Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) wird derzeit von der Landesregierung NRW überarbeitet. Im neuesten Entwurf für die parlamentarischen Beratungen findet sich als eine zentrale Änderung für die Erstellung von Brandschutzkonzepten eine Ausweitung des berechtigten Personenkreises.
März 2018 / Von André Gesellchen. Bisher gilt gemäß Absatz 3 von § 58 Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser BauO NRW:
"(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen gemäß […] sollen von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden."
In dem nun vorliegenden Entwurf sind zusätzlich für die Erstellung von Brandschutzkonzepten berechtigt:
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung sowie
- Personen, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind.
Der Wortlaut des neuen § 54 Entwurfsverfassende, Absatz 3:
"(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562) geändert worden ist, oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind."
Außerdem enthält dieser Entwurf für die BauO NRW eine Angleichung der Gebäudeklassen an die Musterbauordnung (MBO). Die Harmonisierung der Landesbauordnung mit der MBO ist eines der übergeordneten Ziele, die die Landesregierung mit der Gesetzesnovelle verfolgt.
Auf der Webseite des Landtags NRW gibt es Informationen zur aktuellen Gesetzgebung: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren
Autor
André Gesellchen: Redaktion FeuerTRUTZ Magazin
