Mit Ausgabedatum März 2026 erscheint die VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3.1 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbesthaltige Brandschutzklappen“. Der Entwurf war im September 2024 erschienen.
Die neue Richtlinie beschreibt die Erkundung zur Klärung des Asbestverdachts in Raumlufttechnischen Anlagen (Brandschutzklappen, Luftleitungen und deren Umfeld), die individuelle Bewertung der Brandschutzklappen (BSK) gemäß der Asbestrichtlinie bis hin zur Sanierung.
Die individuelle Bewertung im Sinne der Richtlinie VDI 6202 Blatt 1 durch den/die Schadstoffgutachter:in bildet die Grundlage für die Tätigkeiten der Prüfsachverständigen für Brandschutz und Wartungstechniker:innen. Eine darüber hinaus gehende Bewertung des baulichen/technischen Brandschutzes ist nicht Gegenstand der Richtlinie.
Sie wendet sich an Bauherren (Betreiber:innen, Eigentümer:innen, Veranlasser:innen von Maßnahmen), Wartungstechniker:innen und Schadstoffgutachter:innen bis hin zu den Prüfsachverständigen.
Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1:2026-03 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbesthaltige Brandschutzklappen“ umfasst 72 Seiten und ist bei DIN Media vorbestellbar .
Die Richtlinienreihe VDI 6202 behandelt schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, und geht in einzelnen Teilen u.a. auf Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie Bewertung und Entsorgung von Schadstoffen ein.
Was ist Asbest?
Bei Asbest handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale. Die Herstellung sowie die Verwendung von Asbest ist in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung seit 1993 verboten. Bei Sanierungen besteht durch Ausbauen oder Entfernen das Risiko der Faserfreisetzung.
Weitere Informationen gibt es auf
www.umweltbundesamt.de
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