Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall). Bei der Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans sind wichtige Vorgaben einzuhalten, die vor allem in DIN ISO 23601 festgelegt sind.
Mithilfe der Flucht- und Rettungspläne können sich die Menschen im Gebäude frühzeitig selbstständig über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege informieren. Außerdem sind die betroffenen Personen im Gefahrenfall – z.B. bei einem Brand – in der Lage, anhand der Pläne Alternativen zu eventuell versperrten Fluchtwegen zu finden.
Die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ wurde im Dezember 2010 als internationales Regelwerk in Deutschland als Ersatz für die ehemalige DIN 4844-3 bekannt gemacht. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ vom Februar 2013 enthält die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen nach DIN EN ISO 7010:2012-10 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“, die ebenfalls in der DIN ISO 23601:2010-12 bekannt gemacht wurden. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der ArbStättV und sind Bestandteil des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Somit gilt die ASR 1.3 seit ihrer Einführung am 13. März 2013 für alle Arbeitsstätten in Deutschland. Bei der Umsetzung der Vorgaben der ASR A1.3 hinsichtlich der Flucht- und Rettungswegpläne kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er in diesem Regelungsbereich die ArbStättV einhält.
Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne
Die Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein, farblich angelegt werden und (bezogen auf den jeweiligen Standort) lagerichtig dargestellt sein. Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen eingezeichnet werden. Die Darstellung des Grundrisses und der Einrichtungen und Abgrenzungen erfolgt möglichst vereinfacht in Schwarz.
Bei größeren Gebäuden kann der Grundriss in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden (in Detailpläne, z.B. Brandabschnitte oder Gebäudeteile). In diesem Fall ist zusätzlich in jedem Flucht- und Rettungsplan ein Übersichtsplan in Form einer Übersichtsskizze zu integrieren, woraus die Lage des aktuellen Abschnitts im Gesamtkomplex hervorgeht. Der Übersichtsplan muss folgende Einzelheiten enthalten:
- die Sammelstelle(n),
- den Gesamtplan der baulichen Anlage/des Grundstücks mit dem besonders markierten Detailplan für den betroffenen Bereich und
- eine vereinfachte Darstellung der Umgebung (z.B. Straßen, Parkplätze, andere bauliche Anlagen).
Die Größe des Übersichtsplans darf nicht mehr als 10 % der Fläche des Flucht- und Rettungsplans betragen.
Der Verlauf der Flucht- und Rettungswege ist folgendermaßen in den Plänen darzustellen:
- Standort: Zur schnellen und sicheren Orientierung des Betrachters ist in jedem Flucht- und Rettungsplan der Standort des Betrachters einzutragen. Dieser wird in der Sicherheitsfarbe Blau gemäß DIN ISO 3864-1 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen“ dargestellt. Das Standortzeichen muss einen Durchmesser von 7 mm haben.
- Fluchtwege müssen in einem hellen Grün hervorgehoben werden und mit Richtungspfeilen des Typs D gemäß DIN ISO 3864-3 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 3:Gestaltungsgrundlagen für graphische Symbole und Anwendung in Sicherheitszeichen“ in der Sicherheitsfarbe Grün nach DIN ISO 3864-1 vom Standort aus versehen werden.
- Die Sicherheitszeichen (Rettungs- und Brandschutzzeichen) müssen in den Sicherheitsfarben nach DIN ISO 3864-1 dargestellt werden.
Formate und Maßstab
Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sind die Formate nach DIN EN ISO 216 anzuwenden. Die Mindestgröße beträgt 297 mm × 420 mm (DIN A3). Flucht- und Rettungspläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden, dürfen auch in einer Größe von 210 mm × 297 mm (DIN A4) ausgeführt werden. Dabei ist eine Toleranz von 5 % zulässig.
Der Maßstab für den Grundriss in Flucht- und Rettungsplänen ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, dem Detaillierungsgrad und dem vorgesehenen Anbringungsort. Vorgeschrieben sind die Maßstäbe:
- 1:250 für große bauliche Anlagen,
- 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen und
- 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden.
