Die VdS-Richtlinien 3188 zu Planung und Einbau von Wassernebel-Sprinkleranlagen und Wassernebel-Löschanlagen (Hochdruck-Systeme) werden überarbeitet. Bis zum 13. Mai 2026 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden.
Die VdS-Richtlinien 3188 beschreiben Anforderungen für Planung, Einbau und Wartung von ortsfesten Wassernebel-Sprinkleranlagen und Wassernebel-Löschanlagen (kurz Wassernebel-Systeme) mit einem Systemdruck > 16 bar in Gebäuden, Industrieanlagen und anderen Einrichtungen auf dem Festland und geben dazu Empfehlungen ab. Sie gelten auch für Ergänzungen, Erweiterungen, Reparatur, Wartung, Instandhaltung oder sonstige Veränderung von Wassernebel-Systemen.
In den Richtlinien sind grundlegende Anforderungen an die zu verwendenden Systeme und Bauteile, die Art der Wasserversorgung, den Einbau und die Prüfung der Anlage sowie die Wartung und Erweiterung bestehender Anlagen festgelegt. An Gebäude und Abtrennungen werden ebenfalls Anforderungen gestellt, die für das ordnungsgemäße Funktionieren von Wassernebel-Systemen entsprechend diesen Richtlinien erforderlich sind.
Die VdS-Richtlinien 3188 wenden sich an alle Personen, die sich mit dem Verkauf, der Konstruktion, dem Einbau, der Prüfung, der Inspektion, der Genehmigung, dem Betrieb und der Wartung automatischer Wassernebel-Systeme befassen.
Stellungnahmen zum Entwurf bis Mitte Mai
Die Entwurfsfassung der überarbeiteten „VdS-Richtlinien 3188 für Wassernebel-Sprinkleranlagen und Wassernebel-Löschanlagen (Hochdruck-Systeme) - Planung und Einbau“ umfasst 184 Seiten, bis zum 13. Mai 2026 kann dazu eine Stellungnahme abgegeben werden. Die aktuell gültige Fassung der VdS 3188 stammt aus Oktober 2019.
