Der bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. hat ein Merkblatt zur korrekten Entsorgung von ausgedienten Feuerlöschern veröffentlicht. Dies betrifft insbesondere PFAS-Feuerlöscher.
Alle ausgedienten Feuerlöscher sind Abfall – und sind als solcher zu behandeln. Die Verklappung in der Umwelt, das unsachgemäße Entsorgen des Löschmittels in der Kanalisation oder sogar ein mutwilliges Freisetzen des Schaums durch Auslösen der Löscher (z.B. im Rahmen von Löschübungen) sind strafbare Handlungen, erklärt der Verband – vor allem ist die Problematik der Ewigkeitschemikalien PFAS hinlänglich bekannt.
In diesem Merkblatt wird die fachlich und rechtlich korrekte Entsorgung von PFAS-haltigen Feuerlöschern beschrieben, es gilt aber auch für alle weiteren ausgedienten Feuerlöscher.
Das Merkblatt „Entsorgung von ausgesonderten Feuerlöschern“ wurde von der Fachgruppe Feuerlöschgeräte-Industrie des bvfa erstellt. Es ist als kostenloser Download verfügbar.
