Bis zum 28. Februar 2022 haben beteiligte Kreise die Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2022/1 (Entwurf) zu informieren und dazu Stellung zu nehmen.
Das Anhörungsdokument mit den Änderungen gegenüber der Ausgabe 2021/1 der MVV TB steht auf der Webseite des DIBt zur Verfügung.
Außerdem werden dort die „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungsprodukte im Verbund mit Nutzschichten, Teil 4: Ergänzende Prüfungen an den Abdichtungssystemen in Verbindung mit Nutzschichten (PG-AIV-N)“ (Stand Juli 2021) und die „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen u.a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich (PG-FBB), Teil 2: Abdichtungen für Bewegungsfugen“ (Stand Juli 2021) zur Anhörung gestellt.
Stellungnahmen können mithilfe eines Formulars bis zum 28. Februar 2022 per Mail an das DIBt gerichtet werden.