Im März 2026 wurde eine aktualisierte Fassung der DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Die Broschüre ist mit ergänzenden Tabellen kostenlos als Download verfügbar.
Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln gefordert. Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen Anforderungen aus den verschiedenen Quellen zusammen und unterstützt die Verantwortlichen so beim sicheren Betrieb ihrer Brandschutzeinrichtungen.
Fristen für die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen: DGUV Information zum Download
In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Kontext häufig verwendeten Begriffe definiert. Die DGUV Information 205-040 umfasst 17 Seiten und wurde ursprünglich im Juni 2022 veröffentlicht.
Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in ergänzenden Tabellen abgebildet. Mit der Aktualisierung vom März 2026 wurden die Begleitdokumente „Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen“, „Löschanlagen“ und „Rauch-Feuerschutzabschlüsse“ angepasst.
Auf der Webseite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) stehen diese begleitenden Dokumente sowie die aktualisierte DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ als Download zur Verfügung.
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