Im Juli 2025 ist der Entwurf von zwei VdS Merkblättern zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen erschienen: das 19-seitige VdS-Merkblatt 2091-1 „Allgemeine Anforderungen“ sowie das 26-seitige Merkblatt 2091-2 „Altanlagenprüfung“. Bis Ende August besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Merkblatt VdS 2091-1: Allgemeine Anforderungen
Betreiber:innen von Wasserlöschanlagen sind verpflichtet, eine fachkundige Person – den sogenannten Sprinklerwart – sowie eine Vertretung zu benennen. Diese müssen alle vorgesehenen Maßnahmen dokumentieren und für deren Umsetzung sorgen. Das Merkblatt beschreibt die Vorgaben für die regelmäßige Kontrolle und Wartung insbesondere von Sprinkleranlagen, um ihre Funktionstüchtigkeit im Brandfall sicherzustellen. Es unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Kontroll- und Wartungsintervallen und erläutert, was eine Kontrolle umfasst.
Darüber hinaus schreibt das Merkblatt turnusmäßige Instandhaltungen durch VdS-anerkannte Errichterfirmen vor. Das Merkblatt erläutert die verschiedenen Inspektionen, Zeitabstände und die jeweils durchzuführenden Tätigkeiten.
Bis zum 31. August 2025 besteht die Möglichkeit, im Konsultationsverfahren zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben.
Merkblatt VdS 2091-2: Altanlagenprüfung
Das Merkblatt VdS 2091-2 beschreibt die Anforderungen an die sogenannte Altanlagenprüfung, die nach 25 bzw. 12,5 Betriebsjahren bei Wasserlöschanlagen durchzuführen ist. Ziel ist es, die langfristige Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Sprinkleranlagen sicherzustellen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei Hauptkomponenten: der labortechnischen Überprüfung der Sprinkler und der Untersuchung des Rohrnetzes. Beide Prüfungen können auch unabhängig voneinander erfolgen, wenn dies aufgrund des Alters der Komponenten sinnvoll ist.
Auch für diesen Entwurf kann bis zum 31. August 2025 im Konsultationsverfahren zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben werden.