Im August 2025 sind die VdS-Richtlinien 6041 zu Anforderungen an Fernzugangsinfrastrukturen (Remote Access Infrastructures) erschienen. Diese werden z.B. für den Fernzugriff auf Brandmeldeanlagen oder Feuerlöschanlagen genutzt.
Die Richtlinien VdS 6041 enthalten Mindestanforderungen an die Leistungsmerkmale, Zuverlässigkeit und Informationssicherheit bei der Bereitstellung von Fernzugangsinfrastrukturen. Diese ermöglichen Zugriff auf Brandmelde- oder Sicherheitsanlagen (engl. Fire Safety Systems / Security Systems, abgekürzt FSSS) aus der Ferne.
Die Anforderungen sind durch den Anbieter der Fernzugangsinfrastruktur (engl. Remote Access Infrastructure Service Provider, RAISP) nachzuweisen. Der RAISP wird auch als Auftraggeber benannt.
Im Rahmen dieser Richtlinien ist der RAISP für den Betrieb und die Instandhaltung der RAI-Komponenten sowie der Verbindungen zwischen diesen verantwortlich, muss aber nicht zwangsläufig der Anbieter entsprechender Fernzugänge (bspw. der Steuerung von Anlagen oder Durchführung von remote-basierten Wartungsvorgängen) sein. Der Anbieter wird abgegrenzt betrachtet und als Remote Service Provider (RSP) bezeichnet.
Die VdS-Richtlinien VdS 6041:2025-08 umfassen 20 Seiten und sind über shop.vds.de kostenlos als Download sowie als kostenpflichtige Printversion erhältlich.