Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in NRW hat gemeinsam mit dem Ministerium des Innern im November 2024 einen Runderlass veröffentlicht. Dieser enthält eine Klarstellung zu den Anforderungen an Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr auf Grundstücken.
In dem Erlass werden Publikationen von mindestens vier Städten in Nordrhein-Westfalen angesprochen, die Anforderungen gestellt hatten, die über die gesetzlichen Anforderungen des § 5 BauO NRW 2018 sowie über die konkretisierenden Anforderungen der Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr i.V.m. der Anlage A 2.2.1.1/1 der VV TB NRW hinausgehen.
Der Erlass benennt die in den Publikationen gestellten Anforderungen und erläutert dann jeweils die tatsächliche Rechtsgrundlage.
Konkret geht es dabei um:
- Anforderungen an Wege zum Transport von tragbaren Leitern
- Anforderungen an Aufstellfläche für tragbare Leitern
- Aufstellflächen und Bewegungsflächen mit Schotterrasen
- Flächen für die Feuerwehr auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Darstellung von Flächen für die Feuerwehr in den Bauvorlagen
Anforderungen ohne Rechtsgrundlage aus den genannten Publikationen sind abschließend laut Erlass „entweder unverzüglich aus den Publikationen zu entfernen oder die Publikationen sind unverzüglich zurückzuziehen“.
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