2014-10 zfe 05.2014 Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes
Abb. 1: Nach einer langen Planungs- und Ausführungsphase wurde das „Belle Epoque“ als modernes Hotel unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes fertiggestellt. (Bild: Foto: Führung und Absatz AG)

Planung | Ausführung 2014-10-02T00:00:00Z Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes zu einem Hotel

Ein ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1534 wurde in der Volkacher Innenstadt zu einem Hotel umgebaut. Nach einer langen Planungs- und Ausführungsphase wurde das „Belle Epoque“ als modernes Hotel unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes fertiggestellt.

Von Stephan Appel / November 2014. Nach einer Planungs- und Ausführungszeit von fast zweieinhalb Jahren wurde aus dem alten Wohn- und Geschäftshaus ein neues Nutzungskonzept für ein Hotel entwickelt und umgesetzt. Zahlreiche Gespräche zwischen der Dankmalschutzbehörde und den Planern haben ein ganzheitliches Konzept mit zeitgemäßen Räumen in den alten Mauern ermöglicht. Ziel der Planung sollte die Integration der modernen Brandschutzanforderungen unter Wahrung und Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes sein. Alte Fachwerkkonstruktionen und Holzbalkendecken in Kombination mit modernem Leitungsmanagement stellten die Herausforderungen im Altbau dar. Ein als „Orangerie“ bezeichnetes Nebengebäude erweitert den Bestandsbaukörper im zurückliegenden Innenhof um zwei weitere Appartements. Die Planung des Gebäudes erfolgte auf der Grundlage der BayBO 2010 [1] und der Beherbergungsstättenverordnung 200 7 (BStättV) [2].

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Abb. 2: Brandschutzplan KG und EG mit Darstellung der Nachbarbebauung (Quelle: SV Stephan Appel)

Bauordnungsrechtliche Grundlagen

Das Hotel verfügt auf einer Bruttogeschossfläche von 235 m² im dreigeschossigen Hauptgebäude über 18 Betten und auf ca. 60 m² im zweigeschossigen Nebengebäude über vier Betten. Gemäß der BayBO wurde das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 eingestuft und wegen der Nutzung als Beherbergungsstätte mit mehr als zwölf Betten zusätzlich als Sonderbau eingeordnet. In Bayern besteht mit dem Schwellwert von zwölf Betten für den Sonderbau Beherbergungsstätte nach BayBO und der Anwendungsvoraussetzung ab 30 Betten für die BStättV eine rechtliche Grauzone zwischen 13 und 29 Betten, die für die Umsetzung dieses Gesamtobjektes sehr hilfreich war. Die historische, innerörtlich gewachsene Struktur in der Volkacher Altstadt erforderte bei der Berücksichtigung der Rettungswege ein besonderes Augenmerk.

Baulicher Brandschutz

Wände/Fachwerk

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Tabelle: Ergebnisse der Überprüfung des Brandverhaltens unterschiedlicher Fachwerkwände (Mindestdicke Holzbauteile = 14 cm)

Das Kellergeschoss des Bestandsbaus besteht aus einem alten Gewölbekeller mit tragenden Wänden aus ca. 70 cm bis 1,50 m starken Wänden aus Bruchstein und einer darüber gespannten Gewölbekonstruktion. Es beherbergt heute neben einem kleinen Technikbereich und den erforderlichen Lagerräumen eine Salzgrotte zur Nutzung für die Hotelgäste. Die Kellerwände aus Bruchsteinmauerwerk konnten aufgrund ihres hervorragenden Zustandes und der kraftschlüssigen Verbandelung als feuerbeständige Konstruktion eingestuft werden.
Die tragenden Außen- und Innenwände der Obergeschosse bestehen aus 20 bis 50 cm dicken Fachwerkwänden mit Ausfachungen aus Ziegelmauerwerk mit beidseitigem Putzauftrag (s. Abbildung 2). Die Fachwerkwände konnten nach WTA-Merkblatt 8-12 [3] als mindestens feuerhemmende Konstruktion eingestuft werden (s. Tabelle 1). Bestandteile der Außenwand, die nach heutigem Baurecht als Gebäudeabschlusswandteile hergestellt werden mussten, wurden nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde von beiden Seiten verputzt.
Grenznahe Öffnungen in der Außenwand wurden zugemauert und ebenso verputzt. In Anbetracht eines nur ca. 50 bis 70 cm breiten Grundstücksstreifens zum bestehenden zweigeschossigen Nachbargebäude war dies eine anspruchsvolle Aufgabe für die ausführenden Handwerker.

