Dossier Brandschutz in Bildungseinrichtungen - Interview: Schulbauten aus Planersicht
(Bild: StockSnap auf Pixabay)

Planung | Ausführung

8. August 2019 | Teilen auf:

Interview: Zeitgemäße Schulbauten aus Planersicht

Die FeuerTrutz Redaktion sprach im Interview mit der Architektin und selbständigen Fachplanerin Jenny Winter über Brandschutz in Schulgebäuden mit neuen pädagogischen Konzepten.

Frau Winter, zeitgemäße Schulbauten müssen nicht nur einen Bildungsanspruch erfüllen. Die neuen pädagogischen Konzepte bevorzugen vielmehr offene Lernlandschaften anstatt geschlossener Klassenräume. Wie wirken sich diese flexiblen Raumkonzepte auf die Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes aus?

Die Definition der Schutzziele bleibt ja trotzdem immer gleich – für die neuen Raumkonzepte muss aber ein neuer Weg gefunden werden, um diese Ziele einzuhalten. Das den meisten Planern bekannte Raumkonzept der Korridorschule wird aufgelöst. Im Regelfall soll der notwendige Flur zu Gunsten einer Gemeinschaftszone mit Brandlasten umgewandelt werden. Dies hat vor allem einen Einfluss darauf, wie das Schutzziel der Personenrettung in Schulen künftig sichergestellt wird. Hierfür müssen objektspezifische Lösungen entwickelt werden. Aktuell wird der meist umlaufende, außenliegende offene Gang bei einer Vielzahl der Konzepte angeboten.

Ein weiteres Schutzziel ist es, der Brandausbreitung vorzubeugen.

Da Schulen eine Nutzungseinheit darstellen, bleiben im Regelfall innerhalb des Gebäudes nur die inneren Brandwände, die eine Brandausbreitung ausreichend lang verhindern. Trennwände sind nur zum Abschluss von Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr erforderlich oder zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss. In vielen Schulen unterteilen gemauerte Wände die Klassenzimmer, diese haben aber keine Funktion als Trennwand – ein Vorteil für die Leitungsführungen. Diese Wände dürften auch heute schon Glaswände oder Holzkonstruktionen sein. Hier ist der Unterschied zur Lernlandschaft also nicht so groß.

Stellen die neuen Lernlandschaften nicht auch Räume mit erhöhter Brandgefahr dar, im Hinblick auf die dortigen Brandlasten (Anforderungen an Baustoffe und Bauteile)?

Die Brandgefahr einer Schule erhöht sich meiner Meinung nach nicht durch die Auflösung der Klassenzimmer in Lernlandschaften.

Die Anforderung an Baustoffe und Bauteile richtet sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben, also über die Einstufung in die Gebäudeklasse und den daraus resultierenden Anforderungen.

Aber es gibt doch viel mehr Brandlasten?

Die Ausstattung der Lernlandschaften ist meist geprägt durch weiche Bodenbeläge, Akustik-Decken aber auch durch Mobiliar, wie z.B. Sitzecken aus Polstermöbeln. Zusätzlich kommen Dekorationen und Schülerpräsentationen und gelegentlich EDV-Inseln. Es erhöht sich mit Sicherheit die Brandlastendichte, welche die DIN EN 1991-1-2/NA für Klassenzimmer definiert. Einen Vergleich moderner Schulgebäude mit Bürogebäuden halte ich bei Lernlandschaften für möglich.

Wie können die Flucht- und Rettungswege sichergestellt werden? Wie verändern sich die Rettungsweglängen aufgrund der offenen Lernlandschaften?

Das ist immer vom Einzelfall abhängig. Z. B. eine Lernlandschaft im Erdgeschoss mit einer Fassade mit vielen Ausgangstüren:

Hier darf man die Rettungsweglänge bis zum Ausgang bemessen, was sehr große Raumtiefen ermöglichen würde. Die gleiche Anordnung eine Ebene darüber kann zu einer Rettungsweglängenüberschreitung führen, da hier der Rettungsweg bis zur notwendigen Treppe zu betrachten ist.

Es ist immer darauf zu achten, dass die Rettungswege wirklich unabhängig sind, besonders wenn beide Rettungswege entlang der Fassade führen.

Bei der Bemessung der Rettungsweglänge sollten feste Einbauten und Wände innerhalb von Lernlandschaften berücksichtigt werden.

Je nach Größe der Lernlandschaften besteht z.B. die Möglichkeit durch Materialwechsel im Bodenbelag Bewegungszonen als Rettungsweg zu definieren.

Erschweren die offenen Lernbereiche nicht die Möglichkeit einer Selbstrettung im Brandfall (schnelle Rauchausbreitung)?

