Hersteller von Feuerlöschanlagen werden regelmäßig aufgefordert, für die Gesamtanlage oder deren Bauteile eine EU-Konformitätserklärungen zu liefern. Mit dem Positionspapier „CE-Konformität von Feuerlöschanlagen“ will der bvfa mit VdS darüber aufklären, welche Bedingungen bei einer EU-Konformitätserklärung zu erfüllen sind und in welchem Fall sie zu leisten ist.
Juni 2016. Der sichere Betrieb einer Feuerlöschanlage muss zu jeder Zeit garantiert sein – sowohl in Notfällen als auch im täglichen Bereitschaftszustand. An Hersteller von Löschanlagen wird daher regelmäßig die Anforderung gestellt, für die Gesamtanlage oder einzelne Bauteile eine EU-Konformitätserklärung zu liefern. Die CE-Konformität muss laut bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. jedoch nicht unter allen Umständen vorgelegt werden. Der bvfa möchte daher zusammen mit VdS Unsicherheiten aus dem Weg räumen. Das Positionspapier „CE-Konformität von Feuerlöschanlagen“ klärt darüber auf, welche Bedingungen bei einer EU-Konformitätserklärung zu erfüllen sind und in welchem Fall sie zu leisten ist.
Seit dem 9. Juli 2008 gilt innerhalb der Europäischen Union die EU-Verordnung 765/2008, nach der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte mit einer CE-Kennzeichnung erklären, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“. Produkte im Sinne der EU-Verordnung können auch Feuerlöschanlagen oder einzelne Bauteile solcher Anlagen sein. Das neue Positionspapier „CE-Konformität von Feuerlöschanlagen“, das der bvfa jetzt herausgegeben hat, fasst die technischen Rahmenbedingungen und die für sie geltenden EU-rechtlichen Vorschriften zusammen, um Herstellern und Betreibern von Löschanlagen einen genauen Überblick über die zu leistenden Voraussetzungen zu bieten. Grundsätzlich ist eine Reihe von Normen und Richtlinien zu erfüllen, die unter anderem Bauproduktverordnungen wie die DIN EN 54 – Reihe „Brandmeldeanlagen“, die Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte oder die Niederspannungs-Richtlinie beinhalten.
Je nach Löschmittel sind Anlagen unterschiedlich aufgebaut. Da Feuerlöschanlagen vor Ort stets aus mehreren Bauteilen bestehen, ist es typisch, dass einige Teile eine oder mehrere europäische Richtlinien erfüllen müssen. Für die entsprechenden Anlagenteile sind folglich die Konformitätsnachweise vom Hersteller zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Anlagen, die der Druckgeräterichtlinie unterliegen, haben laut bvfa der EU-Konformitätserklärung zu entsprechen, da sie aufgrund der Druckbeaufschlagung ein höheres Gefahrenpotenzial aufweisen. Neben den EU-Vorschriften sind außerdem die in Deutschland geltende Risiko-/Gefahrenbeurteilung von Herstellern sowie die Gefährdungsbeurteilung von Betreibern zu erfüllen. Aus Gründen der Sicherheit und um den lebensrettenden Einsatz von Feuerlöschanlagen jederzeit zu gewährleisten, sollte für alle Beteiligten ohnehin ein hohes Interesse darin bestehen, dass die installierten Anlagen nachweislich höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, erklärt der bvfa.
Das Positionspapier, das die stationären Fachgruppen im bvfa e. V. veröffentlicht haben, steht auf www.bvfa.de/de/21/publikationen/positionspapiere zum kostenlosen Download zur Verfügung.
bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
www.bvfa.de