Deckenkonstruktionen

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Brandschutzplan: Deckendurchführung

Im Kellergeschoss spannt sich ein Deckengewölbe mit einer Spannweite von ca. 6m bei einem Stichmaß von ca. 1,20 m entlang der Gebäudelängsachse. Bei einer tragenden Deckschicht von 66 cm mit in die Deckung aus Naturstein und Betonschüttungen eingebetteten Stahlträgern konnte auch dieses Deckengewölbe als feuerbeständige Konstruktion eingestuft werden. Die Deckenkonstruktionen in den oberirdischen Geschossen bestehen aus Holzbalkendecken, die nach Einzelnachweis der Tragfähigkeit im Brandfall wegen der historisch bedingten Überdimensionierung der Deckenbalken als feuerhemmend eingestuft werden konnten.
Im Zuge frühzeitiger Voruntersuchungen wurde jedoch festgestellt, dass einige Balkenköpfe Feuchtigkeitsschäden aufwiesen und somit partielle Auswechslungen der Konstruktion in die alte Holzbalkendecke eingeflochten werden mussten.

Gebäudeaussteifung
Durch die neue Funktion des Gebäudes und den gezielten Abriss der nicht denkmalrelevanten Innenwände war ein neues Konzept für die Gebäudeaussteifung erforderlich. Die Aussteifung wurde durch mehrere in die Deckenebene integrierte Stahlrahmen mit Stahleinzelstützen, die in die neuen Wandkonstruktionen eingestellt wurden, realisiert. Als aussteifende Bauteile wurden die Stahlkonstruktionen teilweise mit drei- oder vierseitigen Verkleidungen mit Gipskarton-Feuerschutzplatten oder bei Stützen, die in Trockenbauwände integriert wurden, mit einer Beschichtung aus intumeszierenden Anstrichen versehen.

Treppenraum
Der Erhalt einer alten barocken Treppenkonstruktion aus Holz wurde durch einen genehmigten Antrag auf isolierte Abweichung gesichert. Die unterseitige Verkleidung aus Schilfrohrmatten und die Putzauflage wurden während der Bauausführung durch Eingriffe in die tragende Struktur des Gebäudes erheblich zerstört. Eine Bewertung der Treppenkonstruktion erfolgte nach Beilicke: Holzkonstruktionen in bestehenden Gebäuden [4]. Analog den Ausführungen in der DIN 4102-4 [5] wurde die eingestemmte Treppenkonstruktion mit 50 mm breiten Wangen unterseitig mit einer 18-mm-Gipskarton-Feuerschutzplatte bekleidet und somit zum einen die Anforderung an eine feuerhemmende Konstruktion hergestellt als auch zum anderen der Höhenausgleich zur bestehenden Altkonstruktion aus Schilfrohr und Putz. [...]

Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 5.2014 des FeuerTRUTZ Magazins erschienen.
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Literatur

[1] Bayerische Bauordnung (BayBO) vom 14.08.2007, letzte Änderung vom 20.03.2010
[2] Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung – BStättV), vom 2. Juli 2007, letzte berücksichtigte Änderung: § 14 geändert (§ 5 V v. 8.7.2009, 332)
[3] Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.: Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen, WTA-Merkblatt 8-12, Ausgabe 05-2011, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, 2011
[4] Beilicke, Gerd: Holzkonstruktionen in bestehenden Gebäuden – Brandschutztechnische Beurteilung und Ertüchtigung, Reprint AIF-Forschungsvorhaben 175-D –Abschlussbericht, BBV Beilicke Brandschutz Verlag, Leipzig, 2010
[5] DIN 4102-4:1994-03 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile“

Autor: Architekt, Dipl. Ing (FH), M. Eng. Stephan Appel
Selbstständiger zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Brandschutz und Schäden an Gebäuden mit Sitz in Volkach. Gutachter für Gericht und privat zum Brandschutz und zu Bauschäden sowie zu Brandschutzkonzepten.


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zuletzt editiert am 27. April 2021