Die neue Musterholzbaurichtlinie 2024 ermöglicht das regelhafte Bauen mit Holz bis Gebäudeklasse 5. Neu sind klar definierte Schutzzeiten statt des bisherigen Kapselkriteriums sowie differenzierte Anforderungen an brandschutztechnische Bekleidungen. Die Projektgruppe berücksichtigte Erkenntnisse aus Großversuchen und bezog Vertreter des abwehrenden Brandschutzes mit ein. Es wurde ein praxisnahes Regelwerk geschaffen, das mehr Planungssicherheit bietet und zugleich das Schutzniveau nicht reduziert.
Bereits mit Verabschiedung der Musterholzbaurichtlinie 2020 (in NRW als technische Baubestimmung mit MVV-TB 2021/1 bzw. VV TB NRW, Ausgabe Juli 2022 eingeführt) wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz eine Projektgruppe „Musterholzbaurichtlinie“ zur weiteren Fortschreibung der Richtlinie eingesetzt.
Zeitlicher Verlauf
Diese Projektgruppe hat unter Vorsitz von Baden-Württemberg im April 2021 die Arbeit aufgenommen und seitdem regelmäßig getagt. Die Feuerwehren hatten die Möglichkeit, zwei Vertreter des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) sowie einen Vertreter des „Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV) des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz zu entsenden. Der Autor hat in der Projektgruppe Musterholzbaurichtlinie das Mandat des AFKzV wahrgenommen.
Der Projektauftrag war, die Richtlinie unter Beibehaltung des derzeitigen Schutzniveaus auf der Grundlage aktueller Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Insbesondere das Forschungsvorhaben TIMpuls u. a. mit Großversuchen beim Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge an der Hochschule Magdeburg-Stendal und den Technischen Universitäten Braunschweig und München hat dazu wichtige Erkenntnisse geliefert.
Ein erster Entwurf einer Fortschreibung der Musterholzbaurichtlinie wurde im November 2023 veröffentlicht. Zu diesem Entwurf sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 380 Stellungnahmen eingegangen, die die Projektgruppe seit Anfang 2024 ausgewertet hat. Im September 2024 stellte die Projektgruppe den neuen und überarbeiteten Entwurf fertig. Diesen Entwurf hat die 145. Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen.
Abwehrender Brandschutz: Neues in der Musterholzbaurichtlinie
Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Begrenzung von Nutzungseinheiten bzw. brandschutztechnisch getrennten Raumgruppen auch in der GK 5 auf max. 400 m2. Dafür haben sich insbesondere die Vertreter der Feuerwehren stark gemacht, um ein mögliches Brandszenario in übergroßen Einheiten ohne brandschutztechnische Trennung in Gebäuden bis hin zur Hochhausgrenze zu vermeiden. Auf Initiative des Bauministeriums NRW wurde diese Forderung der Feuerwehren in die Bauministerkonferenz eingebracht und dort angenommen.
Daran anschließend erfolgte das sogenannte Notifizierungsverfahren auf europäischer Ebene, das ebenfalls erfolgreich durchlaufen werden konnte. Nun kann die neue Musterholzbaurichtlinie 2025 in die nächste Fassung der MVV-TB als technische Baubestimmung aufgenommen werden.
Die nun beschlossene Musterholzbaurichtlinie 2024 ist aus Sicht des Autors eine gute und sachgerechte Fortschreibung und erleichtert das regelhafte Bauen mit Holz erheblich, ohne das Schutzniveau zu senken. Dies war während der gesamten Projektarbeit insbesondere den Feuerwehrvertretern stets wichtig. [...]
Kostenloser Download
Weiterlesen? Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 3.2025 des FeuerTrutz Magazins erschienen (Juni 2025) und außerdem als Download verfügbar. Der Artikel erläutert die neuen Regelungen der Musterholzbaurichtlinie hinsichtlich Massivholzbauweise und Holztafelbauweise bei den Gebäudeklassen 4 und 5.
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