Abwasserrohre aus Kunststoff sind in haustechnischen Installationen inzwischen weit verbreitet. Mit der neuen „Conlit Brandschutzmanschette“ von ROCKWOOL können sie in R 90-Qualität abgeschottet werden. Sofern auch die übrigen Rohre und Leitungen mit „Conlit Rohrabschottungen“ ertüchtigt wurden, gilt dies sogar dann, wenn sie im 0-Abstand installiert werden müssen.
März 2015. Abwasserrohre müssen als über Dach entlüftete, offene Systeme in klassifizierten Bauteilen der geforderten Feuerwiderstandsklasse entsprechend brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Bei Abwasserrohren aus Kunststoff mit einem Außendurchmesser bis 160 mm gelingt dies mit der neuen „Conlit Brandschutzmanschette“ nach abZ Z-19.17-2124. Diese wird um das Rohr gelegt, verschlossen und mit nichtbrennbaren Dübeln befestigt.
Die geprüften „Conlit Abschottungssystemen“ sind nicht auf kleine Rohrdimensionen oder Leitungen eines bestimmten Herstellers beschränkt. „Conlit Abschottungssysteme“ sind für alle marktgängigen Rohrleitungen und -dimensionen geeignet.
In mehreren Brandversuchen wurde laut Hersteller jüngst nachgewiesen, dass auch Kunststoffabwasserleitungen, die mit „Conlit Rohrabschottungen“ ertüchtigt wurden, den Anforderungen an den Brandschutz für R 90-geprüfte Konstruktionen gerecht werden, selbst bei einer Verlegung im 0-Abstand. Mit dem „Conlit Brandschutzsystem“ von ROCKWOOL ist es somit möglich, alle Rohre, Kabel und auch Lüftungsleitungen nach DIN 18017 auf engstem Raum abgeschottet zu verlegen. Die Abschottung R 30 bis R 120 von brennbaren und nichtbrennbaren Rohrleitungen wird mit der „Conlit 150U“ Brandschutzschale nach den bekannten allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen 3725/4130-MPA BS und 3726/4140-MPA BS erstellt. Parallel und im 0-Abstand können Kabelbündel und Installationsrohre S30 - S90 bis zu Durchmessern von 100 mm mit der „Conlit Bandage“ nach der ebenfalls seit Jahren bekannten Zulassung Z-19. 15-1877 eingebaut werden.
DEUTSCHE ROCKWOOL MINERALWOLL GMBH & CO. OHG
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