2025-01-27T10:33:36.740Z Betrieblicher Brandschutz Aktuell:
Fragen an die Referenten

Am 20. März 2025 findet die Online-Tagung "Betrieblicher Brandschutz Aktuell" statt. Wir haben den Referenten jeweils zwei Fragen zu ihren Vortragsthemen gestellt: In ihren Antworten stellen die Referenten die Schwerpunkte ihrer Vorträge vor und geben Tipps zum betrieblichen Brandschutz.

Tipps zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation im Brandschutz

Ein Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.
Lars Oliver Laschinsky hält zwei Vorträge zu den Themen „Tipps zur Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz“ und „Dokumentation im Brandschutz - Erstellung, Verwaltung und Management von Brandschutzdokumenten“.

Herr Laschinsky, in Ihrem ersten Vortrag geht es um Tipps zur Gefährdungsbeurteilung – können Sie einen grundlegenden und wichtigen Tipp vorab geben?

Ein sehr wichtiger Tipp für die Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz ist, diese immer eng an die spezifischen betrieblichen Anforderungenund Gegebenheiten anzupassen. Das Gesetz liefert zwar die Grundsätze, lässt jedoch viel Spielraum für die konkrete Umsetzung. In meinem Vortrag gehe ich darauf ein, wie typische Fragestellungen zu Brandgefährdungen, Plausibilitätsprüfungen und Dokumentationen im betrieblichen Alltag angegangen werden können.

In einem weiteren Vortrag von Ihnen geht es um Dokumentation im Brandschutz. Welches sind die wichtigsten Dokumente in der Brandschutzdokumentation, denen besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte?

Die Brandschutzdokumentation bildet die Grundlage für die systematische Arbeit des Brandschutzbeauftragten und trägt wesentlich zur Sicherheit und Transparenz in einer Organisation bei. Zu den wichtigsten Dokumenten in der Brandschutzdokumentation gehört daher der Jahresbericht des Brandschutzbeauftragten. Er fasst die Aktivitäten des vergangenen Jahres zusammen und bietet einen Überblick über den Zustand des Brandschutzes im Unternehmen.

Garantenpflichten von Brandschutzbeauftragten sowie Brandschutz- und Evakuierungshelfern

RA Thomas Waetke geht in seinem Vortrag „Sicher durch den Ernstfall: Garantenpflichten von Brandschutzbeauftragten sowie Brandschutz- und Evakuierungshelfern“ auf die rechtlichen Aspekte ein.

Herr Waetke, knapp nachgefragt: Welche grundsätzlichen Garantiepflichten bestehen bei Brandschutzbeauftragten, Brandschutz- und Evakuierungshelfern?

Wichtig ist das Verständnis, ob man selbst ein sog. Garant ist und welche Rechtsfolgen das mit sich bringt. Garant kann man z.B. sein, weil man eine bestimmte Aufgabe hat. Garant kann man aber auch werden, weil man bestimmte Handlungen vornimmt. Der Garant muss bestimmte Dinge tun und kann strafrechtlich belangt werden, wenn er sie nicht oder nicht richtig macht. Es wäre jetzt aber zu einfach, dass ein „Nicht-Garant“ nichts machen müsste: Um diese Abstufungen geht es u.a. im Vortrag.

Was sind typische Fallstricke, die dabei ggf. häufig übersehen werden?

Brandschutzbeauftragte haben u.a. Beratungs- und Kontrollpflichten, Brandschutz- und Evakuierungshelfer haben u.a. Mitwirkungspflichten. Auf dem Papier ist das alles einfach, aber in der Praxis kommen noch persönliche Befindlichkeiten, Unwissenheit, Unsicherheiten oder Angst usw. hinzu. Die Rechtsfolgen für die Verantwortlichen bespricht der Vortrag.

Erfahrungsberichte aus realen Brandereignissen

Ein Schwarz-Weiß-Porträt einer Person mit Brille.
Alfons Moors gibt in seinem Vortrag „Erfahrungsberichte aus realen Brandereignissen“ Einblicke in Brandursachen und zeigt, was man aus Brandereignissen lernen kann.

Herr Moors, aus Sicht Ihrer täglichen Arbeit: Welches sind die häufigsten Brandschadenursachen im Betrieb?