Schrifthöhe und Größe der Sicherheitszeichen
Die Beschriftung der Flucht- und Rettungspläne muss mit einer Schrift nach DIN 1451-3 erfolgen. Die Schrifttypen müssen so gewählt werden, dass sie bei der vorgesehenen Erkennungsweite eine optimale Lesbarkeit garantieren. Die Mindestschriftgröße beträgt 2 mm. Die Sicherheitszeichen auf Flucht- und Rettungsplänen müssen eine Mindesthöhe von 7 mm aufweisen.
Linienbreiten
Die bauliche Struktur der Anlage muss mit einer mindestens 1,6 mm breiten Linie dargestellt werden. Innere bauliche Trennwände sind mit einer Linienbreite von mindestens 0,6 mm und Einzelheiten, wie Einrichtungsobjekte, Regale oder Fenster, mit einer Linienbreite von mindestens 0,15 mm darzustellen.
Hintergrund und Erkennbarkeit
Flucht- und Rettungspläne müssen entweder einen weißen Hintergrund haben oder nachleuchtend weiß sein gemäß DIN ISO 3864-1. Bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit der Flucht- und Rettungspläne entweder durch Verwendung lang nachleuchtender Materialien oder durch eine Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet werden. Im Falle der Sicherheitsbeleuchtung müssen die Flucht- und Rettungspläne mit mindestens 5 lx ausgeleuchtet werden. Lang nachleuchtende Materialien müssen mindestens der Klasse C nach DIN ISO 17398 entsprechen. Weitere Basiselemente von Flucht und Rettungswegplänen, für die normative Vorgaben existieren, sind:
- Kopfzeile,
- Legende und
- sonstige Informationen wie Planersteller und -nummer.
Reduzierung der Grundrisse auf die notwendigen Inhalte
Die Grundrisse, Einrichtungen und Abgrenzungen sollten vereinfacht und ausschließlich in Signalschwarz dargestellt werden. Zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen ist es notwendig, ausschließlich Grundrisse zu verwenden, die nur die notwendigsten baulichen Inhalte wiedergeben. Dazu gehören z.B.:
- Wände,
- Türen und Türöffnungen,
- Tore, soweit sie als Fluchtwege eingeplant sind,
- Fenster,
- Treppen und Treppenräume und
- Ausgänge ins Freie oder in sichere Nachbarbereiche.
Erleichterung der Einprägung des Fluchtwegs
Um die Einprägung eines eventuellen Fluchtwegs zu erleichtern, benötigt der Betrachter Informationen über die Bezeichnung oder Nutzung der Gebäudebereiche, durch die sein Fluchtweg verläuft, z.B.:
- Gebäudebezeichnung,
- Etagenbezeichnung,
- Treppenraumbezeichnung,
- Raumbezeichnung,
- Art der Nutzung,
- Bezeichnung angrenzender Straßen und Verkehrsflächen und
- Angaben zur Nordrichtung.
Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Einrichtungen
Die dargestellten Inhalte eines Flucht- und Rettungsplans richten sich nach den sicherheitstechnischen Einrichtungen im Objekt sowie nach den vorhandenen Flucht- und Rettungswegen. Dabei sind z.B. folgende Inhalte zu berücksichtigen:
- Feuerlöscher und Wandhydranten,
- Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage,
- zusätzliche Einrichtungen zur Brandbekämpfung,
- Fluchtrichtung zum Ausgang,
- Ausgänge und Notausgänge,
- Rettungswege im Objekt,
- Erste-Hilfe-Einrichtungen,
- Notruftelefone und
- Sammelstellen am Objekt.
Der Beitrag ist ein Auszug aus dem FeuerTrutz Brandschutzatlas, der die vollständigen Informationen zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen nebst Beispielen enthält.
Darin sind zusätzlich u.a. folgende Punkte ausführlich dargestellt: Angabe von Verhaltensregeln, Anbringung und Qualität, Anbringungsorte sowie Aktualität und regelmäßige Prüfungen. Ebenfalls Bestandteil des Brandschutzatlas sind die erforderlichen Symbole, die als jpg-, dxf- und dwg-Dateien enthalten sind.