Im März 2023 hat die Fachkommission Bauaufsicht den Entwurf einer Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie (M-DBA-RL) beschlossen und veröffentlicht. Stellungnahmen waren bis zum 26. April möglich und werden nun geprüft.
Druckbelüftungsanlagen dienen laut Entwurf dazu, „bauaufsichtlich besonders zu schützende Bereiche, vertikale Rettungswege sowie Aufzugsschächte von Feuerwehraufzügen von Rauch frei zu halten, damit Personen sich retten können und wirksame Löscharbeiten unterstützt werden. Sie dienen auch dazu den horizontalen Teil des Rettungswegs, wie Vorräume oder andere Verbindungen ins Freie, vor Eindringen von Rauch zu schützen.“
Der Entwurf der Richtlinie umfasst folgende Themen:
- Geltungsbereich
- Begriffe
- Planung, Bemessung und Ausführung
- Bauprodukte und Bauarten von Druckbelüftungsanlagen
- Planungsunterlagen
- Anlage 1: Druckbelüftungsanlagen in Sicherheitstreppenräumen („Zollstockregel“)
Der Entwurf der Richtlinie (mit Stand 23.02.2023) sowie ein Anschreiben des Vorsitzenden der Fachkommission Bauaufsicht finden sich unter www.bauministerkonferenz.de.
Beteiligte Kreise konnten im Anhörungsverfahren bis zum 26. April Stellungnahmen zum Entwurf einreichen.