Ein Gebäude wird geplant, der Brandschutznachweis erstellt und die Baugenehmigung erteilt. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Projekt vollständig genehmigungsfähig. Spätestens bei der späteren Nutzung stellt sich jedoch heraus, dass einzelne Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Fluchtwege sind zu lang, Türen schlagen in die falsche Richtung auf oder Wartungsbereiche technischer Anlagen sind nicht sicher erreichbar. Solche Situationen sind in der Praxis keineswegs selten. Sie entstehen häufig an der Schnittstelle zwischen Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz.
Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz – zwei unterschiedliche Regelungssysteme
Ein grundlegendes Problem besteht darin, dass Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz zwei unterschiedliche rechtliche Ebenen betreffen. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Zuständig sind i. d. R. die Bauaufsichtsbehörden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden insbesondere Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz geprüft. Der Arbeitsschutz hingegen ist Bundesrecht. Maßgeblich sind u. a. die Arbeitsstättenverordnung sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Zuständig sind i. d. R. die Gewerbeaufsichtsämter. Anders als im Baurecht findet jedoch in den meisten Bundesländern keine systematische Prüfung der Planung im Vorfeld mehr statt. Damit entsteht eine typische Konstellation: Eine Planung kann bauordnungsrechtlich vollständig genehmigungsfähig sein, gleichzeitig aber gegen Anforderungen des Arbeitsschutzes verstoßen. Gerade im Bereich der Flucht- und Rettungswege führt dies in der Praxis regelmäßig zu Konflikten.
Diese Schnittstelle führt in der Fachwelt jedoch auch regelmäßig zu Diskussionen. Insbesondere wird immer wieder die Frage gestellt, ob Anforderungen des Arbeitsschutzes Bestandteil von Brandschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten sein sollten. Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte sind bauordnungsrechtliche Dokumente. Sie werden Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens und damit Teil der bauaufsichtlich genehmigten Nutzung eines Gebäudes. Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen unterliegen dagegen einem anderen Regelungssystem. Sie können sich im Betrieb verändern und werden häufig im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen angepasst. Werden solche Anforderungen in einen bauordnungsrechtlichen Nachweis integriert, entsteht ein praktisches Problem: Anpassungen können dann nicht mehr ohne Weiteres erfolgen, sondern würden formal eine Änderung der genehmigten Nutzung und damit gegebenenfalls ein erneutes bauaufsichtliches Verfahren erforderlich machen. Aus diesem Grund erscheint es sachgerecht, arbeitsschutzrechtliche Anforderungen nicht in Brandschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten festzuschreiben, sie jedoch unbedingt im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und in geeigneter Form separat zu dokumentieren.
Rechtliche Bedeutung der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
Für Planer ist es wichtig, den Unterschied zwischen Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenrichtlinien) zu kennen. Die Arbeitsstättenverordnung besitzt Gesetzescharakter. Ihre Anforderungen sind verbindlich, und Abweichungen bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren diese Anforderungen. Sie haben formal Empfehlungscharakter, entfalten jedoch eine sog. Vermutungswirkung. Das bedeutet: Werden die Arbeitsstättenrichtlinien eingehalten, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Abweichungen von den Richtlinien sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch durch eine Gefährdungsbeurteilung begründet werden. In der Praxis bedeutet dies für die Brandschutzfachplanung, dass die Anforderungen der ASR häufig den maßgeblichen Planungsmaßstab bilden können. [...]
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Der Beitrag ist in Ausgabe 3.2026 des FeuerTrutz Magazins erschienen. Die ausführliche Fassung des Artikels mit Erläuterungen zu wesentlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes wie Fluchtweglängen, Notausgängen und Sicherheitsbeleuchtung ist kostenlos als Download verfügbar.
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