2016-11 Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16-10-2014
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Recht 2016-11-02T00:00:00Z Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014

Die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder haben Erlasse veröffentlicht, die die Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rs. C-100/13 und den Vollzug des Bauproduktenrechtes regeln.

November 2016. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-100/13 vom 16. Oktober 2014 (Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den freien Warenverkehr von CE-gekennzeichneten Bauprodukten) und die dadurch zu erwartenden Änderungen der MBO, erfährt das System der Verwendung von Bauprodukten in Deutschland einige Neuerungen.

Als eine Konsequenz aus dem Urteil des EuGH hat die Bauministerkonferenz im Mai 2016 die Musterbauordnung (MBO) geändert, in der u.a. vorgesehen ist, dass an die Stelle der Bauregellisten und der Liste der Technischen Baubestimmungen zukünftig die normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmungen" (VV TB) treten wird. Die zu novellierende Landesbauordnungen und die VV TB sollen gleichzeitig in Kraft treten. Dies ist derzeit noch nicht möglich, da das Notifizierungsverfahren der VV TB noch nicht abgeschlossen ist.

Vorliegende Schreiben der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder regeln die Umsetzung des Urteils des EuGH und den Vollzug des Bauproduktenrechtes.

Auf der Webseite des DIBt können die Erlasse aus den einzelnen Bundesländern heruntergeladen werden.

Autor: Redaktion FeuerTrutz Magazin

zuletzt editiert am 27. April 2021