Im März ist der Entwurf der VdS 3403 erschienen. Dieser behandelt ein Anerkennungsverfahren von Errichterunternehmen von Gefahrenmeldeanlagen (GMA), darunter auch Brandmeldeanlagen. Bis Ende Mai besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Mit den Richtlinien für die Anerkennung von Errichterunternehmen von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) bietet die VdS Zertifizierungsstelle Errichterunternehmen ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an, das die Gewerke Einbruch- und Brandmeldeanlagen sowie Videosicherheitssysteme umfasst.
Zugang zum Anerkennungsverfahren haben Errichterunternehmen, die in der Lage sind, alle im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen:
- Planung und Projektierung von GMA
- Montage/Installation, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme von GMA und Übergabe an den Betreiber (einschließlich Einweisung)
- Instandhaltung von GMA
Die Richtlinien berücksichtigen die für diese Anlagen geltenden Normen und Regelwerke sowie auch die Rahmenrichtlinien für Errichterunternehmen von Anlagen der Brandschutz- und Sicherungstechnik CEA 4002.
Bis zum 31. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, im Konsultationsverfahren zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben .
