In direkter Nachbarschaft zum Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) wurde das Terminal 2 errichtet. Der Beitrag beschreibt die Herausforderungen und Lösungen, die sich bei der brandschutztechnischen Konzeption dieses Terminalgebäudes ergeben haben.
Um die Passagierkapazität zu erhöhen, entschied sich der Flughafen Berlin Brandenburg, südlich des Pier Nord das Terminal 2 zu errichten. Das Terminal 2 umfasst alle üblichen Terminalbereiche wie Check-in, Sicherheitskontrolle und Shopping- und Gastrobereich. Separate Gates wurden nicht errichtet, sondern es werden diejenigen vom Pier Nord des Terminals 1 genutzt, das über zwei Brücken mit dem Terminal 2 verbunden ist.
Nach verschiedenen Variantenuntersuchungen und Wettbewerben erfolgte im Juni 2017 die grundsätzliche Entscheidung für einen Entwurf, und schon im Dezember 2017 konnte der Bauantrag eingereicht werden. Nach nur acht Monaten erhielt das Projekt dann grünes Licht durch die Behörden mit der Erteilung der Baugenehmigung im August 2018. Die Umsetzung erfolgte dann im Zeitraum von Sommer 2018 bis zur Fertigstellung im September 2020. Vom Planungsbeginn bis zur Übergabe vergingen somit nur etwas mehr als 36 Monate. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die Inbetriebnahme jedoch erst im Frühjahr 2022.
Das Terminal 2 in Zahlen
Das Terminal 2 dient als Abfertigungsgebäude für Abflug und Ankunft. Es ist mit den Wartebereichen im Pier Nord des Terminals 1 über zwei Brücken verbunden. Das Terminal 2 wurde pünktlich Ende September 2020 vor der Eröffnung des BER fertiggestellt. Es wurde aufgrund der geringen Passagierzahlen während der Corona-Pandemie jedoch erst im März 2022 in Betrieb genommen [2].
- Bruttogesamtfläche: 3.000 m²
- Terminalgebäude: Länge: 240 m, Breite: 40 m, Höhe: 15 m, 12.500 m³ Beton, 1.700 t Stahl
- Terminalebene: Ebene E0 – Check-in, Retail, Gastronomie, Ankunftsebene inkl. Gepäckausgabe; Ebene E1 – Sicherheitskontrollen, Retail, Gastronomie, Übergang T1 (Pier Nord)
- Kapazität Terminal 2: für sechs Millionen Passagiere im Jahr ausgelegt
Gebäude und Nutzung
Bei der im Folgenden beschriebenen brandschutztechnischen Konzeption des Gebäudes lag das Hauptaugenmerk auf einer möglichst einfachen Planung, sodass in erster Linie bauliche und anlagentechnische Maßnahmen ohne komplexe Steuerungen vorgesehen wurden und der Fokus weniger auf ingenieurmäßige Nachweise gelegt wurde.
Das Gebäude umfasst insgesamt drei oberirdische Geschosse sowie eine Teilunterkellerung. Insgesamt weist das Terminal eine Länge von ca. 240 m und eine Breite von ca. 37 m auf. In den Obergeschossen orientiert sich die Aufteilung des Terminals an den in Abbildung 2 dargestellten vier Kernen, die die Funktionsbereiche jeweils umfassen. In der Ebene E0 befinden sich neben der Check-in-Fläche und der Gepäckausgabe noch die Gepäcksortieranlage sowie Technikbereiche. Im Bereich des Check-in werden in kleinerem Umfang Gastronomie und Einzelhandelsgeschäfte angeordnet.
Die Ebene E1 dient hauptsächlich der Sicherheitskontrolle und als Warte- sowie Geschäftsfläche für Geschäfte und Gastronomie. Oberhalb der Bänder der Gepäckförderanlage in der Ebene E0 sind die Sortierbänder angeordnet, die zu Wartungszwecken über eine Gitterrostbühne erreichbar sind. Daran angrenzend befindet sich die Gepäckkontrolle. Die Ebene E2 wird nur im Bereich der vier Kerne ausgebildet und hauptsächlich für Aufenthaltsbereiche der Mitarbeiter, als Wache für die Bundespolizei und als Technikflächen genutzt, während in den angrenzenden Hallenbereichen Luftraum gegeben ist.

Brandschutztechnische Konzeption
Bauordnungsrechtliche Einordnung
Das Terminal T2 ist ein komplexes Bauwerk mit unterschiedlichen Anforderungen an technische, aber auch organisatorische Abläufe. Für die Vielzahl der Forderungen gibt es im Land Brandenburg keine Sonderbauvorschrift. Daher wurde für die einzelnen Bereiche schutzzielorientiert eine Risikobetrachtung durchgeführt. Dies erfolgte unter Beachtung vor allem der brandenburgischen Versammlungs- (BbgVStättV), der Verkaufsstättenverordnung (BbgVBauV), der Industriebaurichtlinie sowie deren Mustervorschriften, die jeweils in Anlehnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Randbedingungen Anwendung fanden.
Brandschutztechnische Abtrennung/System der äußeren und der inneren Abschottungen
Das Gebäude ist, wie schon beschrieben, durch zwei innere Brandwände an den Kernen 2 und 3 in drei Brandabschnitte unterteilt. Dadurch ergeben sich Brandabschnittsflächen mit einer Größe von maximal 3.500 m². Die Betrachtung der Brandabschnittsgrößen erfolgte in Anlehnung an die Vorgaben der BbgVBauV, nach der in sonstigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlage Brandabschnitte mit einer Größe von bis zu 5.000 m² je Geschoss möglich sind.
