Stapel mit Bauholz
Der neue Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie in der Fassung September 2023 enthält verschiedene Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Fassung von 2020. (Quelle: antmoreton / Pixabay)

Recht 2023-11-03T09:47:29.938Z Änderung MHolzBauRL: Entwurf veröffentlicht

Ende Oktober 2023 wurde der Entwurf einer Änderung der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) veröffentlicht. Beteiligte Kreise können bis zum 12. Dezember eine Stellungnahme einreichen.

Die Muster-Holzbau-Richtlinie regelt Bauarten zur Errichtung feuerwiderstandsfähiger Bauteile in den Gebäudeklassen 4 und 5, einschließlich Element- und Bauteilfugen sowie Anforderungen bezüglich der Planung von Holzbauten (zum Beispiel Begrenzung des Anteils brennbarer Oberflächen), die Anordnung von brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen und Außenwandbekleidungen aus brennbaren Baustoffen.

Die aktuelle MHolzBauRL gilt in der Fassung Oktober 2020 und wurde am 23. Juni 2021 veröffentlicht.

Neuer Entwurf im Anhörungsverfahren

Der Entwurf der Änderungen der Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung vom 18. September 2023) sowie ein Dokument mit Erläuterungen und ein Anschreiben des Vorsitzenden der Fachkommission Bauaufsicht finden sich unter  www.is-argebau.de .

Stellungnahmen können mit dem dort angegebenen Formblatt bis zum 12. Dezember 2023 an die Mailadresse  FK-Bauaufsicht@stmb.bayern.de  geschickt werden.

Am 20. November 2023 findet in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin (Tiergartenstr. 15, 10785 Berlin) eine Infoveranstaltung für die Fachöffentlichkeit zum Entwurf statt. Die Veranstaltung wird außerdem im Livestream übertragen und es besteht die Möglichkeit, online Fragen einzureichen. Die Plätze für die Teilnahme vor Ort und im Livestream sind begrenzt.

zuletzt editiert am 16. November 2023