Außenansicht der luxemburgischen Nationalbibliothek
Abb. 1: Die Außenansicht der luxemburgischen Nationalbibliothek (Quelle: BOLLES+WILSON, Münster)

Planung | Ausführung 24. May 2022 Brandschutzkonzept der Nationalbibliothek in Luxemburg

Das Baurecht in Luxemburg unterscheidet sich in vielen Details von den deutschen präskriptiven Anforderungen. Der Beitrag stellt das Brandschutzkonzept der Nationalbibliothek Luxemburg vor und beschreibt den Aufbau und einige Besonderheiten der luxemburgischen Bauvorschriften.

Das Projekt begann mit dem Entschluss der luxemburgischen Regierung für den Neubau der Nationalbibliothek Luxemburg im Jahr 2002. Das wichtigste Ziel des Neubaus (Außenansicht s. Abb. 1) war die Zentralisierung aller bisherigen sieben Standorte in einem Gebäude. Die luxemburgische Nationalbibliothek ist die größte wissenschaftliche Bibliothek im Großherzogtum Luxemburg und beherbergt über 1,8 Millionen gedruckte Dokumente sowie eine wachsende Zahl an digitalen Publikationen. Sie übernimmt als Archivbibliothek die Aufgabe des Bewahrens und der Vermittlung des luxemburgischen Kulturguts. Die Bibliothek sammelt alle in Luxemburg erschienenen Werke sowie im Ausland über Luxemburg und/oder dort von Luxemburgern veröffentlichte Publikationen. Die Abb. 2 zeigt die verschiedenen Nutzungen des Gebäudes.

Abbildung zeigt einen Gebäudeschnitt mit den verschiedenen Nutzungsbereichen der Bibliothek.
Abb. 2: Darstellung der verschiedenen Nutzungen im Schnitt (Quelle: hhpberlin)

Das Gebäude betritt man durch das dreigeschossige Foyer mit integriertem Café. Über das Foyer wird auch die viergeschossige Lesehalle mit dem Freihandbestand (Abb. 3) erschlossen. In diesem öffentlich zugänglichen Bereich können die Medien von jedermann eingesehen und ausgeliehen werden. Oberhalb des Foyers/des Cafés befindet sich im 3. OG der Konferenz- und Seminarbereich.

Lesesaal der Bibliothek.
Abb. 3: Blick in den mehrgeschossigen Lesesaal mit dem Freihandbestand (Quelle: BOLLES+WILSON, Münster)

Unterhalb der Lesehalle liegt die eingeschossige Tiefgarage. Im Anschluss an die Lesehalle/die Tiefgarage ist das fünfgeschossige Magazin angeordnet. Dort werden in speziellen klimatisierten Magazinräumen die wertvollen luxemburgischen Kulturgüter und Bücher aufbewahrt. Zu diesem Bereich haben Besucher keinen Zutritt. Bei Bedarf können die gewünschten Medien nach vorheriger Anmeldung unter Aufsicht in speziellen Räumen in der Bibliothek eingesehen werden.

An das Magazin schließt die zweigeschossige Anlieferung an. Büro- und Verwaltungsnutzungen sind im Geschossen 2. OG bis 6. OG umgesetzt; in der Ansicht in Abb. 2 sind Teile davon oberhalb der Lesehalle und des Konferenzbereichs erkennbar.

Bautafel

  • Projektbeginn 2002: Entschluss der luxemburgischen Regierung für den Neubau.
  • 2003 gewann das Münsteraner Architekturbüro BOLLES+WILSON den ausgelobten internationalen Architektenwettbewerb, das in der weiteren Planung die Verantwortung für Konzept, Entwurf und Detailplanung hatte.
  • Die Ausschreibung und Bauleitung wurden durch das das Büro WW+ Architektur + management umgesetzt.
  • Die Objektplanung erfolgte in den Jahren 2009 bis 2018, die Realisierung begann 2014.
  • Das Gebäude verfügt über eine Bruttogrundfläche von 39.000 m².
  • Die Baukosten betrugen 75 Mio. €.
  • Als Bauherr fungierte das Großherzogtum Luxemburg, vertreten vom Ministerium für Nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, assistiert durch die Verwaltung für öffentliche Bauten.
  • Das Team von hhpberlin übernahm die brandschutztechnische Planung und die Beratung in der Ausführungsplanung (Leistungsphasen 1–5).
  • Die Eröffnung fand im September 2019 statt.

Verwendete Rechtsgrundlagen und baurechtliche Einordnung

Das Gebäude wurde in brandschutztechnischer Hinsicht nach luxemburgischem Baurecht geplant und genehmigt. Die brandschutztechnisch relevanten Anforderungen sind in den „ITM SST“-Dokumenten zusammengefasst.

