Mit Ausgabedatum Februar 2026 sind drei neue Normentwürfe erschienen. Diese enthalten Anforderungen an Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen und unterirdische Löschwasserbehälter.
Die Normentwürfe wurden vom Arbeitsausschuss NA 031-03-05 AA „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Entwurf DIN 14210:2026-02: Künstlich angelegte Löschwasserteiche
Die DIN 14210 enthält Anforderungen an künstlich angelegte offene Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle.
Entwurf DIN 14220:2026-02: Löschwasserbrunnen
Die DIN 14220 legt Anforderungen an Löschwasserbrunnen für die Entnahme von Löschwasser aus dem Grundwasser fest. Die Norm legt nicht die notwendige Entnahmemenge der Brunnen fest, diese muss mit der Brandschutzdienststelle unter Berücksichtigung der bei der Feuerwehr vorhandenen Einsatzmittel abgestimmt werden.
Entwurf DIN 14230:2026-02: Unterirdische Löschwasserbehälter
In der DIN 14230 sind Anforderungen an künstlich angelegte überdeckte Löschwasserbehälter mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt.
Änderungen in den neuen Normentwürfen
Die Struktur der drei Normen wurde aneinander angeglichen, außerdem wurden in den neuen Entwürfen jeweils verschiedene Änderungen gegenüber den bisher gültigen Fassungen vorgenommen.
Für alle drei Normentwürfe können bis zum 9. März Stellungnahmen eingereicht werden:
- Entwurf DIN 14210:2026-02: Künstlich angelegte Löschwasserteiche
- Entwurf DIN 14220:2026-02: Löschwasserbrunnen
- Entwurf DIN 14230:2026-02: Unterirdische Löschwasserbehälter
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