FeuerTRUTZ Magazin 2.2010: Unterricht im Schloss (1a)
Abb 1a: Gebäudeansicht nach Sanierung (Foto: Planungsbüro Springade GmbH)

Planung | Ausführung 2014-01-08T00:00:00Z Brandschutzkonzept: Unterricht im Schloss

Um das bislang leer stehende Schloss in Neustadt wieder einer Nutzung zuzuführen, wurde die Umgestaltung zu einer Gesamtschule geplant. Der Beitrag stellt das Brandschutzkonzept der ersten Bauphase – Umbau des Schlossgebäudes – vor.

April 2010 / Von Antje Ziems. Das Schlossgebäude in Neustadt an der Orla wurde seit ca. 1800 als Amtsgericht, Gefängnis und danach als Internat der örtlichen Berufsschule genutzt. Um das leer stehende Schloss wieder sinnvoll zu nutzen, wurde die Umgestaltung zu einer Schule geplant. Der Umbau sollte sowohl den Forderungen einer modernen Schule als auch dem Denkmalschutz entsprechen. Die vorhandene Raumstruktur blieb weitestgehend erhalten und die historischen Befunde der Decken-und Wandmalereien wurden ge sichert und z.T. rekonstruiert.

Der Artikel ist in Ausgabe 2.2010 (März 2010) des FeuerTRUTZ Magazin erschienen .
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Gebäudeart und Nutzung

Die Außenwände des Gebäudes bestehen aus Bruchsteinmauerwerk. Im Erdgeschoss gibt es z. T. Gewölbedecken. Die anderen Deckenkonstruktionen sind Holzbalkendecken. Das massive Treppenhaus mit Gewölbe ist vom Erdgeschoss über zwei Obergeschosse bis zum Dachgeschoss durchgehend. Die Innenwände bestehen aus Mauerwerk bzw. Bruchsteinmauerwerk oder Fachwerk. Das Walmdach mit Holztragkonstruktionen hat eine Schieferdeckung. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.

Zum Gebäudekomplex gehört ein Wohngebäude mit einem Verbindungsbau, in dem früher die Küche und die Wohnräume für Bedienstete untergebracht waren, sowie eine Klosterkirche, die in den letzten Jahren als Wohn-bzw. Büroraum verwendet wurde. Unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahme wurde das Gebäude nicht genutzt.

Der gesamte Gebäudekomplex einschließlich eines zukünftigen Neubaus soll als einzügige Schule von der 1. bis 13. Klasse in freier Trägerschaft der AWO Sozialmanagement gGmbH Saale-Orla-Kreis dienen. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten beantragt und auch ausgeführt:

  • 1. BA Umbau und Sanierung Schlossgebäude mit Anbau eines neuen Treppenhauses 2007–2008: 1.-4. Klasse + Hort
  • 2. BA Umbau und Sanierung Verbindungs- und Wohngebäude 2010–2011: 5. – 6. Klasse + Mensa
  • 3. BA Neubau Schulgebäude mit Fachkabinetten einschl. zweites Treppenhaus 2012–2013: 7. – 10. Klasse + Fachkabinette
  • 4. BA Umbau und Sanierung Klosterkirche 2016–2017: 11. – 13. Klasse + Aula

Eine volle Auslastung der 13 Klassenstufen wird voraussichtlich im Jahr 2019 erreicht.

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Abb. 2: Lageplan mit den vier Bauabschnitten des Umbaus von Schloss Neustadt. (Bild: Planungsbüro Springade GmbH)

Im vorliegenden Brandschutzkonzept wird die Realisierung des ersten Bauabschnittes betrachtet, die geplanten weiteren Bauabschnitte sind darin jedoch bereits berücksichtigt worden. Der Personen- und Sachschutz muss für jede Bauphase gewährleistet sein, und der Umbau in den Teilbereichen muss so realisiert werden, dass die Rettungswege für alle bereits genutzten Bereiche funktionstüchtig sind. Im ersten Bauabschnitt für 125 Kinder wurde das Schloss saniert und ein Treppenhaus für den zweiten baulichen Rettungsweg errichtet. Ein Teil-Kellergeschoss für die Heizungsanlage und den Batterieraum soll im dritten Bauabschnitt durch den geplanten neuen Gebäudeteil überbaut werden.