Die französischen Abkürzungen „ITM“ und „SST“ stehen für „Inspection du Travail et des Mines“ (Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt) und „Santé et sécurité au travail“ (Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz). Die Dokumente enthalten neben den materiellen brandschutztechnischen Anforderungen auch Regelungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Relevant für die Erstellung des Brandschutzkonzepts der Nationalbibliothek waren ausschließlich die brandschutztechnischen Anforderungen. Die Vorschriften enthalten lediglich materielle Anforderungen, verfahrensspezifische Regulierungen sind nicht inkludiert. Die Dokumente sind in französischer Sprache gehalten. Im luxemburgischen Baurecht lassen sich Dokumente für die „allgemeine Definition“, die „allgemeinen Bestimmungen“ und die „nutzungsspezifischen Bestimmungen“ unterscheiden.

In der folgenden Aufzählung finden sich die für dieses Bauvorhaben relevanten Regelwerke. Die Liste für die „allgemeinen Bestimmungen“ umfasst zum besseren Verständnis der Struktur des luxemburgischen Baurechts auch die für das Projekt nicht relevanten Dokumente (in Klammern und ohne Quellenverweis).

Allgemeine Definition

  • ITM-SST 1500: Allgemeine Begriffsbestimmungen [2]

Allgemeine Bestimmungen

  • (ITM-SST 1501: Niedrige Gebäude)
  • ITM-SST 1502: Mittelhohe Gebäude [3]
  • (ITM-SST 1503: Hohe Gebäude)

Nutzungsspezifische Bestimmungen

  • ITM-SST 1504: Verwaltungsgebäude [4]
  • ITM-SST 1505: Speiseräume [5]
  • ITM-SST 1506: Überdachte Parkplätze >20 Fahrzeuge [6]
  • ITM-SST 1507: Räume mit Publikumsverkehr [7]

In den „allgemeinen Bestimmungen“ ist für jede der drei Gebäudeklassen eine eigene Vorschrift vorgesehen. Die Definition dieser Gebäudeklassen ähnelt den Regelungen der deutschen Musterbauordnung 1997 [8]. Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m stellen „niedrige Gebäude“ dar, Gebäude mit einer Höhe größer 7 m bis maximal 22 m sind als „mittelhohe Gebäude“ definiert, darüber sind es „hohe Gebäude“. Als Höhe ist die Differenz zwischen der Fußbodenoberkante des höchsten Geschosses mit einer Nutzungseinheit (mit Aufenthaltsraum) über der Geländereferenzhöhe definiert. Die Nationalbibliothek stellt ein „mittelhohes Gebäude“ dar.

Rettungswege

Grundsätzlich müssen die Rettungswegbreiten unabhängig von der Nutzung entsprechend der max. Personenzahl bemessen werden. Möglich ist eine Bemessung über einen Flächenschlüssel oder über die max. erwartete Personenzahl. Im Brandschutzkonzept der Nationalbibliothek wurde die Bemessung über die erklärte Personenzahl des Betreibers gewählt. Für die Einhaltung der max. Personenzahl ist der Betreiber verantwortlich.

Zahl und Breite der Rettungswege müssen auf die Zahl der Personen ausgelegt sein, die diese „wahrscheinlich“ gleichzeitig nutzen. Bei der Nationalbibliothek musste in Abstimmung mit der genehmigenden Behörde eine gleichzeitige Selbstrettung aus allen Geschossen angenommen werden.

Die Rettungswege müssen – mit Ausnahme der Türen – generell mindestens 1,20 m breit ausgeführt sein. Für die Garage genügt eine Breite von 1,0 m. Die Rettungswegbreiten werden auch bei Regelgebäuden (Wohngebäuden) anhand der erwarteten Personenzahl bemessen. Es werden erforderliche lichte Rettungswegbreiten in cm pro Person angegeben. Diese sind zum einen von der Nutzung und zum anderen von der Art des Rettungswegs (horizontal, vertikal absteigend oder vertikal aufsteigend) abhängig.

In der Tabelle 1 sind als Beispiel die erforderlichen Rettungswegbreiten für „mittelhohe Gebäude“ sowie für „Räume mit Publikumsverkehr“ angegeben. Zusätzlich erfolgte eine Umrechnung auf die nach deutschem Baurecht gebräuchlichere zulässige Personenzahl je 1,20 m lichter Breite. Sind wie für den Lesesaal oder den Konferenzbereich beide Regelwerke zu beachten, gilt die jeweils höhere Anforderung. In diesem Fall sind die Vorschriften für „Räume mit Publikumsverkehr“ maßgebend.