Die mögliche Verrauchung einer ganzen Lernlandschaft ist sicherlich ein Nachteil. Hinsichtlich der Rettungswegführung steht diesem Nachteil die schnelle Detektion und Alarmierung gegenüber. Das muss nicht immer eine automatische BMA sein, auch wenn die meisten Brandschutzkonzepte für Schulen mit offenen Lernbereichen eine solche als Kompensation vorsehen.

Welche brandschutztechnischen Richtlinien sind für die Erstellung von Brandschutzkonzepten für den Schulbau unerlässlich?

In den meisten Bundesländern ist die Muster-Schulbau-Richtlinie nicht eingeführt – ich finde das gut, denn mir macht „schutzzielorientiertes“ Arbeiten viel Freude. Es gibt mehr Freiheit auf das individuelle Gebäude einzugehen. Das bedeutet natürlich auch: Ich muss ein Schulgebäude anhand der Landesbauordnung hinsichtlich der Einhaltung der Schutzziele beurteilen. Abweichungen von den materiellen Anforderungen kann ich mit entsprechenden Maßnahmen kompensieren. Die Muster-Schulbau-Richtlinie dient vor allem als Argumentationshilfe bei mehrgeschossigen Hallen, da hier Erleichterungen abweichend von den Landesbauordnungen geregelt sind. Manchmal denke ich, es müsste analog zur Versammlungsstättenverordnung, die ein abschließendes Regelwerk ist, eine „Muster-Schulbauverordnung“ geben.
Schulbauprojekte sind heute so vielfältig wie Versammlungsstätten.

Heißt das, Sie würden Schulen als Versammlungsstätten beurteilen?

Nein, auf gar keinen Fall! Das hielte ich für weit überzogen. Die Schülerschaft und ihre Lehrenden sind eine sehr homogene, also berechenbare, Nutzergruppe, zudem ist der organisatorische Brandschutz hervorragend. Insbesondere die Räumungsübungen werden regelmäßig durchgeführt.

Welche Schnittstellen zu anderen Fachplanungen sehen Sie als problematisch an?

Die Zusammenarbeit mit Planern der technischen Gebäudeausrüstung ist in etwa vergleichbar mit der Planung an einem Bürogebäude.

Als Brandschutzplanerin konzentriere ich mich auf die bauaufsichtlichen Belange in meinem Brandschutznachweis. Dieser Punkt ist den Planungsbeteiligten nicht immer bewusst. Dies kann zum Beispiel zu Konflikten mit dem Arbeitsschutz führen. Stichwort: Aufschlagrichtung der Türen in Rettungswegen. Ich empfehle deshalb den Entwurfsarchitekten regelmäßig, die Bauherrschaft auf diesen Punkt aufmerksam zu machen und das Ineinandergreifen dieser unterschiedlichen Fachgebiete rechtzeitig zu koordinieren.

Welche Tipps haben Sie für unsere Fachplaner und Sachverständige für die Brandschutzplanung von Bildungseinrichtungen?

Als Planungsbeteiligter sollten Sie von Anfang an den Entwurfsprozess begleiten können. Auch wenn Sie später dazu stoßen: Stellen Sie Fragen zur Gebäudekonzeption und auch zu den pädagogischen Ansprüchen, welche im konkreten Objekt erfüllt werden müssen. Zum Beispiel haben wir über Schulen mit Förderschwerpunkten, Barrierefreiheit und Inklusion jetzt noch gar nicht gesprochen. Unabhängig von der Gebäudekonzeption: Für die Nutzung im Schulalltag sind Planungen mit brandlastfreien notwendigen Fluren oder auch mit brandlastfreien Pausenhallen problematisch. Hinsichtlich der Planung der Rettungswege müssen wir als Brandschutzplaner hier die Architekten und Bauherren beraten und Alternativen aufzeigen.

Zur Gesprächspartnerin

Dipl.-Ing. Architektin Jenny Winter: Master of Engineering Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik; Mitglied im VdBP e.V.. Seit fast 15 Jahren ist der Bereich vorbeugender Brandschutz der Arbeitsschwerpunkt der Architektin. Das Thema Brandschutz in Schulgebäuden mit neuen pädagogischen Konzepten ist in der täglichen Arbeit der selbständigen Fachplanerin für Brandschutz präsent.

Fachbuch "Brandschutz in Schulen und Bildungseinrichtungen"

Die Interviewpartnerin, Jenny Winter, zeigt in ihrem Buch die Entwicklung der brandschutztechnischen Richtlinien auf und erläutert Schutzziele und Rahmenbedingungen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele bietet Ihnen der Leitfaden eine konkrete Hilfestellung für die Abwägung der brandschutztechnischen Anforderungen in Schulgebäuden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Buch "Brandschutz in Schulen und Bildunsgeinrichtungen"

zuletzt editiert am 27.04.2021