Am 21. April 2023 ist der Entwurf für eine Änderung der Musterbauordnung (MBO) auch mit Auswirkungen für den vorbeugenden Brandschutz in die Anhörungsphase gegangen. Stellungnahmen sind bis zum 26. Mai möglich.
Der aktuelle Entwurf zur Änderung der MBO der Fachkommission Bauaufsicht enthält vor allem Erleichterungen des Bauens im Bestand und des Mobilfunkausbaus sowie Anpassungen im Bereich der fliegenden Bauten.
Änderungen für den vorbeugenden Brandschutz
Für den vorbeugenden Brandschutz sind unter anderem folgende Änderungen bedeutend:
- Ergänzung von § 30 "Brandwände": Brandwände müssen nicht mehr über Dach geführt werden, wenn durch einen Dachausbau zu Wohnzwecken ein Gebäude der Gebäudeklassen (GK) 1-3 zu einem Gebäude der GK 4 wird.
- Ergänzung von § 35 "Notwendige Treppenräume, Ausgänge": Abschaffung der Anforderung für Öffnungen zur Rauchableitung an der obersten Stelle für Treppenräume mit Druckbelüftungsanlage. Damit sollen bisher notwendige Abweichungsentscheidungen entfallen.
- Ergänzung von § 48 "Wohnungen": Ausweitung des Bestandsschutzes für zahlreiche Bauteile, wenn Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in Wohnraum umgewandelt werden. Dies soll die Schaffung von neuem Wohnraum erleichtern.
- Änderung von § 62 "Genehmigungsfreistellung": Ausdehnung der Genehmigungsfreistellung für Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in Gebäuden, die keine Sonderbauten sind.
Die Synopse mit allen Änderungen und ein Anschreiben des Vorsitzenden der Fachkommission Bauaufsicht finden sich unter www.bauministerkonferenz.de. Stellungnahmen sind bis zum 26. Mai 2023 an die Mailadresse FK-Bauaufsicht@stmb.bayern.de zu richten.
Hinweis der Redaktion: Am 26. April wurde eine Korrektur der Synopse veröffentlicht. Die Synopse wurde in § 6 Abs. 1 MBO angepasst, da an dieser Stelle der Abdruck der MBO Stand 23.09.2022 zu korrigieren war.