient das Brandmelde- und Alarmierungskonzept auch der sicheren Abnahme und dem Betrieb einer Gefahrenmeldeanlage.
Literatur / Quellen
[1] DIN VDE 0833: "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall"
[2] DIN VDE 0833-2:2009-06: "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen"
[3] DIN VDE 0833-4:2014-10: "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall"
[4] DIN 14675:2012-04: "Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb"
[5] DIN VDE 0833-1:2014-10: "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen"
[6] DIN EN 60849 (VDE 0828-1):1999-05: "Elektroakustische Notfallwarnsysteme
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