Beurteilungsgrundlage und baurechtliche Einstufung

Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich nach der ThürBO in § 2 Abs. 4 (11) Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen um einen Sonderbau der GKl 5. Das Gebäude weist eine Höhe über Gelände von 8,95 m (< 13,0 m) im Sinne der ThürBO auf. Die Nutzungseinheiten haben eine Nutzungsfläche von > 400 m². Zu den zu erfüllenden Schutzzielen zählen eine frühzeitige Branderkennung, die mögliche Selbstrettung der Personen (mit Betreuungspersonal) aus allen Nutzungseinheiten, die Rettung der Personen durch die Feuerwehr, die Verhinderung der Rauch- und Brandausbreitung, die Sicherung der Angriffswege der Feuerwehr sowie der Sach- und Gebäudeschutz.
Da allgemein- und berufsbildende Schulen nur tagsüber genutzt und die Schulklassen von Lehrkräften beaufsichtigt werden, ist im Gefahrenfall unter Aufsicht der Lehrkräfte eine geordnete Evakuierung in kürzester Zeit möglich. An tragende Bauteile von Schulen bestehen deshalb keine höheren Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer als nach den Vorschriften der ThürBO. Besondere Gefahren bestehen bei Büro- und Verwaltungsgebäuden durch die meist aufwändigen EDV-Anlagen. Diese Räume werden an Wochentagen tagsüber mit größerer Belegungsdichte genutzt als Wohngebäude. In der Nacht und zu arbeitsfreien Zeiten stehen diese Räumlichkeiten leer. Das hat Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Brandmeldung und -bekämpfung.

Brandschutzmaßnahmen

Flächen für die Feuerwehr
Das Grundstück des Schlosses schließt direkt an die öffentliche Verkehrsfläche Schlossgasse und Ernst-Thälmann-Straße/Puschkinplatz an. Das Grundstück ist von der Schlossmauer, der Klosterkirche und Stadtmauer sowie vom Schlosspark umschlossen. Nach einer Vor-Ort-Abstimmung mit der Feuerwehr, dem Brand- und Katastrophenschutz sowie dem Denkmalschutz und dem Bauherrn wurde beschlossen, dass die für den Löschangriff notwendige Zufahrt nicht über die beengte Schlossgasse, sondern über die Ernst-Thälmann-Straße durch die Verbreiterung des äußeren Torbogens der Klosterkirche und die Verbreiterung der Zufahrt realisiert werden soll. Eine Sanierung des Portals erfolgt im vierten Bauabschnitt.

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Abb. 3: Einblick in ein fertiggestelltes Klassenzimmer (Foto: Planungsbüro Sprigade GmbH)

Abschottunge

  • Äußere Abschottung: An das Schlossgebäude schließt das Gebäude des zweiten Bauabschnittes an. Nach dem ersten Bauabschnitt wurde der Zugang vom Schloss zum zweiten Bauabschnitt massiv in F 90 verschlossen. Der Abstand des Schlossgebäudes zu anderen Gebäuden beträgt mehr als 5 m.
  • Innere Abschottung: Das Schloss hat eine Gesamtbreite von 33,83 m und eine Gesamttiefe von 14,25 m. Abweichend von § 29 Abs. 1 Nr. 2 ThürBO, wo ein Abstand für innere Brandwände im Gebäude von maximal 40 m vorgeschrieben wird, lässt Nummer 2.1 Satz 1 ThürSchulbauR einen Abstand der Brandwände von 60 m zu. Für die weiteren Bauabschnitte müssen zur Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte Brandwände ausgebildet werden.


Flucht- und Rettungswege
Jede Nutzungseinheit muss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben, die unmittelbar oder über eine notwendige Treppe ins Freie führen.
In Schulen ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. Die Evakuierung über eine anleiterbare Stelle scheidet hier aus. Durch den Neubau eines Treppenhauses, an den sich der dritte Bauabschnitt mit einem Schulneubau anschließt, stehen neben dem historischen Treppenhaus zwei durchgehende Treppenanlagen zur Verfügung. Das vorhandene Treppenhaus wurde zu den notwendigen Fluren und Klassenräumen durch den Einbau klassifizierter Wände und Rauchschutztüren abgeschottet. Durch die spätere Verbindung zu den angrenzenden Bauabschnitten sind diese Fluchtwege auch für die angrenzenden Brandabschnitte nutzbar.

