Das DIBt erteilt Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) seit dem 1. Januar 2026 neben Berlin auch für Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat seine Aufgaben im Bereich der bauordnungsrechtlichen Einzelfallentscheidungen erweitert. Neben Berlin, für das das DIBt bereits seit mehreren Jahren Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) erteilt, sind seit dem 1. Januar Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hinzugekommen. Damit kann das DIBt für inzwischen drei Länder nicht nur ZiE und vBG erteilen, sondern auch den Verzicht auf eine solche Entscheidung erklären. In allen anderen Bundesländern bleibt in der Regel die Oberste Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann anstelle einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) erteilt werden, wenn ein regelungsbedürftiges Bauprodukt nur für ein einzelnes Bauvorhaben verwendet werden soll. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung steht analog zur ZiE bei regelungsbedürftigen Bauarten für die Anwendung im Einzelfall zur Verfügung.
Informationen sowie Antragsunterlagen gibt es auf der Webseite des DIBt
