Deckblatt und Musterseiten des TÜV-Baurechtsreport 2022
Quelle: TÜV-Verband

Branche | Markt

13. July 2022 | Teilen auf:

Baurechtsreport 2022: Mängel bei Notstromaggregaten und Brandschutztechnik

Der TÜV-Verband hat den "Baurechtsreport 2022" veröffentlicht. Dieser fasst die Ergebnisse der Prüfungen gebäudetechnischer Anlagen im Jahr 2021 zusammen – dazu gehören brandschutztechnische Einrichtungen, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung.

Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Wohn- und Geschäftshäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern.

Geprüft werden Alarmierungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Starkstrom-Elektroanlagen, Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, CO-Warnanlagen sowie Feuerlöschanlagen.

Mängel bei Notstromaggregaten

Notstromaggregate sichern im Fall eines Stromausfalls die Energieversorgung in Gebäuden oder öffentlichen Schutzräumen: Im Jahr 2021 ist gut jede vierte „Sicherheitsstromversorgungsanlage“ in prüfpflichtigen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder Shopping-Malls mit „wesentlichen Mängeln“ von den TÜV-Sachverständigen beanstandet worden (26,4 Prozent). Weitere 42,1 Prozent wiesen „geringfügige Mängel“ auf und nur 31,5 Prozent waren „mängelfrei“.

„Engpässe bei der Energieversorgung, Cyberangriffe auf Netzbetreiber und immer wieder extreme Wetterereignisse wie Flutwellen oder schwere Stürme infolge der Klimakrise – die Gefahr von Stromausfällen nimmt enorm zu“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Baurechtsreports. Umso wichtiger sei es, dass Notstromaggregate in Kliniken, großen Wohn- und Geschäftshäusern, Einkaufzentren oder anderen Gebäuden zuverlässig funktionieren. „Die Gefahr von Ausfällen bei der Energieversorgung ist wegen des Konflikts mit Russland sehr real“, sagte Bühler. „Die Betreiber der Anlagen sollten vor dem kommenden Winter sicherstellen, dass ihre Notstromaggregate gut in Schuss sind.“

Notstromanlagen sind aber auch eine wichtige Komponente des Brandschutzes. Fällt der Strom wegen eines Feuers aus, versorgen sie Lüftungs- und Alarmierungsanlagen oder den Rauchabzug mit Energie. Im Jahr 2021 sind von den TÜV-Sachverständigen in Deutschland insgesamt 4.300 Sicherheitsstromversorgungsanlagen geprüft worden. Sie werden in der Regel mit Diesel betrieben oder verfügen über leistungsstarke Batterien.

Mängel in der Brandschutztechnik

Zentrale Aufgabe der unabhängigen Prüfung der Gebäudetechnik ist der Brandschutz. So dienen Brandmeldeanlagen der Früherkennung von Bränden, indem sie Flammen, Rauch oder eine starke Temperaturerhöhung erkennen und einen Alarm auslösen. Von den knapp 11.000 im laufendenden Betrieb geprüften Brandmeldeanlagen hatten 21,7 Prozent „wesentliche Mängel“ und 51,1 Prozent „geringfügige Mängel“.

Feuerlöschanlagen werden für den Schutz von Räumen, Objekten und Personen eingesetzt. Es handelt sich um ständig betriebsbereite technische Anlagen, die einen Brand mit einem Löschmittel eindämmen oder löschen. Der Anteil der Feuerlöschanlagen mit wesentlichen Mängeln lag im Jahr 2021 bei 25,9 Prozent, weitere 41,5 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf.

Bei den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen lag die Quote der wesentlichen Mängel bei 25,7 Prozent, der Anteil der geringfügigen Mängel bei 30,7 Prozent. Zu einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören alle Einrichtungen, die im Brandfall den Abzug von Brandgasen, Rauch und Wärme gewährleisten.

Der Baurechtsreport 2022 sowie die Baurechtsreporte der vergangenen Jahre können kostenfrei auf der Webseite des TÜV-Verbands heruntergeladen werden.

www.tuev-verband.de

zuletzt editiert am 20.07.2022