Eine Nahaufnahme einer Reihe von stehenden Schrauben mit unterschiedlichen Größen auf einer dunklen Oberfläche, wobei die Fokussierung auf die mittleren Schrauben liegt und die Hintergrundschrauben unscharf sind.
Bei asbesthaltigem Untergrund kann Bohren Asbestfasern freisetzen: Was bedeutet das für die Befestigung von Geräten bzw. Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes?

Planung | Ausführung 2022-03-02T07:42:33.566Z Anlagentechnischer Brandschutz: Montage bei asbesthaltigem Untergrund

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI hat ein Merkblatt veröffentlicht, das sich mit der Montage von Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes bei asbesthaltigem Untergrund beschäftigt. Das Merkblatt ist kostenlos als Download erhältlich.

Geräte bzw. Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes wie etwa Rauchmelder nach EN 14604 oder Melder der EN 54-Reihe werden üblicherweise an Decken, eher selten an Wänden montiert. Sofern vom Hersteller nicht anderweitig vorgegeben, werden dafür in der Regel Schrauben und Dübel verwendet.

Problematisch kann diese Art der Befestigung dann sein, wenn die Wände oder Decken mit einem asbesthaltigen Putz oder einer asbesthaltigen Spachtelmasse versehen sind. Denn in diesen Fällen können durch das Bohren Asbestfasern freigesetzt werden.

ZVEI-Merkblatt "Montage von Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes bei asbesthaltigem Untergrund" (Cover und Musterseiten)
Quelle: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

Das Merkblatt legt dar, wann und unter welchen Voraussetzungen Bohrungen in Wände und Decken mit Asbest überhaupt rechtlich zulässig sind. Zudem beantwortet es die Frage, ob das Bohren und anschließende Anschrauben durch eine alternative Befestigung ersetzt werden darf oder ob rechtliche, normative oder sonstige Erwägungen dagegensprechen könnten.

Das Merkblatt „Montage von Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes bei asbesthaltigem Untergrund“ ist auf der Webseite des ZVEI kostenlos als Download erhältlich.

www.zvei.org

zuletzt editiert am 25. Juli 2024