Als besondere Herausforderung stellte sich die Anbindung der Verbindungsbrücken an das Pier Nord des Terminals 1 heraus. Die Verbindungsbrücken selbst verfügen im Bereich des Anschlusses an das Terminal 2 über keine brandschutztechnische, sondern nur über eine nutzungstechnische Abtrennung und sind überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen als Stahlkonstruktion erstellt worden.
![Das Foto zeigt der Gepäckförderanlage des BER im Terminal 2 (Quelle: [1]) Das Foto zeigt der Gepäckförderanlage des BER im Terminal 2](/assets/loader/loader-2.png)
Ein wesentliches Planungsziel war es, bauliche und anlagentechnische Schnittstellen zum seinerzeit seit 2006 noch im Bau befindlichen Terminal 1 zu vermeiden. Daher wurde eine Brandwand zum Pier Nord durch das Projektteam Terminal 2 am Ende der Brücken geplant. Die für den Betrieb notwendigen Öffnungen sind mit feuerbeständigen, rauchdichten und selbstschließenden Brandschutztüren verschlossen. Aufgrund der rechtwinkligen Anbindung der Verbindungsbrücken ergaben sich auch mehrere „innere Ecken“ zum bestehenden Pier Nord. Im Brandschutzkonzept wurden Brandereignisse sowohl im Bereich der Brücken als auch im angrenzenden Pier Nord betrachtet. In der Ebene E1, in der die Verbindungsbrücken an das Pier Nord anschließen, ist die Fassade des Piers Nord jeweils östlich und westlich 5 m öffnungslos mit Mauerwerkswänden verschlossen worden. Die Fassade der Verbindungsbrücken ist im 5-m-Bereich vor dem Anschluss an die Fassade des Piers Nord als Glasfassade ohne Öffnungsflügel oder Ähnliches ausgeführt und verfügt zudem über eine verdichtete Anordnung von Sprinklerköpfen der automatischen Löschanlage. Ein Brandüberschlag in dieser Ebene wird somit wirksam behindert.
Gleichzeitig sollte auf eine Überdachführung der Brandwand verzichtet werden. Das Dach des Piers Nord erfüllt als Stahlbetondach die Anforderungen eines feuerbeständigen Bauteils und ist in einem Streifen von mindestens 1 m um den Anschlussbereich herum öffnungslos bzw. die Öffnungen sind entsprechend brandschutztechnisch geschottet. Deshalb bestanden aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken, auf die Überdachführung zu verzichten.
Aufgrund der Anschlusssituation in der Ebene E1 mussten jedoch auch ein mögliches Brandereignis in der Ebene E0 des Piers Nord und eine damit verbundene Brandübertragung auf die Brücken berücksichtigt werden.
Angrenzende notwendige Treppenräume konnten als mögliche Brandorte ausgeschlossen werden, und in den Warte- und Boardingbereichen in der Ebene E0 des Piers Nord ist zwar keine Brandlastbeschränkung bzw. -reduzierung vorhanden, aber in den Eckbereichen sind Ausgänge zum Vorfeld bzw. zu den Buswartebereichen verortet, sodass man davon ausgehen kann, dass sich in diesen für den Betrieb erforderlichen Verkehrsflächen keine wesentlichen Brandlasten befinden. Ein kritisches Brandszenario, das zu einer Brandübertragung vom Pier Nord in die Brücken des Terminals 2 führt, ist aus brandschutztechnischer Sicht aufgrund der zuvor genannten Umstände in Verbindung mit der in diesem Bereich installierten automatischen Löschanlage nicht zu erwarten.
![Man sieht die Gepäckabholung am Terminal 2 am BER (Quelle: [1]) Man sieht die Gepäckabholung am Terminal 2 am BER](/assets/loader/loader-2.png)
Die Gepäckförderanlage wurde aufgrund der Nutzung nach brandenburgischer Industriebaurichtlinie bewertet und erstreckt sich über alle Geschosse. Zur Erschließung und Wartung sind Gitterrostebenen in die Halle eingezogen, die u. a. von den angrenzenden Kernen begangen werden können. Brandschutztechnisch wurden die Gitterroste, auf denen keine dauerhaften Arbeitsplätze verortet sind und nahezu alle Prozesse automatisch ablaufen, wie Einbauten bewertet. Lediglich im nördlichen Bereich sind auf einem Niveau von ca. + 6,45 m ständige Arbeitsplätze von einzelnen Mitarbeitern vorgesehen. Die Decke, die den Fußboden für diese Aufenthaltsbereiche bildet, ist in Stahlbeton hergestellt worden und erfüllt vom Tragverhalten her die Anforderung „feuerbeständig“. Sie ist jedoch nicht raumabschließend, da der Bereich zur niedrigeren Gitterrostebene nur durch einen nicht raumhohen Blickschutz abgetrennt ist.
Da jedoch zwei baulich entgegengesetzt angeordnete Rettungswege vorhanden sind, von denen einer rauchschutztechnisch von der Halle mit der Gepächförderanlage abgetrennt ist, bestehen auch in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden keine brandschutztechnischen Bedenken. [...]
Weiterlesen? Der vollständige Beitrag ist in Ausgabe 3.2023 des FeuerTrutz Magazins erschienen. Er enthält eine Beschreibung der Rettungswegführung sowie der Maßnahmen beim anlagentechnischen, organistorischen und abwehrenden Brandschutz.
[1] Gruner Deutschland GmbH
[2] Pressemappe abgerufen am 20.04.23 unter https://corporate.berlin-airport.de/de/unternehmen-presse/presseportal.html