Das IFS führt jährlich etwa 4.500 Schadenermittlungen durch. Die Untersuchungsergebnisse werden in der IFS-Schadendatenbank gesammelt und statistisch ausgewertet. Die resultierende Brandursachenstatistik zeigt eine relativ konstante Verteilung der Brandursachen. Etwa ein Drittel der Brandursachen ist auf technische Defekte („Elektrizität“) zurückzuführen. Bei etwa einem Fünftel der Schadenfälle liegt die Brandursache in „menschlichem Fehlverhalten".

Wenn Sie beispielhaft zwei wichtige Learnings aus realen Brandereignissen im Hinblick auf Präventionsstrategien ziehen können – welche sind das?

Da „Elektrizität“ die häufigste Brandursache darstellt, ist die vorgeschriebene Prüfung der ortsfesten Anlagen und der ortsveränderlichen Verbraucher nach den DGUV-Regeln ein wichtiger Baustein zur Schadenverhütung. Um die Schadenursache „menschliches Fehlverhalten“ zu minimieren, ist eine Sensibilisierung aller Mitarbeiter für das Thema Brandschutz erforderlich. Regelmäßige Schulungen sind unerlässlich.

Virtuelle Realität für Brandschutzhelfer

Ein Porträt eines lächelnden Mannes mit Bart und Anzug.
Norbert Kilb behandelt in seinem Vortrag „Virtuelle Realität (VR) für Brandschutzhelfer“ den Einsatz von VR-Technologie bei der Schulung von Brandschutzhelfern.

Welches sind die grundlegenden Vorteile von VR-Technologie bei der Schulung oder Auffrischung von Brandschutzhelfern?

Grundlegend besteht eine Szenarien-Vielfalt, die man mit der klassischen Ausbildung an realen, gasbetriebenen Firetrainern nicht realisieren kann. Die wetterunabhängige Möglichkeit, Brandszenarien in z.B. Büros, Küchen, Werkstätten, Schulen oder Krankhauszimmern durchzuführen und das Ganze in Verbindung mit der richtigen Auswahl des Löschmittels selbst zu gestalten, bietet eine vielfältigere Möglichkeit sich in der Handhabung von Feuerlöschgeräten auszuprobieren.

Von welchen Technologien sprechen wir und auf welches Feedback von Anwendern können Sie schon zurückgreifen?

Für die Umsetzung der Übungsszenarien wird eine Aktionsflächevon ca. 3 x 3 m oder mehr benötigt, wobei im Mittelpunkt die VR-Brille sowie die sogenannten „Lighthouses“ stehen, die die Anwendenden im realen Raum erfassen und richtig in die virtuelle Welt setzen. Das Feedback, besonders in Hinsicht auf das Ansprechen der verschiedenen Sinne und was das Gehirn hierbei zusammensetzt, ist überaus positiv. Selbst bei größten Skeptikern dieser Anwendung ist die Akzeptanz überaus positiv ausgeprägt.

Dynamische und adaptive Fluchtweglenkung

Ein Porträt eines Mannes mit Brille und hellem Hintergrund.
Ulrich Höfer geht in seinem Vortrag „Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Effiziente Evakuierung und Anwendung der DIN 14036“ auf die Inhalte der Norm sowie die Umsetzung in der Praxis ein.

Herr Höfer, kurz vorab gefragt: Was versteht man laut DIN 14036 unter dynamischerund adaptiver Fluchtweglenkung?

Bei der richtungsvariablen Fluchtweglenkung handelt es sich um ein Gesamtsystem (Konzept), das mittels technischer Maßnahmen die Selbstrettung bei Eintritt vordefinierter Gefährdungssituationen unterstützt und nach Aktivierung die nutzbaren und sicheren Flucht- und Rettungswege angibt. Eine dynamische Fluchtweglenkung kann nach Aktivierung einmalig variabel auf eine Gefährdungssituation reagieren, eine adaptive kontinuierlich variabel.

Was sind typische Anwendungsfälle, bei denen solche Systeme nach DIN 14036 zur Kompensierung von bauaufsichtlichen Anforderungen verwendet werden können?

Die kann z.B. sein, wenn der Fluchttreppenraum nicht direkt ins Freie führt, der Fluchttreppenraum unzulässige Brandlasten beinhaltet, der Fluchtweg unzulässige Brandlasten beinhaltet oder wenn ein Fluchtbalkon durch Brand innerhalb des Gebäudes beeinträchtigt wird.

zuletzt editiert am 27. Januar 2025