Tabelle 1: Erforderliche Rettungswegbreite

mittelhohe Gebäude
(ITM-SST 1502) [3]
Räume mit Publikumsverkehr
(ITM SST 1507) [7]

Flure, Türen und Ausgänge

0,6 cm
(200 Personen je 1,20 m)

1,0 cm
(120 Personen je 1,20 m)

Treppen aufwärts

0,75 cm
(160 Personen je 1,20 m)

1,25 cm
(96 Personen je 1,20 m)

Treppen abwärts

1,25 cm
(96 Personen je 1,20 m)

2,0 cm
(60 Personen je 1,20 m)

Im Vergleich zum deutschen Baurecht kann eine konservativere Bemessung der Rettungswegbreiten feststellt werden, insbesondere bei den vertikalen Rettungswegen und bei der Nutzung „Räume mit Publikumsverkehr“. Zusätzlich verschärft werden die Anforderungen durch die Annahme einer gleichzeitigen Entfluchtung des gesamten Gebäudes.

Planausschnitt zeigt die Rettungswege im 3. OG
Abb. 4: Rettungswege im 3. OG (Quelle: hhpberlin)

Im Folgenden werden beispielhaft für den Lesesaal sowie den Büro- und Konferenzbereich im 3. OG der Nationalbibliothek die Rettungswegsituation sowie die sich daraus ergebenden baurechtlichen Abweichungen mit den Kompensationsmaßnahmen beschrieben (Abb. 4).

Die in diesem Geschoss nutzbaren Rettungswege sind mit einem grünen Pfeil gekennzeichnet. Nicht an den öffentlichen Bereich angeschlossene und damit nicht nutzbare Treppenräume sind durchgestrichen (rot gekreuzt) dargestellt. Die zulässige Rettungsweglänge bis zum Treppenraum oder ins Freie kann in Luftlinie (mit Berücksichtigung von festen Bestandteilen des Gebäudes wie Wänden, aber ohne Berücksichtigung der Möblierung) nachgewiesen werden. Für diesen Nachweis konnte die Dachterrasse als sicherer Bereich ähnlich wie „das Freie“ definiert werden.

Es liegt mit einer maximalen Lauflänge von ca. 39 m bis zum Treppenraum eine Überschreitung der zulässigen Rettungsweglänge von 35 m vor. Kompensiert wurde diese Abweichung durch die Sicherstellung einer 2,50 m hohen raucharmen Schicht im Lesesaal.

Der Nachweis erfolgte über eine Simulation der Rauchausbreitung mit dem Feldmodell FDS. Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Entfluchtung des Gesamtgebäudes ist die rechnerisch zulässige Kapazität der vertikalen Rettungswege mit insgesamt ca. 160 Personen überschritten. Baulich wäre dieses Missverhältnis z.B. über eine breitere Außentreppe von der Dachterrasse lösbar gewesen. Jedoch konnte die Außentreppe in der vorgesehenen Breite beibehalten werden, indem kompensatorisch auf der Dachterrasse ein dauerhaft freizuhaltender „Rückstaubereich“ vorgesehen wurde. Die 160 Personen finden dort bis zur abschließenden Selbstrettung über die Außentreppe zum öffentlichen Straßenland ausreichend Platz. Dabei konnte die Dachterrasse aufgrund der Definition ähnlich wie „das Freie“ als ausreichend sicherer Wartebereich angenommen werden. [...]

Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 2.2022 des FeuerTrutz Magazins (März 2022) erschienen. Er beschreibt außerdem Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes in der Nationalbibliothek und gibt ein Fazit.

Quellen

[1] Braunschweiger Brandschutztage 2021, 35. Fachtagung Brandschutz bei Sonderbauten, Tagungsband

[2] ITM-SST 1500.1, Allgemeine Begriffsbestimmungen (Définitions générales), Fassung Februar 2009

[3] ITM-SST 1502.1, Mittelhohe Gebäude (Bâtiments bas), Fassung Februar 2009

[4] ITM-SST 1504.1, Verwaltungsgebäude (Bâtiments administratifs),Fassung Februar 2009

[5] ITM-SST 1505.1, Speiseräume (Salles de restauration), Fassung Februar 2009

[6] ITM-SST 1506.1, Überdachte Parkplätze > 20 Fahrzeuge (Parkings couverts de plus de 20 véhicules), Fassung Februar 2009

[7] ITM-SST 1507.1, Räume mit Publikumsverkehr (Salles recevant du public), Fassung Februar 2009

[8] Musterbauordnung (MBO), Fassung Dezember 1997

zuletzt editiert am 20.05.2022