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Abb. 4: Vor der Sanierung des Treppenhauses (Foto: Planungsbüro Sprigade GmbH)

Rauch- und Wärmeabzug
Der in das neue Treppenhaus integrierte Aufzug ermöglicht auch mobilitätseingeschränkten Kindern den Besuch dieser Schule. Der Fahrschacht wird mit einer Öffnung zur Rauchableitung im Dach entlüftet. Diese Öffnung ist aus Energieeffizienzgründen im ­Normalfall mit einer Klappe von 400 × 400 mm geschlossen. Im Aufzugsschacht befindet sich ein Rauchmelder, der auch an die Brandmeldeanlage an­geschlossen ist. Dieser öffnet bei Bedarf die Klappe.
Im historischen Treppenhaus sind die vorhandenen Fensteröffnungen in jeder Etage mit mindestens 0,50 m² zur Entrauchung vorgesehen. Im neuen Treppenhaus wurde in die Glasfassade an oberster Stelle eine Öffnung von 1 m² als natürlicher Rauch- und Wärmeabzug integriert.

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Abb. 5: Nach der Sanierung des Treppenhauses (Foto: Planungsbüro Sprigade GmbH)

Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen
Alle Räume im Schloss wurden mit einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage (BMA) ausgestattet, die auf die Alarmierungsanlage der Schule und auf die Rettungsleitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet ist. Dies wurde als Kompensationsmaßnahme für die mangelnden Feuerwiderstände der historischen Deckenkonstruktionen vorgesehen. Neben der Alarmierung steuert die BMA das Öffnen der Rauch- und Wärmeabzüge in den Treppenräumen und im Aufzugsschacht.

Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

Richtlinie über Flächen der Feuerwehr
In einem Bereich der Feuerwehrdurchfahrt durch die Klosterkirche ist ein geputztes Kreuzgewölbe aus Holz vorhanden. Der geforderte Feuerwiderstand von 90 Minuten wird hier nicht erreicht. Die Durchfahrt hat eine Länge von ca. 17 m und eine Breite von 4,50 m bzw. 5,80 m.

Decken § 30 ThürBO
Die geputzten Holzbalkendecken im Schloss wurden aus Denkmalschutzgründen nicht verkleidet. Hier wird nur ein Feuerwiderstand von F 30-B statt F 90-AB erreicht.

Treppen § 32 ThürBO
Die Hauptpodeste und Trennwände im ersten und zweiten OG sind Holzbalkenkonstruktionen. Die Forderung, dass tragende Teile notwendiger Treppen mindestens aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen, wird hier nicht eingehalten. Die Unterseiten der Podeste sind in F 30 mit nichtbrennbarem Material verkleidet.
Der Feuerwiderstand wird nicht für alle vorhandenen Bauteile erreicht.
Eine Ertüchtigung des Feuerwider­standes ist aus Gründen des Denkmalschutzes nicht überall möglich. Durch den Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit automatischen Rauchmeldern als Kompensation wird eine unmittelbare Alarmierung realisiert. So ist eine unverzügliche selbstständige Rettung der Personen über zwei Treppenhäuser und eine schnelle Einleitung der Brandbekämpfung möglich.

Fazit


Mit der Herstellung der Feuerwehrdurchfahrt durch die Klosterkirche und die ­Verbreiterung der Zufahrt wurde der Zugang der Feuerwehr überhaupt erst möglich. Bei der Konzeption des vorbeugenden Brandschutzes war es notwendig, sowohl die gesamte Planung zu betrachten als auch die Umsetzung nach Baufortschritt. Die Schutzziele müssen bei jedem Bautenstand erhalten sein und zusätzliche Kosten durch erforderliche Rückbauten oder Neudimensionierung der sicherheitstechnischen Anlagen sollten minimiert werden. Der erste Bauabschnitt ist der Grundstein, auf dem die weiteren aufbauen. Das Ziel ist ein ganzheitliches Konzept nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme.

Autorin

Dipl.-Ing. Antje Ziems (Fachplanerin vorbeugender Brandschutz, Planungsbüro Sprigade GmbH, Pößneck)

Bautafel Schloss Neustadt

  • Bauherr: Stadtverwaltung Neustadt (Orla)
  • Architekt: Planungsbüro Sprigade GmbH
  • Brandschutzkonzept: Planungsbüro Sprigade GmbH
  • Tragwerksplaner: Planungsbüro Sprigade GmbH
  • Fachplaner Heizung/Sanitär: IBV Schmidt, Neustadt (Orla)
  • Fachplaner Elektro: IBV Schmidt, Neustadt (Orla)
  • Bauzeit: 1. BA Planung 02/2006, Bauausführung 10/2007–08/2008

Der Artikel ist in Ausgabe 2.2010 (März 2010) des FeuerTRUTZ Magazin erschienen .
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zuletzt editiert am 27. April 2021